Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 60
Rechnung von
5 000 S zahlen.
Genau in
dieser Situation befinden sich die Menschen, die wenig Geld verdienen oder eine
geringfügige Pension erhalten, dass sie oftmals wirklich überlegen müssen: Kann
ich es mir leisten, die Rettung zu rufen? - Das ist wirklich eine Situation,
die so nicht aufrechtzuerhalten werden kann.
Da muss man
schon auch die Wiener Gebietskrankenkasse ansprechen, die sich nicht bereit erklärt,
diese Leistungen zu decken. Hier kann man auch die Wiener Gebietskrankenkasse
nicht so einfach aus ihrer Verantwortung und Pflicht entlassen.
Ich bin aber
froh, dass wir heute hier einen Vierparteienantrag beschließen werden, der
zumindest diese Härteklausel beinhaltet, damit diese Menschen in Zukunft nicht
die Angst haben müssen, noch zusätzlich solche Rechnungen bezahlen zu müssen,
sondern dass sie zumindest eine teilweise Aufhebung der Gebühren und in manchen
Fällen auch eine vollständige Erlassung der Gebühren erwarten können.
Ein weiterer
Punkt ist der Bereich der Pflegegebühren. Hier kommt es immer wieder dazu, dass
eine verspätete Vorschreibung vorgenommen wird. Da gibt es ein Fallbeispiel,
das auch von der Volksanwaltschaft angeführt wurde, und zwar - das möchte ich
hier eingangs festhalten - nicht erstmalig angeführt hat, sondern zum
wiederholten Male angeführt hat. Schon im 20. Tätigkeitsbericht der
Volksanwaltschaft ist das festgehalten worden. Bis dato hat sich hier die
Wiener Landesregierung in keinster Weise bewegt. Man weiß um die zahlreichen
Missstände in dieser Stadt, man tut aber nichts. Das gehört hier auch deutlich
festgehalten. Sie sind aus dieser Verantwortung nicht zu entlassen. Sie haben
letztlich auch, wenn Missstände in verschiedenen Bereichen aufgezeigt werden,
dafür Sorge zu tragen, dass diese abgestellt werden.
Im Bereich der
Pflegegebühren gibt es also ein Beispiel, dass eine Person, ein Mensch, ein
Flüchtling, der es ohnehin schon schwierig genug hatte, nach Wien gekommen ist
und hier auch noch ein Verbrechen erleben musste, das an seiner Person begangen
wurde, nämlich eine Vergewaltigung. Und dann hat diese Person auch noch eine
Rechnung erhalten, dass sie die Pflegegebühren entrichten muss, die angefallen
sind.
Das hat sich dann vom Jahr 1992 bis zum Jahr 2000
gezogen. Diese Person hat natürlich einen Anwalt eingeschaltet und der Anwalt
hat darauf aufmerksam gemacht, dass es dann, wenn man hier eine soziale
Rechtsanwendung vornehmen würde, doch so wäre, dass dieser Betrag von Seiten
des Landes zu decken wäre. Man hat also hier mühevoll die Verwaltung, die
Behörden in Anspruch genommen, dadurch weitere Kosten entstehen lassen, und im
Endeffekt war es dann so, dass im Jahr 2000 dann doch die Vorschreibung fallen
gelassen wurde.
Das zeigt,
dass sich, wenn man eine sozialer Rechtsanwendung vornehmen würde, auch viel Verwaltungsaufwand
vermeiden ließe, aber auch ein bisschen Menschlichkeit wäre angebracht in
solchen Fällen, in solch tragischen Fällen wie in diesem einen genannten
Beispiel. Hier gehört einfach die Bürokratie abgebaut und im Bereich der
Verwaltung auch ein bisschen darauf hingewiesen, dass man hier wirklich
menschlich zu agieren hätte und nicht einfach stur versuchen sollte, gewisse
gesetzliche Normen durchzusetzen. Durch eine soziale Rechtsanwendung wäre es
eben, wie schon gesagt, möglich, solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden.
Ein
drittvorletzter Punkt, das Behindertenrecht, das auch im Bericht der Volksanwaltschaft
angesprochen wurde. Ich habe das auch schon in der Budgetdebatte mit, glaube
ich, klaren und deutlichen Worten hier dargelegt. Wir haben leider Gottes nach
wie vor die Situation, obwohl auch dieser Umstand der Wiener Landesregierung
seit Jahren bekannt ist, dass gerade im Bereich von Wohngemeinschaften für
Schwerstbehinderte die Menschen in ihrem eigenen Dreck oftmals alleine gelassen
werden. Auch wenn davon gesprochen wird, dass es darum gehe, diesen Menschen
ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, so sind wir heute oftmals in einer
Situation, in der nicht ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird, sondern
leider Gottes eine Selbstbeschädigungshilfe. Das kann und darf eben nicht weiter
der Fall sein.
Aus diesem
Grund gibt es auch ganz, ganz klare Forderungen, die von Seiten der
Landesregierung endlich umzusetzen sind. Dazu gehört, endlich den Personalschlüssel
anzuheben, endlich auch hier ein Qualitätsmanagement sicherzustellen, eine
Qualitätssicherung vorzunehmen, aber auch einen Behindertenombudsmann ins Leben
zu rufen. Das wäre mit einer landesgesetzlichen Regelung ja leicht zu machen.
Ich habe heute
ganz bewusst keinen Beschlussantrag in diesem Bereich vorbereitet, weil ich
doch meine, dass es im Interesse aller Parteien sein sollte, diese Forderungen
umzusetzen. Ich werde daher auch versuchen und mich bemühen, bis zur nächsten
Landtagssitzung einen Vierparteienantrag zu initiieren, damit wir auch und
gerade den Behinderten einen unabhängigen Behindertenombudsmann ermöglichen
können, der sich auch der Rechte der Behinderten annimmt und bei dem die
Behinderten eine Anlaufstelle haben.
Ich glaube,
das wäre notwendig und auch zutiefst ein Recht für die Behinderten, das sie
endlich auch ermöglicht bekommen sollen, genauso wie das in anderen Bereichen
bereits der Fall ist. (Beifall bei der
FPÖ.)
Als vorletzter
Punkt ganz kurz zum Bereich Kultur. Wir haben hier das Thema Sofiensäle im
Bericht der Volksanwaltschaft vermerkt. Hier geht es um die Situation, die noch
vor dem Brand bestanden hat. Da haben teilweise illegale Veranstaltungen
stattgefunden, für die keine Anmeldungskriterien erfüllt waren, es haben
rechtswidrige Veranstaltungen stattgefunden ohne Konzession.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular