Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 34
(Beginn um 14.03 Uhr.)
Präsident
Johann Hatzl: Die
5. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.
Entschuldigt
sind Herr Abg Rauchenberger und Herr Abg Dr Madejski.
Hohes Haus!
Am 5. Dezember
dieses Jahres erhielten wir die für uns völlig überraschende traurige und
niederschmetternde Nachricht, dass der langjährige Präsident des Nationalrats,
der langjährige Präsident des ÖGB und Wiener Ehrenbürger Anton Benya unerwartet
von uns gegangen und verstorben ist.
Mit Anton
Benya starb ein überzeugter Wiener und Österreicher, der in seinem Leben alle
Geschichtsepochen unseres Landes der letzten 90 Jahre bewusst miterlebte
und vieles in diesem Zeitraum auch mitgestalten konnte. Noch in der Monarchie
geboren, erlebte er bewusst die Gründung der Ersten Republik, alle
Schicksalsschläge der Ersten Republik bis zur Zerstörung und Auslöschung
unseres Landes sowie das Einverleiben Österreichs in das menschenverachtende
faschistische Hitler-Deutschland. Er erlebte auch die eigene Verfolgung und
Inhaftierung in dieser Zeit. Er hatte aber wie viele andere seiner Generation
niemals den Glauben an Österreich aufgegeben und verloren und sich auch in der
Zeit der schwierigsten Verfolgung für dieses Österreich und für das
Wiederentstehen unserer Heimat eingesetzt und engagiert. So erlebte er auch den
Wiederaufstieg Österreichs, die Gründung der Zweiten Republik und den
Wiederaufbau seiner Heimatstadt Wien.
Nach all
seinem Engagement, seinem Wissen und seinem Erkennen als junger Mensch war es
für ihn nur selbstverständlich, dass er es sich selbst als Lebensziel mitgab,
nach 1945 mit aller Kraft mitzuhelfen, dass sich Faschismus, Verfolgung,
totalitärer Staat, Entrechtung und Zerstörung, Arbeitslosigkeit, soziale Ungerechtigkeit,
Menschenverachtung und Not nicht wiederholen dürfen. So kann man seine Arbeit
und seine großartigen Leistungen auch als Symbol für das neue, unser Österreich
verstehen und damit natürlich auch für seine Heimstadt Wien, die auch die unsere
ist. Bemüht um Toleranz und Ausgleich, aber auch um die korrekte und
rechtmäßige Vertretung der ihm Anvertrauten wurde er mit Recht von vielen schon
als Vorbild und Legende zu Lebzeiten bezeichnet.
Die
Wienerinnen und Wiener, die Österreicherinnen und Österreicher und auch viele
ausländische Freunde und Beobachter haben um ihn getrauert und trauern um ihn.
Eine sehr große Anzahl seiner Freunde, Weggefährten und Sympathisanten und
jene, bei denen er sich ganz einfach durch seine Leistung Respekt und Anerkennung
geholt hat, haben ihn heute auf seinem letzten Weg begleitet und verabschiedet.
Der Wiener
Landtag und die Wienerinnen und Wiener trauern um einen der Treuesten unserer
Stadt und unseres Bundeslandes. Wir werden ihn niemals vergessen. Ich denke, es
ist auch in Ihrem Sinne, wenn wir uns kurz zum Zeichen der Trauer erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von den
Sitzen zur Abhaltung einer Gedenkminute.)
Ich danke
Ihnen, Hoher Landtag.
Meine Damen
und Herren! Wir kommen zur Fragestunde.
Die
1. Anfrage (PrZ 0021/LM/01-KVP) wurde von Herrn Abg Rudolf
Klucsarits gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Umwelt gerichtet: Werden Sie sich dafür einsetzen,
in den landesrechtlichen Bestimmungen die Verpflichtung der Hundebesitzer zur
Entsorgung hinterlassenen Hundekots auf Gehwegen sowie entsprechende
Strafbestimmungen zu verankern?
Ich bitte, die
Beantwortung vorzunehmen.
Frau
Präsidentin Stubenvoll wird den Vorsitz übernehmen.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ihre Anfrage
lautet: "Werden Sie sich dafür einsetzen, in den landesrechtlichen
Bestimmungen die Verpflichtung der Hundebesitzer zur Entsorgung hinterlassenen
Hundekots auf Gehwegen sowie entsprechende Strafbestimmungen zu
verankern?"
Darauf muss
ich sagen, ja, ich werde mich dafür einsetzen, ich muss mich dafür einsetzen.
Wien ist eine Stadt der Hunde, mit 50 000 Hunden. Das heißt, Hunde nehmen
in der Stadt einen wichtigen Faktor ein. Sie haben wesentliche Kompetenz, auch
im sozialen Bereich.
Zu Ihrer
Frage, wie dem Hundekot auf Gehwegen landesrechtlich entgegengewirkt werden
könnte, kann ich Ihnen mitteilen, dass sich auf Grund der derzeitigen
Verfassungsrechtslage hinsichtlich der Thematik "Hundekot"
unterschiedliche Kompetenzen ergeben, wobei in erster Linie der Ort der
Verunreinigung maßgeblich ist.
Wesentlichste
der Bestimmungen in diesem Zusammenhang ist die Straßenverkehrsordnung, wonach
die Hundehalter dafür zu sorgen haben, dass ihre Tiere Gehsteige und Gehwege
sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen. Darüber normiert die
Straßenverkehrsordnung ein allgemeines Verbot der gröblichen oder gefährlichen
Verunreinigung anderer Verkehrsflächen. Personen, die diesen Vorschriften
zuwiderhandeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung,
Reinigung oder Kostentragung für die Entfernung oder Reinigung verhalten
werden. Die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung obliegt den Organen der
Bundespolizeidirektion Wien, sodass hinsichtlich Verunreinigungen von Straßen
und Gehwegen durch Hundekot im hoheitlichen Bereich keine Zuständigkeit des
Magistrats der Stadt Wien gegeben ist und angesichts dieser Kompetenzlage daher
auch keine legistischen Maßnahmen auf Landesebene erfolgen können.
Es gibt aber sehr
wohl zahlreiche Bestimmungen auf Landesebene, die derzeit schon gelten. Außer
in der Straßenverkehrsordnung ist nämlich die Verpflichtung zur Entfernung des
Hundekots noch in der
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