Landtag,
6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll
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hier Mehrwegsystem zu forcieren und zwingend einzuführen.
Präsident Johann Hatzl:
Zweite Zusatzfrage: Herr Abg Klucsarits.
Abg Rudolf Klucsarits
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Stadträtin!
Inwieweit
ist es vorgesehen, bei der im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans geplanten
Biogasanlage auf Material aus der Biotonnensammelaktion zurückzugreifen?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Landtagsabgeordneter!
Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die EU eine
neue Richtlinie in Erarbeitung hat. Gemäß der neuen Vorlage der
EU-Hygienerichtlinie wird es nicht mehr möglich sein, bestimmte Abfälle in der
getrennten Kompostsammlung zu erfassen. Hier wird ein Überdenken der heutigen
Biomüll-, der heutigen Biokompostsammlung notwendig sein. Biogasmaterial wird
sicherlich neu organisiert werden, das heißt, wir planen heute schon die
Errichtung einer neuen Biogasanlage mit der Sammlung von entsprechenden
Abfällen aus dem Küchenabfall, das heißt, ich stelle mir vor, eine Art
Küchentonne im innerstädtischen Bereich und eine Gartenabfalltonne für den außerstädtischen
Bereich.
Die Gartenabfalltonne soll
dazu führen, dass wir hier sauberen Kompost haben, sauberen Kompost für unsere
biologische Landwirtschaft. Und selbstverständlich sollen Küchenabfälle dafür
genutzt werden, Kyoto-Ziele einzuhalten, die sollen dazu genutzt werden,
Öko-Strom zu erzeugen und hier ist daher auch eine entsprechende Mengenreduktion
im Kompostbereich zu erwarten.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Schmalenberg.
Abg Mag Heidrun Schmalenberg
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Beim
Entwurf für das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geht es, glaube ich, nicht nur um
die neue Definition von Begriffen, sondern es geht in erster Linie um eine Zusammenfassung
von Bundes- und Landesvorschriften durch ein bundeseinheitliches Abfallrecht.
Ich glaube, dass eine einheitliche Abfalldokumentation statt zehn getrennter
Abfallaufzeichnungen oder der Wegfall separater Anlagenbewilligungen nach
diversen Landes-Abfallgesetzen durchaus Vorteile und Positiva für die Wirtschaft
bringen könnte. Die Abfallwirtschaftsgesetz-Konzepte der Länder bleiben ja nach
wie vor in Kraft.
Meine
Frage ist daher - Sie haben schon einige Veränderungen jetzt in Ihrer
Beantwortung angedeutet -, welche Veränderungen werden Sie vornehmen, bezüglich
etwa der Trennvorschriften, bezüglich der Sammel-, Verwertungs- beziehungsweise
Behandlungssysteme, aber auch was die Entsorgungsanlagen und die Einzugsgebiete
betrifft, um das Landesabfallwirtschaftskonzept mehr in Richtung Müllvermeidung
zu orientieren, und werden Sie diese Ideen und Konzepte den Mitgliedern des
Umweltausschusses zeitgerecht präsentieren?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Landtagsabgeordnete!
Das Bundes-AWG 2002, wie es im Entwurf vorliegt, wird
selbstverständlich, und darüber sind wir sehr froh, entsprechende
Bundesvorschriften über die Abfalldokumentation für nicht gefährliche Abfälle zu
erläutern und zu erfassen haben.
Darüber sind wir besonders froh, dass hier endlich
einheitliche Regelungen geschaffen werden. Ich hoffe, auch Sie setzen sich in
Ihrer Bundesregierung dafür ein, dass hier ein effektives, ein einfaches
Abfalldokumentationssystem eingeführt werden wird, damit hier entsprechende
abfallwirtschaftliche Planungen durchgeführt werden können.
Ich warte darauf, dass
aufbauend auf diesen neuen Daten auf Bundesebene ein sehr konkreter Bundesabfallwirtschaftsplan
vorgelegt werden wird und aufbauend auf diesen Bundesabfallwirtschaftsplan wird
selbstverständlich die Landesabfallwirtschafsplanung aufzusetzen sein. Hier
geht es darum, selbstverständlich verstärkt in die Trennung einzusteigen,
verstärkt in eine sinnvolle Trennung, in eine ökologisch sinnvolle Trennung, in
eine ökologisch sinnvolle Verwertung und selbstverständlich sehe ich keine
Notwendigkeit, auf Grund des Bundes-AWG Einzugsgebiete zu ändern.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg Klicka.
Abg Marianne Klicka
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr
geehrte Frau Stadträtin!
Sie
haben angedeutet, dass auch im Bereich der Ziele und Grundsätze Veränderungen
in dieser Vorlage erfolgen. Welche neuen Ziele werden es sein?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Sehr
geehrter Herr Präsident!
Das neue Bundes-AWG führt neue abfallwirtschaftliche
Ziele ein und hier geht es im Wesentlichen darum, die nachhaltige Nutzung von
Ressourcen zu definieren. Das ist im Wiener AWG bis jetzt noch nicht enthalten,
das werden wir selbstverständlich auch im Wiener AWG einführen.
Was jedoch neu ist, diese
Definition der Grundsätze der Abfallwirtschaft im Bundes-AWG, nämlich der Kette
der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung, stimmt aus heutiger Sicht nicht mit
dem Wiener AWG überein. Im Wiener AWG steht die stoffliche Verwertung über der
thermischen Verwertung, das wird auf Grund der neuen Vorschriften im Bundes-AWG
neu zu gestalten sein, denn hier wird vorzusehen zu sein, dass die thermische
Verwertung der stofflichen Verwertung als gleichrangig anerkannt wird.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. - Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Die 3. Anfrage (FSP/00446/2002/0001-KGR/LM)
wurde von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an die amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe
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