Landtag,
4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 60
verstanden!) Entschuldigung, dann habe ich es
falsch verstanden. Tatsache ist, dass die Beschwerden zum Polizeistrafrecht
zurückgegangen sind - Gott sei Dank, dass es so ist -, dass auch die
Suchthaft-Beschwerden zurückgegangen sind und dass in vielen Bereichen wie zum
Beispiel beim Arbeitnehmerschutz eine 20-prozentige Reduzierung der Beschwerden
- beim Ausländerbeschäftigungsgesetz eine hohe Reduzierung um über 100, von 600
auf 500 - festzustellen ist.
So könnte man das noch für viele Bereiche auflisten;
im Bericht ist es ohnehin angemerkt. Richtigerweise wird auch auf die
Übertretung des Wertpapieraufsichtsgesetzes hingewiesen. Quantifiziert handelt
es sich um eine Veränderung von 7 auf 27, aber es ist trotzdem beachtenswert,
was sich da vielleicht auf uns zu entwickelt.
Daher komme ich zum nächsten Bereich - und erspare
mir auch eine Auflistung darüber, wie sich das zusammensetzt -, nämlich zum
Bericht der Präsidentin. Tatsache ist - darüber gibt es einen Rechtsstreit, in
den sich Nichtjuristen ja nicht einmischen sollen -, dass wir im Gesetz diesen
Bericht nicht vorgesehen haben. Tatsache ist aber auch, dass dies die
Vollversammlung in ihrer Geschäftsordnung, die sie sich gegeben hat, vorsieht.
Jetzt gibt es den Rechtsstreit darüber: Ist die Frau Präsidentin an dieses oder
an jenes gebunden? - Die Frau Präsidentin vertritt die Ansicht, dass das Gesetz
für sie ausschlaggebend ist. Daher respektiere ich das einmal so und so soll es
auch von uns zur Kenntnis genommen werden, wenn Juristen miteinander streiten.
Dass die Kanzleiordnung fehlt, wird in dem Bericht
ebenfalls vermerkt. Warum sie allerdings noch immer fehlt, könnte man erfahren,
wenn man mit den unterschiedlichen Bereichen spricht. Die Praxis im UVS ist
nämlich sehr individuell und der Arbeitsablauf ist mit Verordnung geregelt,
weil man auch auf das Individuelle eingeht. Daher meine ich, dass die bisherige
Praxis eine sehr gute war. Wenn man sich auf eine gemeinsame Kanzleiordnung
einigen kann, wenn das auch den Arbeitsablauf verbessern, noch mehr verbessern
würde, dann sage ich, man sollte sich doch einmal darauf einigen. Nur scheint
es im Moment so, als sei dieses individuelle Praktik-Machen ganz einfach nicht
unter eine Ordnung zu bringen.
Aber dass sich die fehlende Kanzleiordnung auf die
EDV auswirkt, ist eigenartig. Das sage ich sehr bewusst. Ich kann mich noch an
einen Beitrag von vor einigen Jahren erinnern, in dem davon die Rede war, dass
der UVS - ohne Kanzleiordnung - beispielhaft für die EDV-Struktur war und dass
sich andere UVS dank dieser qualitativ hohen Leistung Erkenntnisse geholt
haben, um herauszufinden, wie sie es auch dort machen sollen. Unangenehm ist -
und das sage ich auch persönlich -, dass die EDV jetzt nicht funktioniert. Das
ist deshalb unangenehm, weil ich im Vorjahr von der ADV eine andere Information
hatte und diese auch hier in einer Rede verwendet habe.
Die räumliche Ausstattung kann man kritisieren, dort
ist aber sehr viel geschehen. Ich weiß auch aus Gesprächen mit einzelnen
Senatsmitgliedern, dass diese Verjährung, von der gemunkelt wird, wie viele
Hunderte davon betroffen sein können, insofern nicht sehr hoch sein dürfte -
zumindest bei denjenigen, mit denen ich gesprochen habe -, als dankenswerterweise
der Ehrgeiz jedes einzelnen UVS-Mitglieds vorhanden ist und sie bemüht sind, so
wenig wie möglich an Verjährungen geschehen zu lassen. Ich glaube, dass darauf
hingewiesen werden sollte; das hat auch mich interessiert.
Alles, was nicht angesprochen wurde, übergehe ich
jetzt, weil die Rede sonst zu lang wird. Ob die Software geeignet ist, können
wir sicherlich nicht feststellen.
Daher möchte ich zum letzten Punkt kommen, weil mir
dieser sehr wichtig ist. Kollegin Vassilakou hat auf die rechtliche Situation
der dort beschäftigten Senatsmitglieder hingewiesen und gesagt: Na ja, sie
haben überhaupt keinen Schutz, was passiert denn dort? - Ich kann Ihnen nur
sagen, wir haben ins Gesetz sehr bewusst die Regelung aufgenommen, dass
UVS-Mitglieder auf Lebenszeit beschäftigt sind. Das ist auch das Problem, das
die Frau Präsidentin in ihrer Wirtschaftlichkeitsabwägung hat: alles
auszuschöpfen, was im Dienstpostenplan möglich ist. Das ist das Problem und
nichts anderes. Da gibt es keine Gehässigkeit gegen irgendjemanden.
Deswegen glaube ich, dass sie hier aus
wirtschaftlichen Aspekten sehr verantwortungsvoll handelt. Ich möchte mich
wirklich davon distanzieren, dass Sie, Kollege GÜNTHER, meinen, hier muss man
ihr - wie Sie es bezeichnet haben - das Misstrauen aussprechen. Das ist nicht
korrekt, was Sie da gemacht haben, weil ich persönlich weiß, wie sehr sie sich
in dieser Hinsicht bemüht. Ich stelle mich in dieser Thematik voll auf die
Seite der Frau Präsidentin. Denn es ist ihre Aufgabe, die Präsidentschaft auch
nach wirtschaftlichen Aspekten auszuüben.
Daher halte ich Folgendes fest. Wir haben damals
gesagt, jemand, der als Senatsmitglied im UVS beschäftigt ist, soll so weit
unabhängig sein, dass er nicht die Befürchtung hat: Na ja, sie werden mich
versetzen, wenn ich nicht irgendwie systemkonform bin; was immer man darunter
verstehen mag. - Das ist es gewesen, was wir miteinander sehr lange und
ausführlich besprochen haben: Was tun wir, wenn im UVS Strukturreformen
vorgenommen werden?
Das ist der einzige Grund, den wir auch im Gesetz
angeführt haben, dass wir gesagt haben: Wenn Strukturreformen im Bereich des
UVS erfolgen, dann werden wir auch für diese Menschen sorgen. Sie sollen nicht
die Sorge haben, dass eine Strukturreform gemacht wird, weil jemand sie loswerden
will, sondern es gibt eine Garantie, dass der Magistrat diese Betroffenen auch
aufnehmen wird. Ich halte das für eine sehr korrekte Lösung, die da getroffen
wird.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sollte
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