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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 34

 

ich 25 Veranstaltungen gemacht habe, mir die beste, teuerste Veranstaltung heraussuche und sage: "Lieber Gesetzgeber, das ist die mit 10 Prozent."? - Das kommt mir nicht wahnsinnig sinnvoll vor, wenn ich das einmal so sagen darf! Einmal im Jahr 10 Prozent? Und ich darf mir aussuchen, welche das ist?

 

Sehr geehrte Damen und Herren, wir glauben, dass diese Dinosaurier Vergnügungssteuer auf Publikumstanz schlicht und ergreifend abgeschafft gehört! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Denn auch mit dieser neuen Regelung, die uns als Einigung mit Veranstaltern - ich frage Sie, mit welchen Veranstaltern - verkauft wird, bringt de facto eine Ungleichbehandlung der kommerziellen und der nicht kommerziellen Veranstalter. Wenn ich ganz viele Veranstaltungen mache, dann ist das vielleicht gut, aber wenn ich das nicht tue, sondern so wie viele nicht kommerzielle Veranstalter vielleicht zweimal oder dreimal im Jahr, dann habe ich ein Problem.

 

Das ist auch deshalb so ärgerlich, weil es ja, wie Sie wissen - die Herren von der ÖVP sollten an dieser Stelle nicht so viel lachen -, auch Veranstaltungen in dieser Stadt gibt, die gar keine Vergnügungssteuer zahlen. Diese werden in den Erläuterungen genannt. Ich bin keine Juristin, aber man hat mir erklärt, dass es durchaus Strittigkeiten darüber gibt, ob die Erläuterungen sozusagen wertvoller oder wichtiger sind, als der tatsächliche Gesetzesinhalt, der ganz eindeutig klärt, wo getanzt wird, ist das Publikumstanz, und das mit den Erläuterungen, ist schön, fein, aber das geht sich nicht aus. Also, wir werden sehen.

 

Was sich aus diesen Erläuterungen jedenfalls ablesen lässt, ist, dass es Menschen und Gruppen in dieser Stadt gibt, die es sich offensichtlich richten können. Die heißen Konzertveranstalter und zum Beispiel Veranstalter von so genannten gemischten Veranstaltungen oder auch Kirtagen und volksfestähnlichen Veranstaltungen. Irgendwie schaut das nicht gut aus, wenn ich das jetzt einmal so sagen darf, dass es Leute in dieser Stadt gibt, die es sich richten können.

 

Sie werden vielleicht schon einmal bei einem Konzert gewesen sein oder auch Ihre Kinder werden bei einem Konzert gewesen sein, wo Sie beziehungsweise Ihre Kinder ganz wild getanzt haben. Ich war schon bei einigen und habe dort schon viel getanzt. Wie ich jetzt erfahren darf, war das irgendwie nicht okay, weil da hätte der Veranstalter Vergnügungssteuer zahlen müssen, wenn er nicht in den Erläuterungen, und so weiter und so fort.

 

Meine Damen und Herren, alles in allem kann man sagen, diese Regelung ist insgesamt genommen, nicht sinnvoll. Denn wozu führt sie? - Sie führt zur Kriminalisierung von Jugendkultur. Sie führt dazu, dass Menschen, die in dieser Stadt Veranstaltungen machen, ein Problem haben. Sie führt dazu, dass diese der willkürlichen Bewertung von Beamten und Beamtinnen ausgesetzt sind, die entscheiden, ob etwas Tanz ist oder nicht, dass es weiterhin keine Rechtssicherheit gibt und dass diese Veranstaltungen gerade im nicht kommerziellen Bereich eine Steuer zahlen, von der Sie selber wissen, dass sie eigentlich völlig antiquiert ist und schon längst abgeschafft gehört. In dem Fall, muss ich sagen, ist die Bundesregierung nicht schuld.

 

Um das noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir sind für die Abschaffung dieser Tanzsteuer. Wir glauben, dass die ungefähr 50 Millionen S im Jahr, die diese Steuer der Stadt Wien bringt, nicht in einem Verhältnis zu dem stehen, was sie verhindert, was sie unmöglich macht. Wir glauben, dass ganz generell einige neue Regelungen für Veranstaltungen überlegt werden sollten. So leiden die Veranstalter nämlich zum Beispiel auch darunter, dass die Polizei, die bei großen Veranstaltungen anwesend sein muss, von den Veranstaltern selbst bezahlt werden muss und dass auch so Daumen mal Pi geschätzt wird, wie viele man denn braucht, oder auch die Sperrstundenregelungen, die oft in manchen Zusammenhängen so sinnvoll scheinen mögen, wirklich als Mittel der Willkür verwendet werden.

 

Deshalb meine ich auch, dass der Antrag von den Kollegen der ÖVP ein bisschen ein inkonsequenter Antrag ist. Sie wollen nicht einmal im Jahr 10 Prozent, sondern viermal im Jahr 10 Prozent. Das ist irgendwie alles ein wenig absurd, wenn ich das so sagen darf! (Abg Gerhard Pfeiffer: Bis es gewerblich wird!) Das macht die Regelung nicht besser und es löst das Problem des Gesetzes nicht. Das wundert mich eigentlich schon ein bisschen, obwohl sogar Ihre eigene Wirtschaftskammer gegen dieses Gesetz ist. Da hätte ich mir doch ein bisschen mehr, sagen wir mal, Eifer und Mut erwartet. Ich meine, wenn immerhin der Herr Nettig hinter Ihnen steht, dann kann Ihnen nicht mehr so viel passieren.

 

Weil nicht nur wir GRÜNEN der Meinung sind, dass diese Tanzsteuer ein altes Relikt und ein Dinosaurier längst vergangener Zeiten ist, sondern auch die Veranstalterinnen und die Veranstalter in dieser Stadt, haben diese eine Resolution formuliert und auch unterschrieben. Sie können dies der APA entnehmen. Ich nenne nur ein paar Namen, die diese Resolution unterschrieben haben, zum Beispiel die Arena, BCO, Club Massiv, Convers, Crazy, Doc LX, Flex, Infactors Living Solutions, Kunstwerk, Megawatt, Porgy & Bess, Ritz, C-Com-Productions, Smile-Events Oliver Riebenbauer, Subclub, Swingtime Entertainment, Drive Life, Wiener Volksgarten und Zoom Enterprises. Ich würde sagen, das ist eine ziemlich beeindruckende Liste von allen Leuten, die in dieser Stadt Veranstaltungen machen. Ich würde meinen, dass diese Liste es wert ist, noch einmal sehr eingehend über eine völlige Neustrukturierung des Vergnügungssteuergesetzes nachzudenken und dass die Neuregelung in dieser Form abgelehnt werden muss.

 

Wir können nicht akzeptieren, dass hier eine Mogelpackung vorgelegt wird, die von der ÖVP noch ein bisschen vermogelter gemacht werden soll. Nein, wir glauben, es muss ganz neu aufgerollt werden. Ich hoffe sehr, sehr geehrter Herr Finanzstadtrat, dass wir

 

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