«  1  »

 

Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 64

 

hier Mehrwegsystem zu forcieren und zwingend einzuführen.

 

Präsident Johann Hatzl: Zweite Zusatzfrage: Herr Abg Klucsarits.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Inwieweit ist es vorgesehen, bei der im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans geplanten Biogasanlage auf Material aus der Biotonnensammelaktion zurückzugreifen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die EU eine neue Richtlinie in Erarbeitung hat. Gemäß der neuen Vorlage der EU-Hygienerichtlinie wird es nicht mehr möglich sein, bestimmte Abfälle in der getrennten Kompostsammlung zu erfassen. Hier wird ein Überdenken der heutigen Biomüll-, der heutigen Biokompostsammlung notwendig sein. Biogasmaterial wird sicherlich neu organisiert werden, das heißt, wir planen heute schon die Errichtung einer neuen Biogasanlage mit der Sammlung von entsprechenden Abfällen aus dem Küchenabfall, das heißt, ich stelle mir vor, eine Art Küchentonne im innerstädtischen Bereich und eine Gartenabfalltonne für den außerstädtischen Bereich.

 

Die Gartenabfalltonne soll dazu führen, dass wir hier sauberen Kompost haben, sauberen Kompost für unsere biologische Landwirtschaft. Und selbstverständlich sollen Küchenabfälle dafür genutzt werden, Kyoto-Ziele einzuhalten, die sollen dazu genutzt werden, Öko-Strom zu erzeugen und hier ist daher auch eine entsprechende Mengenreduktion im Kompostbereich zu erwarten.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Schmalenberg.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Beim Entwurf für das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geht es, glaube ich, nicht nur um die neue Definition von Begriffen, sondern es geht in erster Linie um eine Zusammenfassung von Bundes- und Landesvorschriften durch ein bundeseinheitliches Abfallrecht. Ich glaube, dass eine einheitliche Abfalldokumentation statt zehn getrennter Abfallaufzeichnungen oder der Wegfall separater Anlagenbewilligungen nach diversen Landes-Abfallgesetzen durchaus Vorteile und Positiva für die Wirtschaft bringen könnte. Die Abfallwirtschaftsgesetz-Konzepte der Länder bleiben ja nach wie vor in Kraft.

 

Meine Frage ist daher - Sie haben schon einige Veränderungen jetzt in Ihrer Beantwortung angedeutet -, welche Veränderungen werden Sie vornehmen, bezüglich etwa der Trennvorschriften, bezüglich der Sammel-, Verwertungs- beziehungsweise Behandlungssysteme, aber auch was die Entsorgungsanlagen und die Einzugsgebiete betrifft, um das Landesabfallwirtschaftskonzept mehr in Richtung Müllvermeidung zu orientieren, und werden Sie diese Ideen und Konzepte den Mitgliedern des Umweltausschusses zeitgerecht präsentieren?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Das Bundes-AWG 2002, wie es im Entwurf vorliegt, wird selbstverständlich, und darüber sind wir sehr froh, entsprechende Bundesvorschriften über die Abfalldokumentation für nicht gefährliche Abfälle zu erläutern und zu erfassen haben.

 

Darüber sind wir besonders froh, dass hier endlich einheitliche Regelungen geschaffen werden. Ich hoffe, auch Sie setzen sich in Ihrer Bundesregierung dafür ein, dass hier ein effektives, ein einfaches Abfalldokumentationssystem eingeführt werden wird, damit hier entsprechende abfallwirtschaftliche Planungen durchgeführt werden können.

 

Ich warte darauf, dass aufbauend auf diesen neuen Daten auf Bundesebene ein sehr konkreter Bundesabfallwirtschaftsplan vorgelegt werden wird und aufbauend auf diesen Bundesabfallwirtschaftsplan wird selbstverständlich die Landesabfallwirtschafsplanung aufzusetzen sein. Hier geht es darum, selbstverständlich verstärkt in die Trennung einzusteigen, verstärkt in eine sinnvolle Trennung, in eine ökologisch sinnvolle Trennung, in eine ökologisch sinnvolle Verwertung und selbstverständlich sehe ich keine Notwendigkeit, auf Grund des Bundes-AWG Einzugsgebiete zu ändern.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg Klicka.

 

Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben angedeutet, dass auch im Bereich der Ziele und Grundsätze Veränderungen in dieser Vorlage erfolgen. Welche neuen Ziele werden es sein?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Das neue Bundes-AWG führt neue abfallwirtschaftliche Ziele ein und hier geht es im Wesentlichen darum, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu definieren. Das ist im Wiener AWG bis jetzt noch nicht enthalten, das werden wir selbstverständlich auch im Wiener AWG einführen.

 

Was jedoch neu ist, diese Definition der Grundsätze der Abfallwirtschaft im Bundes-AWG, nämlich der Kette der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung, stimmt aus heutiger Sicht nicht mit dem Wiener AWG überein. Im Wiener AWG steht die stoffliche Verwertung über der thermischen Verwertung, das wird auf Grund der neuen Vorschriften im Bundes-AWG neu zu gestalten sein, denn hier wird vorzusehen zu sein, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung als gleichrangig anerkannt wird.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

Die 3. Anfrage (FSP/00446/2002/0001-KGR/LM) wurde von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular