Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 53
verstehen und als Lobbyarbeiterin für die jungen Menschen
und für die junge Bevölkerung und wird versuchen, in Zukunft Plattformen für
Selbstbestimmung zu fördern und zu schaffen und Schritte zu setzen, um der
Selbstbestimmung junger Menschen immer früher Rechnung tragen zu können. Und da
wird, so denke ich, die Wahlaltersenkung ein wichtiger Punkt sein, und ich
freue mich schon auf die spannende Diskussion, die wir dann zu führen haben.
Aber ich denke, sie wird leider in einem ähnlichen Schemata ablaufen, weil
manche sich vielleicht doch nicht überzeugen lassen, dass Mitbestimmung von
jungen Menschen nichts Böses, sondern etwas ganz Fruchtbares und Tolles sein
kann. Aber das ist das, was ich aushalten muss als Kommunalpolitikerin, manche
Menschen leider nicht überzeugen zu können, vor allem jene der Opposition.
Es
ist natürlich auch Aufgabe des Jugendschutzgesetzes, heranwachsende Menschen
auf dem Weg zu einem eigenverantwortlichen Leben zu unterstützen. Es ist heute
auch schon erwähnt worden, dass natürlich die Entwicklungsphasen der Pubertät
sehr schwierige sind, dass es Lebenssituationen gibt, die sehr neu sind, wo
immer wieder Probleme auftauchen, deren Bewältigung nicht sehr einfach ist. Und
deshalb sind die wichtigsten Punkte in diesem Gesetz: Schutz und Hilfe in Fragen
von Alkoholmissbrauch, Gewalt und Diskriminierung vieler verschiedener Arten.
Und das Motto ist - und das ist so ein Grundprinzip in diesem Gesetz, das wir
auch als Wiener Stadtregierung verfolgen -: Hilfe statt Strafe.
Und jetzt komme ich zu einem Punkt, der heute schon angesprochen
worden ist, nämlich warum es keine bundesweite Regelung zu diesem Gesetz gibt.
Es ist nicht die Schuld der Wiener, dass es keine bundesweite Regelung zum Jugendschutz
gibt. Natürlich wäre es uns auch lieb, wenn wir es schaffen würden, eine bundesweite
Regelung zu finden, aber Fakt ist, dass es Bundesländer gegeben hat, die
einerseits aus der Überlegung heraus, nicht schon wieder eine Novellierung
ihres Gesetzes machen zu müssen, weil sie es erst getan haben, nicht mitgemacht
haben, und andererseits - und das sage ich jetzt auch sehr eindeutig - ist es
so, dass wir in Wien der Meinung sind, dass wir nicht unter unser Niveau gehen
dürfen. Und wenn wir ein Prinzip haben, nämlich Hilfe statt Strafe, dann soll
das auch in einem neuen bundesweiten Gesetz wieder auftauchen und sich
durchziehen wie ein roter Faden. Und solange das nicht gegeben ist, wird es
auch keine bundesweite Regelung geben, und mit Wien runter unter Wiener Niveau,
das wird es auf keinen Fall spielen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Und trotzdem ist es gelungen, PartnerInnen zu finden,
nämlich einerseits Niederösterreich und Burgenland, also die östlichen
PartnerInnen haben wir. Ich denke, natürlich ist die Mobilität der Jugendlichen
angewachsen in den letzten Jahren und man kommt immer weiter, aber auf Urlaub
fährt man, glaube ich, nicht jedes Wochenende und als Wiener fährt man nicht
jedes Wochenende nach Tirol und ist auch dort nicht jedes Wochenende in Versuchung,
vielleicht dem Jugendschutzgesetz irgendwie entgegenzutreten und es zu überschreiten,
weil man jedes Wochenende nach Tirol fährt, um dort eine Party zu feiern. Also,
das ist ja alles fern jeglicher Realität. Ich denke, es ist richtig, dass wir
drei Bundesländer es geschafft haben, uns zu einigen und ein tolles Gesetz zur
Vorlage zu haben. Aber ich sage, es ist jetzt nicht die große Tragik und die
große Katastrophe, dass wir es nicht geschafft haben bis nach Vorarlberg,
obwohl auch Vorarlberg nicht so weit weg ist, aber nicht so, dass jedes Wochenende
dort die Partys stattfinden.
Ich möchte noch zu den Anträgen der Kollegin Sommer-Smolik
etwas sagen, einerseits zum Antrag der Umbenennung
"Informationsgespräch" statt "Belehrungsgespräch" beziehungsweise
"Beratungsgespräch". Das ist auch unser Wunsch und wir werden diesem
Antrag zustimmen.
Zum zweiten Antrag, der sich inhaltlich damit auseinander
setzt, dass für dieses Beratungsgespräch genug Personal vorhanden ist mit
entsprechender Qualifikation und die notwendigen Dinge zur Verfügung gestellt
werden. Natürlich ist es unser Wunsch, dass, wenn wir eine Aufgabe und als
Auftraggeber auch eine Forderung haben, diese umgesetzt wird. Und wenn wir
sagen, wir wollen ein gut funktionierendes Beratungsgespräch haben, dann ist
uns natürlich als Auftraggeber klar, dass dazu auch die Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden müssen. Nur, eines ist auch klar: Das ist eine innerbetriebliche
Angelegenheit und bedarf keiner Verordnung. Denn auch in einer Betriebsratsordnung
oder in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag steht nicht
drinnen, welche Abteilung in der Firma wie viel Personen hat und welche genauen
Schulungsmaßnahmen für sie vorgesehen sind. Wenn man dann einmal von einer
Abteilung etwas in eine andere Abteilung übergeben wollte, müsste man die
komplette Betriebsvereinbarung umändern, damit man aus der einen Abteilung
einen Mitarbeiter in die andere Abteilung geben kann. Also, das kann es
irgendwie auch nicht sein, alles in Verordnungen festzuschreiben. Ich denke,
das ist ein innerbetrieblicher Interessenausgleich und der wird passieren. Denn
wir als AuftraggeberInnen wollen ja auch, dass das in qualitativen
Beratungsgesprächen stattfindet und insofern, denke ich, ist der Antrag für uns
nicht unterstützenswert.
Abschließend möchte ich sagen, dass diese Gesetzesvorlage
eine moderne ist, eine an der Lebenssituation der jungen Menschen in dieser
Stadt orientierte Vorlage und dass diese, wie Anfangs schon erwähnt, beispiellose,
ausgezeichnete vorhergehende Neugestaltung mit der Mitbestimmung der jungen
Menschen in dieser Stadt Vorbildcharakter haben sollte für weitere Projekte,
und ich bitte Sie daher auch im Sinne dieses Vorbildcharakters um Zustimmung zu
dieser Vorlage. - Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen
liegen nicht vor. - Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der
Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
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