Landtag,
7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 53
Sie haben in keinem Fall unser politisches und sachliches
Vertrauen in die Tätigkeit, die Sie ausüben.
Ich habe schon gesagt, das ist ein Bericht voller Widersprüche.
Auf Seite 46 findet sich in der Auseinandersetzung mit dem
Kindschaftsrecht zu lesen: "Es erscheint nicht nachvollziehbar, warum
Einsicht mit dem 14. Geburtstag einsetzen soll. Verständnis setzt Information
und Erklärung voraus." - Also zeigt sich hier eine Argumentation, die
gegen die Normierung einer Altersgrenze spricht. Sie führen allerdings dann
nicht weiter aus, wie Sie im Einzelfall jeweils erkennen wollen, ob Verständnis
auf Grund ausreichender Information und Erkenntnis gegeben ist. Diese Übung
bleiben Sie uns schuldig, Sie sagen nur: keine Altersgrenze. (Abg Josefa Tomsik: Aber nicht ...
Verständnis!)
Aber die Herabsetzung der Volljährigkeit auf
18 Jahre wird begrüßt. Also gibt es hier sehr wohl eine Altersgrenze! Hier
geht es daher nicht um Einsicht, um Verständnis, um Information und Erklärung,
sondern hier heißt es ganz klar: 18 Jahre. Hier ist es offensichtlich in
Ordnung.
Seite 43, Jugendgerichtsgesetz:
"Strafmündigkeit mit 18 ist abzulehnen." - Hier wird also eine
Altersgrenze wiederum abgelehnt, weil sich - wir haben das heute schon gehört,
ich zitiere es gerne noch einmal - "der Zeitraum der psychosozialen Entwicklung
verlängert hat", und "die obere Grenze des Jugendalters ist irgendwo
zwischen 19 und 21 Jahren anzusetzen" - also wieder keine
Altersgrenze!
Dort, wo es politisch passend ist: Altersgrenze;
dort, wo es politisch nicht passend ist: keine Altersgrenze! (Abg Mag Sonja Wehsely: Das Problem ist, die
Welt ist nicht so einfach, wie Sie sie sich vorstellen! - StRin Karin Landauer:
... wie Sie sich das vorstellen?)
Über das Basiseinkommen von 4 000 S pro
Monat - das ist auf Seite 59 nachzulesen - "soll ab dem
14. Lebensjahr selbst entschieden werden". Da ist es wieder nicht die
Frage von Urteilsfähigkeit, Einsicht und Erkenntnis, sondern da ist eine klare
Altersgrenze gefordert. (Abg Mag Sonja
Wehsely: Da muss man doch sachlich differenzieren!) Jedes Kind ab dem
14. Lebensjahr weiß ganz genau, wie es mit 4 000 S zu seinem
persönlichen Vorteil umgehen kann; also all das, wofür vorher die Eltern hätten
sorgen sollen, gilt bis zum Stichtag 14. Geburtstag, und ab diesem Zeitpunkt
besorgen das die Kinder. Daher Einsicht und Urteilsfähigkeit dann doch mit
14 Jahren?
Es ist widersprüchlich, es ist widersprüchlich von
vorne bis hinten. Aber das ist nur ein Aspekt dieses Berichts.
Ein zweiter Aspekt sind die hier schon zitierten Pressedienste.
Jetzt kann man einen Pressedienst so sehen und sagen: Ein Pressedienst ist
quasi ein Kind seiner Zeit und ein Element der tagespolitischen Diskussion;
wenn sich etwas weiterentwickelt, dann sind Aussagen, die in einer
Presseerklärung enthalten waren, möglicherweise 14 Tage, zwei Monate oder
ein Jahr später so nicht mehr gültig. - In Ordnung.
Wenn das aber so ist, dann hat so etwas in einem
Bericht nichts verloren. Denn der Bericht in dieser Form wird dann auch zur
Meinung des Wiener Landtags. Das heißt, all das, was hier an Presseaussendungen
produziert worden ist, wird damit dokumentiert und es wird zum Ausdruck
gebracht: Das nimmt der Wiener Landtag in dieser Form zur Kenntnis, wie es hier
zum Ausdruck gebracht wird. - Daher sind diese Pressedienste nicht
Privatmeinungen, sondern dokumentierte Aussagen, die falsch sind.
Auf Seite 72 lese ich: "Sparmaßnahmen
produzieren verhaltensauffällige Kinder." Dann findet sich hier der Satz:
"Die Vorschulklasse wurde de facto abgeschafft." Es findet sich aber
dann nicht die Erklärung, dass Wien, dass die Wiener Schulverwaltung Vorreiter
in der Abschaffung der Vorschulklasse war. Ich meine - und Frau Pinterits
sollte das besonders gut wissen -, dass diese Vorschulklassen gemäß der
bundesgesetzlichen Möglichkeit sehr wohl schaffbar wären. Es ist eine Entscheidung
der roten Wiener Schulverwaltung, dass es keine Vorschulklassen gibt. Das wird
hier kritisiert, nur sagen Sie nicht, wie man es verändern könnte. Es ist hier
natürlich gegen den Bund gerichtet.
Dann gibt es in diesem Bericht auf Seite 71
einen Satz, der - selbst wenn man Gnade vor Recht ergehen ließe und alles
andere noch tolerieren könnte - die Akzeptanz dieses Berichts völlig
indiskutabel macht. Da schreiben Sie allen Ernstes und in vollem Bewusstsein
dessen, was Sie hier schreiben: "Gewalt gegen Kinder wird wieder hoffähig
gemacht."
Das ist unerhört! Es ist unerhört, dass Sie in der Diskussion
um die Frage der Erziehungsvereinbarungen schreiben, dass Gewalt gegen Kinder
wieder hoffähig gemacht wird. Nennen Sie mir bitte irgendjemanden, der das
will! Es ist dies eine derart bösartige Unterstellung, wenn Sie hier schreiben:
"Die verantwortlichen Politiker betonen zwar, sie wollen 'natürlich' weder
Prügelstrafe noch Rohrstaberl-Pädagogik einführen ..." - Bitte, wo sind
wir denn, dass wir bei einer Veränderung von Schulgesetzen überhaupt auf dieser
Ebene diskutieren?
Das hat nichts damit zu tun, dass es natürlich auch
gewalttätige Übergriffe gegen Kinder gibt. Aber das hat nichts mit der Schule
zu tun, das hat nichts mit schwarzer Pädagogik zu tun, so, wie Sie es hier ganz
locker sagen: das alles ist möglich, das alles können wir kritisieren, wir
haben die Mehrheit, wir schreiben es einfach hinein, und damit wird es quasi
aktenkundig. - Meine Damen und Herren des Wiener Landtags, nicht mit uns! (Beifall bei der FPÖ.)
Von diesem Bericht hätte ich mir erwartet, dass er
sich mit der Behandlung von Einzelfällen qualifiziert auseinander setzt, nicht
nur in einer statistischen Auflistung, sondern so, dass nachvollziehbar gemacht
wird, worin inhaltlich die Tätigkeit besteht - außer, solche Presseaussendungen
zu produzieren und hier solche eher skurrilen Aneinanderreihungen von mehr oder
weniger logischen oder unlogischen Forderungen hinzuschreiben. Was ist denn die
inhaltliche Arbeit und inhaltliche Tätigkeit? - Davon zieht man sich zurück und
sagt: Amtsverschwiegenheit.
Ich habe hier an Frau StRin Laska eine mündliche
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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