«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 60

 

Rechnung von 5 000 S zahlen.

 

Genau in dieser Situation befinden sich die Menschen, die wenig Geld verdienen oder eine geringfügige Pension erhalten, dass sie oftmals wirklich überlegen müssen: Kann ich es mir leisten, die Rettung zu rufen? - Das ist wirklich eine Situation, die so nicht aufrechtzuerhalten werden kann.

 

Da muss man schon auch die Wiener Gebietskrankenkasse ansprechen, die sich nicht bereit erklärt, diese Leistungen zu decken. Hier kann man auch die Wiener Gebietskrankenkasse nicht so einfach aus ihrer Verantwortung und Pflicht entlassen.

 

Ich bin aber froh, dass wir heute hier einen Vierparteienantrag beschließen werden, der zumindest diese Härteklausel beinhaltet, damit diese Menschen in Zukunft nicht die Angst haben müssen, noch zusätzlich solche Rechnungen bezahlen zu müssen, sondern dass sie zumindest eine teilweise Aufhebung der Gebühren und in manchen Fällen auch eine vollständige Erlassung der Gebühren erwarten können.

 

Ein weiterer Punkt ist der Bereich der Pflegegebühren. Hier kommt es immer wieder dazu, dass eine verspätete Vorschreibung vorgenommen wird. Da gibt es ein Fallbeispiel, das auch von der Volksanwaltschaft angeführt wurde, und zwar - das möchte ich hier eingangs festhalten - nicht erstmalig angeführt hat, sondern zum wiederholten Male angeführt hat. Schon im 20. Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft ist das festgehalten worden. Bis dato hat sich hier die Wiener Landesregierung in keinster Weise bewegt. Man weiß um die zahlreichen Missstände in dieser Stadt, man tut aber nichts. Das gehört hier auch deutlich festgehalten. Sie sind aus dieser Verantwortung nicht zu entlassen. Sie haben letztlich auch, wenn Missstände in verschiedenen Bereichen aufgezeigt werden, dafür Sorge zu tragen, dass diese abgestellt werden.

 

Im Bereich der Pflegegebühren gibt es also ein Beispiel, dass eine Person, ein Mensch, ein Flüchtling, der es ohnehin schon schwierig genug hatte, nach Wien gekommen ist und hier auch noch ein Verbrechen erleben musste, das an seiner Person begangen wurde, nämlich eine Vergewaltigung. Und dann hat diese Person auch noch eine Rechnung erhalten, dass sie die Pflegegebühren entrichten muss, die angefallen sind.

 

Das hat sich dann vom Jahr 1992 bis zum Jahr 2000 gezogen. Diese Person hat natürlich einen Anwalt eingeschaltet und der Anwalt hat darauf aufmerksam gemacht, dass es dann, wenn man hier eine soziale Rechtsanwendung vornehmen würde, doch so wäre, dass dieser Betrag von Seiten des Landes zu decken wäre. Man hat also hier mühevoll die Verwaltung, die Behörden in Anspruch genommen, dadurch weitere Kosten entstehen lassen, und im Endeffekt war es dann so, dass im Jahr 2000 dann doch die Vorschreibung fallen gelassen wurde.

 

Das zeigt, dass sich, wenn man eine sozialer Rechtsanwendung vornehmen würde, auch viel Verwaltungsaufwand vermeiden ließe, aber auch ein bisschen Menschlichkeit wäre angebracht in solchen Fällen, in solch tragischen Fällen wie in diesem einen genannten Beispiel. Hier gehört einfach die Bürokratie abgebaut und im Bereich der Verwaltung auch ein bisschen darauf hingewiesen, dass man hier wirklich menschlich zu agieren hätte und nicht einfach stur versuchen sollte, gewisse gesetzliche Normen durchzusetzen. Durch eine soziale Rechtsanwendung wäre es eben, wie schon gesagt, möglich, solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden.

 

Ein drittvorletzter Punkt, das Behindertenrecht, das auch im Bericht der Volksanwaltschaft angesprochen wurde. Ich habe das auch schon in der Budgetdebatte mit, glaube ich, klaren und deutlichen Worten hier dargelegt. Wir haben leider Gottes nach wie vor die Situation, obwohl auch dieser Umstand der Wiener Landesregierung seit Jahren bekannt ist, dass gerade im Bereich von Wohngemeinschaften für Schwerstbehinderte die Menschen in ihrem eigenen Dreck oftmals alleine gelassen werden. Auch wenn davon gesprochen wird, dass es darum gehe, diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, so sind wir heute oftmals in einer Situation, in der nicht ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird, sondern leider Gottes eine Selbstbeschädigungshilfe. Das kann und darf eben nicht weiter der Fall sein.

 

Aus diesem Grund gibt es auch ganz, ganz klare Forderungen, die von Seiten der Landesregierung endlich umzusetzen sind. Dazu gehört, endlich den Personalschlüssel anzuheben, endlich auch hier ein Qualitätsmanagement sicherzustellen, eine Qualitätssicherung vorzunehmen, aber auch einen Behindertenombudsmann ins Leben zu rufen. Das wäre mit einer landesgesetzlichen Regelung ja leicht zu machen.

 

Ich habe heute ganz bewusst keinen Beschlussantrag in diesem Bereich vorbereitet, weil ich doch meine, dass es im Interesse aller Parteien sein sollte, diese Forderungen umzusetzen. Ich werde daher auch versuchen und mich bemühen, bis zur nächsten Landtagssitzung einen Vierparteienantrag zu initiieren, damit wir auch und gerade den Behinderten einen unabhängigen Behindertenombudsmann ermöglichen können, der sich auch der Rechte der Behinderten annimmt und bei dem die Behinderten eine Anlaufstelle haben.

 

Ich glaube, das wäre notwendig und auch zutiefst ein Recht für die Behinderten, das sie endlich auch ermöglicht bekommen sollen, genauso wie das in anderen Bereichen bereits der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Als vorletzter Punkt ganz kurz zum Bereich Kultur. Wir haben hier das Thema Sofiensäle im Bericht der Volksanwaltschaft vermerkt. Hier geht es um die Situation, die noch vor dem Brand bestanden hat. Da haben teilweise illegale Veranstaltungen stattgefunden, für die keine Anmeldungskriterien erfüllt waren, es haben rechtswidrige Veranstaltungen stattgefunden ohne Konzession.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular