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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 64

 

Beurteilung der Aussagekraft in den konkreten Zusammenhängen. Nachdem die Studie von den unterschiedlichen Schultypen, ich sage noch einmal 235 Schulen in Österreich, ich weiß aber jetzt nicht, wie viele Schulen es in Wien waren, die daran beteiligt waren, wie weit jetzt tatsächlich eine statistisch plausible Aussagekraft existiert.

 

Im Prinzip heißt ja die Gesamtschule, ein System zu entwickeln, das genau diese Elemente beinhaltet, auf die die Pisa-Studie besonders zugeschnitten ist, nämlich Fähigkeiten zu fördern.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.

 

Die 4. Anfrage (FSP/00442/2002/0002-KVP/LM) wurde von Frau Abg Ingrid Korosec gestellt: Wie stehen Sie zu Überlegungen, bundesweit die Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen? Sie ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport gerichtet. Auch hier wird in ihrer Vertretung Herr LhptmSt Dr Sepp Rieder die Frage beantworten.

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Frau Abgeordnete!

 

Sie haben mich gefragt, wie stehen Sie zu Überlegungen, bundesweit die Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen? - PrinzipiellJa. Es gibt ja auch auf dem Gebiet eine Reihe von Bemühungen bereits, in die Richtung zu gehen. Also, sowohl auf der Ebene der Landesreferentenkonferenzen, als auch in Arbeitsgruppen, als auch im Kontakt mit dem Bund gibt es Bestrebungen in der Richtung.

 

Und ich erinnere daran, dass auch schon in der Vergangenheit auf bestimmten Teilgebieten, etwa im Zusammenhang mit dem Pflegegeld, solche 15a-Vereinbarungen zur Vereinheitlichung zu Stande gekommen sind. Also, punktuell ist es auf jeden Fall. Es gibt aus meiner Sicht natürlich zwei selbstverständliche Anmerkungen dazu zu machen.

 

Es kann nicht sein, dass eine österreichweite Vereinheitlichung nur dazu führt, dass man nach unten nivelliert und zweitens, es kann nicht sein, dass dabei nur die Landesregelungen abgeglichen werden, sondern dann ist auch der Bund mit einzubeziehen und ich denke, dass ein solches Konzept auch bei aller Wahrung der regionalen Unterschiede, die es geben muss, doch einen großen Sprung nach vorne im Sozialsystem bringen wird und ich sehe, dass das ja auch ein Aspekt ist, der in dem Sozialstaat-Volksbegehren, das jetzt vorliegen wird, auch eine wichtige Rolle spielt.

 

Präsident Johann Hatzl: Die erste Zusatzfrage stellt Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Ich bin sehr froh über Ihre Antwort, dass ein 15a-Vertrag durchaus möglich wäre. Ich bin auch Ihrer Meinung, dass es hier sicher regionale Unterschiede geben wird. Und auch da stehe ich auf Ihrer Seite, dass das vereinheitlicht werden muss im Bund und in den Ländern.

 

Können Sie sich jetzt vorstellen, dass man in Wien zum Beispiel eine Anlaufstelle schafft, wo die Unterstützungssuchenden mit ihren Anliegen hinkommen, wo sie kompetent beraten werden, wo alles gebündelt wird, weil wir ja heute das Problem haben, dass, wenn Menschen an verschiedene Stellen kommen müssen, sehr oft manche gar nicht wissen, dass das möglich ist und andere oft sowohl Bundes- als auch Landesunterstützungen bekommen? Das heißt, ein Rechtsanspruch ist ja nur dann sinnvoll, wenn auch Rechtssicherheit da ist.

 

Daher noch einmal meine Frage: Können Sie sich so eine Anlaufstelle, eine kompetente Anlaufstelle in Wien vorstellen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Ja. Ich kann es mir nicht nur vorstellen, sondern ich glaube, Frau Abgeordnete, dass wir auf dem Weg dorthin, das umzusetzen, als Grundprinzip in Wien schon sehr, sehr weit vorangekommen sind. Dies sowohl mit der Einrichtung der Bezirksanlaufstellen, die ja in einzelnen Bezirken eingerichtet worden sind, aber auch im Zusammenhang mit der Dezentralisierung und Neuorganisation der Sozialeinrichtungen der Stadt, wo ja dezentrale Zentren geschaffen worden sind. Das ist ein bisschen ein Widerspruch im Begriff, aber an sich durchaus in dieser Linie und ich denke, dass bei all den organisatorischen, von der Rechtslage her gegebenen Stolpersteinen, diese Entwicklung, die ja nahe liegend ist und die ja auch, wie gesagt, einen Teil unserer Verwaltungsreform der Stadt generell darstellt, dass das gerade im Sozialbereich eine besondere wichtige Rolle spielt, weil ich ja hier mit Menschen rechnen muss, - typischerweise rechnen muss -, die nicht mit Rechtsberatern ausgestattet ihre Anliegen durchsetzen. Und sie haben daher auch, und da stimme ich mit Ihnen überein, den Aspekt der Rechtssicherheit und des Rechtsanspruchs gerade in diesem Zusammenhang in den Vordergrund gestellt.

 

Präsident Johann Hatzl: Eine weitere Zusatzfrage hat der Herr Dritte Präsident, Abg Römer.

 

Abg Johann Römer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Die subsidiäre Sozialhilfe tritt ja nur dann ein, wenn kein anderes Einkommen vorhanden ist und es trifft ja hier besonders den Personenkreis, der eben keine Pension hat und da ist auch die Parallele zu ziehen, weil ja hier mit den Ausgleichszulagen-Richtsätzen ja schon ein Wert vorliegt, der in ganz Österreich gültig ist und nur jene, die nicht darunter fallen, fallen dann der Sozialhilfe anheim, jetzt von dieser Personengruppe einmal gesprochen.

 

Daher für mich die Frage, wenn viele Politiker in den letzten Jahren immer wieder gefordert haben, eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe für alle neun Bundesländer durchzuführen, so könnte ja eine Möglichkeit darin bestehen, die Sozialhilfe auch an die Ausgleichszulage anzugleichen und hier hätte man auch die verschiedenen Anrechnungsvorschriften durchzuführen, die dann auch Unterschiede in der Leistung je nach Bedarf des

 

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