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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 53

 

Sie haben in keinem Fall unser politisches und sachliches Vertrauen in die Tätigkeit, die Sie ausüben.

 

Ich habe schon gesagt, das ist ein Bericht voller Widersprüche. Auf Seite 46 findet sich in der Auseinandersetzung mit dem Kindschaftsrecht zu lesen: "Es erscheint nicht nachvollziehbar, warum Einsicht mit dem 14. Geburtstag einsetzen soll. Verständnis setzt Information und Erklärung voraus." - Also zeigt sich hier eine Argumentation, die gegen die Normierung einer Altersgrenze spricht. Sie führen allerdings dann nicht weiter aus, wie Sie im Einzelfall jeweils erkennen wollen, ob Verständnis auf Grund ausreichender Information und Erkenntnis gegeben ist. Diese Übung bleiben Sie uns schuldig, Sie sagen nur: keine Altersgrenze. (Abg Josefa Tomsik: Aber nicht ... Verständnis!)

 

Aber die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre wird begrüßt. Also gibt es hier sehr wohl eine Altersgrenze! Hier geht es daher nicht um Einsicht, um Verständnis, um Information und Erklärung, sondern hier heißt es ganz klar: 18 Jahre. Hier ist es offensichtlich in Ordnung.

 

Seite 43, Jugendgerichtsgesetz: "Strafmündigkeit mit 18 ist abzulehnen." - Hier wird also eine Altersgrenze wiederum abgelehnt, weil sich - wir haben das heute schon gehört, ich zitiere es gerne noch einmal - "der Zeitraum der psychosozialen Entwicklung verlängert hat", und "die obere Grenze des Jugendalters ist irgendwo zwischen 19 und 21 Jahren anzusetzen" - also wieder keine Altersgrenze!

 

Dort, wo es politisch passend ist: Altersgrenze; dort, wo es politisch nicht passend ist: keine Altersgrenze! (Abg Mag Sonja Wehsely: Das Problem ist, die Welt ist nicht so einfach, wie Sie sie sich vorstellen! - StRin Karin Landauer: ... wie Sie sich das vorstellen?)

 

Über das Basiseinkommen von 4 000 S pro Monat - das ist auf Seite 59 nachzulesen - "soll ab dem 14. Lebensjahr selbst entschieden werden". Da ist es wieder nicht die Frage von Urteilsfähigkeit, Einsicht und Erkenntnis, sondern da ist eine klare Altersgrenze gefordert. (Abg Mag Sonja Wehsely: Da muss man doch sachlich differenzieren!) Jedes Kind ab dem 14. Lebensjahr weiß ganz genau, wie es mit 4 000 S zu seinem persönlichen Vorteil umgehen kann; also all das, wofür vorher die Eltern hätten sorgen sollen, gilt bis zum Stichtag 14. Geburtstag, und ab diesem Zeitpunkt besorgen das die Kinder. Daher Einsicht und Urteilsfähigkeit dann doch mit 14 Jahren?

 

Es ist widersprüchlich, es ist widersprüchlich von vorne bis hinten. Aber das ist nur ein Aspekt dieses Berichts.

 

Ein zweiter Aspekt sind die hier schon zitierten Pressedienste. Jetzt kann man einen Pressedienst so sehen und sagen: Ein Pressedienst ist quasi ein Kind seiner Zeit und ein Element der tagespolitischen Diskussion; wenn sich etwas weiterentwickelt, dann sind Aussagen, die in einer Presseerklärung enthalten waren, möglicherweise 14 Tage, zwei Monate oder ein Jahr später so nicht mehr gültig. - In Ordnung.

 

Wenn das aber so ist, dann hat so etwas in einem Bericht nichts verloren. Denn der Bericht in dieser Form wird dann auch zur Meinung des Wiener Landtags. Das heißt, all das, was hier an Presseaussendungen produziert worden ist, wird damit dokumentiert und es wird zum Ausdruck gebracht: Das nimmt der Wiener Landtag in dieser Form zur Kenntnis, wie es hier zum Ausdruck gebracht wird. - Daher sind diese Pressedienste nicht Privatmeinungen, sondern dokumentierte Aussagen, die falsch sind.

 

Auf Seite 72 lese ich: "Sparmaßnahmen produzieren verhaltensauffällige Kinder." Dann findet sich hier der Satz: "Die Vorschulklasse wurde de facto abgeschafft." Es findet sich aber dann nicht die Erklärung, dass Wien, dass die Wiener Schulverwaltung Vorreiter in der Abschaffung der Vorschulklasse war. Ich meine - und Frau Pinterits sollte das besonders gut wissen -, dass diese Vorschulklassen gemäß der bundesgesetzlichen Möglichkeit sehr wohl schaffbar wären. Es ist eine Entscheidung der roten Wiener Schulverwaltung, dass es keine Vorschulklassen gibt. Das wird hier kritisiert, nur sagen Sie nicht, wie man es verändern könnte. Es ist hier natürlich gegen den Bund gerichtet.

 

Dann gibt es in diesem Bericht auf Seite 71 einen Satz, der - selbst wenn man Gnade vor Recht ergehen ließe und alles andere noch tolerieren könnte - die Akzeptanz dieses Berichts völlig indiskutabel macht. Da schreiben Sie allen Ernstes und in vollem Bewusstsein dessen, was Sie hier schreiben: "Gewalt gegen Kinder wird wieder hoffähig gemacht."

 

Das ist unerhört! Es ist unerhört, dass Sie in der Diskussion um die Frage der Erziehungsvereinbarungen schreiben, dass Gewalt gegen Kinder wieder hoffähig gemacht wird. Nennen Sie mir bitte irgendjemanden, der das will! Es ist dies eine derart bösartige Unterstellung, wenn Sie hier schreiben: "Die verantwortlichen Politiker betonen zwar, sie wollen 'natürlich' weder Prügelstrafe noch Rohrstaberl-Pädagogik einführen ..." - Bitte, wo sind wir denn, dass wir bei einer Veränderung von Schulgesetzen überhaupt auf dieser Ebene diskutieren?

 

Das hat nichts damit zu tun, dass es natürlich auch gewalttätige Übergriffe gegen Kinder gibt. Aber das hat nichts mit der Schule zu tun, das hat nichts mit schwarzer Pädagogik zu tun, so, wie Sie es hier ganz locker sagen: das alles ist möglich, das alles können wir kritisieren, wir haben die Mehrheit, wir schreiben es einfach hinein, und damit wird es quasi aktenkundig. - Meine Damen und Herren des Wiener Landtags, nicht mit uns! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Von diesem Bericht hätte ich mir erwartet, dass er sich mit der Behandlung von Einzelfällen qualifiziert auseinander setzt, nicht nur in einer statistischen Auflistung, sondern so, dass nachvollziehbar gemacht wird, worin inhaltlich die Tätigkeit besteht - außer, solche Presseaussendungen zu produzieren und hier solche eher skurrilen Aneinanderreihungen von mehr oder weniger logischen oder unlogischen Forderungen hinzuschreiben. Was ist denn die inhaltliche Arbeit und inhaltliche Tätigkeit? - Davon zieht man sich zurück und sagt: Amtsverschwiegenheit.

 

Ich habe hier an Frau StRin Laska eine mündliche

 

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