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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 60

 

verstanden!) Entschuldigung, dann habe ich es falsch verstanden. Tatsache ist, dass die Beschwerden zum Polizeistrafrecht zurückgegangen sind - Gott sei Dank, dass es so ist -, dass auch die Suchthaft-Beschwerden zurückgegangen sind und dass in vielen Bereichen wie zum Beispiel beim Arbeitnehmerschutz eine 20-prozentige Reduzierung der Beschwerden - beim Ausländerbeschäftigungsgesetz eine hohe Reduzierung um über 100, von 600 auf 500 - festzustellen ist.

 

So könnte man das noch für viele Bereiche auflisten; im Bericht ist es ohnehin angemerkt. Richtigerweise wird auch auf die Übertretung des Wertpapieraufsichtsgesetzes hingewiesen. Quantifiziert handelt es sich um eine Veränderung von 7 auf 27, aber es ist trotzdem beachtenswert, was sich da vielleicht auf uns zu entwickelt.

 

Daher komme ich zum nächsten Bereich - und erspare mir auch eine Auflistung darüber, wie sich das zusammensetzt -, nämlich zum Bericht der Präsidentin. Tatsache ist - darüber gibt es einen Rechtsstreit, in den sich Nichtjuristen ja nicht einmischen sollen -, dass wir im Gesetz diesen Bericht nicht vorgesehen haben. Tatsache ist aber auch, dass dies die Vollversammlung in ihrer Geschäftsordnung, die sie sich gegeben hat, vorsieht. Jetzt gibt es den Rechtsstreit darüber: Ist die Frau Präsidentin an dieses oder an jenes gebunden? - Die Frau Präsidentin vertritt die Ansicht, dass das Gesetz für sie ausschlaggebend ist. Daher respektiere ich das einmal so und so soll es auch von uns zur Kenntnis genommen werden, wenn Juristen miteinander streiten.

 

Dass die Kanzleiordnung fehlt, wird in dem Bericht ebenfalls vermerkt. Warum sie allerdings noch immer fehlt, könnte man erfahren, wenn man mit den unterschiedlichen Bereichen spricht. Die Praxis im UVS ist nämlich sehr individuell und der Arbeitsablauf ist mit Verordnung geregelt, weil man auch auf das Individuelle eingeht. Daher meine ich, dass die bisherige Praxis eine sehr gute war. Wenn man sich auf eine gemeinsame Kanzleiordnung einigen kann, wenn das auch den Arbeitsablauf verbessern, noch mehr verbessern würde, dann sage ich, man sollte sich doch einmal darauf einigen. Nur scheint es im Moment so, als sei dieses individuelle Praktik-Machen ganz einfach nicht unter eine Ordnung zu bringen.

 

Aber dass sich die fehlende Kanzleiordnung auf die EDV auswirkt, ist eigenartig. Das sage ich sehr bewusst. Ich kann mich noch an einen Beitrag von vor einigen Jahren erinnern, in dem davon die Rede war, dass der UVS - ohne Kanzleiordnung - beispielhaft für die EDV-Struktur war und dass sich andere UVS dank dieser qualitativ hohen Leistung Erkenntnisse geholt haben, um herauszufinden, wie sie es auch dort machen sollen. Unangenehm ist - und das sage ich auch persönlich -, dass die EDV jetzt nicht funktioniert. Das ist deshalb unangenehm, weil ich im Vorjahr von der ADV eine andere Information hatte und diese auch hier in einer Rede verwendet habe.

 

Die räumliche Ausstattung kann man kritisieren, dort ist aber sehr viel geschehen. Ich weiß auch aus Gesprächen mit einzelnen Senatsmitgliedern, dass diese Verjährung, von der gemunkelt wird, wie viele Hunderte davon betroffen sein können, insofern nicht sehr hoch sein dürfte - zumindest bei denjenigen, mit denen ich gesprochen habe -, als dankenswerterweise der Ehrgeiz jedes einzelnen UVS-Mitglieds vorhanden ist und sie bemüht sind, so wenig wie möglich an Verjährungen geschehen zu lassen. Ich glaube, dass darauf hingewiesen werden sollte; das hat auch mich interessiert.

 

Alles, was nicht angesprochen wurde, übergehe ich jetzt, weil die Rede sonst zu lang wird. Ob die Software geeignet ist, können wir sicherlich nicht feststellen.

 

Daher möchte ich zum letzten Punkt kommen, weil mir dieser sehr wichtig ist. Kollegin Vassilakou hat auf die rechtliche Situation der dort beschäftigten Senatsmitglieder hingewiesen und gesagt: Na ja, sie haben überhaupt keinen Schutz, was passiert denn dort? - Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben ins Gesetz sehr bewusst die Regelung aufgenommen, dass UVS-Mitglieder auf Lebenszeit beschäftigt sind. Das ist auch das Problem, das die Frau Präsidentin in ihrer Wirtschaftlichkeitsabwägung hat: alles auszuschöpfen, was im Dienstpostenplan möglich ist. Das ist das Problem und nichts anderes. Da gibt es keine Gehässigkeit gegen irgendjemanden.

 

Deswegen glaube ich, dass sie hier aus wirtschaftlichen Aspekten sehr verantwortungsvoll handelt. Ich möchte mich wirklich davon distanzieren, dass Sie, Kollege GÜNTHER, meinen, hier muss man ihr - wie Sie es bezeichnet haben - das Misstrauen aussprechen. Das ist nicht korrekt, was Sie da gemacht haben, weil ich persönlich weiß, wie sehr sie sich in dieser Hinsicht bemüht. Ich stelle mich in dieser Thematik voll auf die Seite der Frau Präsidentin. Denn es ist ihre Aufgabe, die Präsidentschaft auch nach wirtschaftlichen Aspekten auszuüben.

 

Daher halte ich Folgendes fest. Wir haben damals gesagt, jemand, der als Senatsmitglied im UVS beschäftigt ist, soll so weit unabhängig sein, dass er nicht die Befürchtung hat: Na ja, sie werden mich versetzen, wenn ich nicht irgendwie systemkonform bin; was immer man darunter verstehen mag. - Das ist es gewesen, was wir miteinander sehr lange und ausführlich besprochen haben: Was tun wir, wenn im UVS Strukturreformen vorgenommen werden?

 

Das ist der einzige Grund, den wir auch im Gesetz angeführt haben, dass wir gesagt haben: Wenn Strukturreformen im Bereich des UVS erfolgen, dann werden wir auch für diese Menschen sorgen. Sie sollen nicht die Sorge haben, dass eine Strukturreform gemacht wird, weil jemand sie loswerden will, sondern es gibt eine Garantie, dass der Magistrat diese Betroffenen auch aufnehmen wird. Ich halte das für eine sehr korrekte Lösung, die da getroffen wird.

 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sollte

 

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