Landtag,
2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 74
Menge unsinniger Verwaltungsaufgaben entlasten und sie für das eigentliche
Kerngeschäft, nämlich den effizienten Schutz der Wiener Umwelt, frei spielen. -
Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Als Nächster ist Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf das sehr kurz machen. Ich möchte an das anschließen, was Kollege
Klucsarits hier dargestellt hat und nur hinsichtlich einiger Anträge einiges
klarstellen.
Erster Punkt ist, dass wir an einer Diskussion darüber, wie das gerade im
innerstädtischen Bereich mit den Grünflächen ist und das, was beispielsweise
den Schönburgpark anlangt, sehr wohl interessiert sind. Hier gibt es für uns
gar keine Diskussion, dass sich etwas ändern sollte. Solche Dinge gehören
klargestellt. Daher werden wir auch einem diesbezüglichen Antrag, über die ex
lege Naturschutzgebiete weiterzudiskutieren und ihn dem entsprechenden
Ausschuss zuzuweisen, zustimmen.
Was die Anträge der Grünen betrifft,
sind zwar einige Intentionen darin enthalten, die wir für vernünftig ansehen.
Wir glauben aber, dass das zu weit geht.
Der Kollege Klucsarits hat etwa bei dem einen Antrag, der einen ersatzlosen
Entfall der Z 21 vorsieht, dargestellt, dass dies dazu führt, dass
beispielsweise auch der Hof der TU als Landschaftsschutzgebiet behandelt werden
würde. Das ist sicherlich nicht sinnvoll. Ich glaube, das geht zu weit.
Genauso ist es in der Frage des Parkverbots im Grünland. Das ist eine
sicher vernünftige Diskussion, die hier geführt wird. Aber das kann dann nicht
so weit gehen, dass beispielsweise für temporäre Ereignisse, wie etwa irgendein
Feuerwehrfest oder auch die Frage, ob beim Stadion überhaupt der Parkplatz oder
sonst etwas sein darf, überhaupt keine Ausnahmemöglichkeit mehr besteht. Wir
glauben nicht, dass das sinnvoll ist, obwohl die Intention sehr wohl seine
Berechtigung hat.
Daher werden wir diesen Anträgen genauso wenig zustimmen wie der Frage
hinsichtlich der Gentechnik, weil wir glauben, dass sehr wohl entsprechende
Fortschritte für die Wirtschaft und auch für die Möglichkeiten unseres Landes
hier bestehen, die wir nutzen sollten. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für
geschlossen.
Nunmehr erteile ich der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Ich möchte im Einzelnen auf die Abänderungsanträge der Grünen, betreffend Freisetzungsverbot
gentechnisch veränderter Organismen und betreffend Verbot der Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen, eingehen.
Hier möchte ich vorausschicken, ich bin für alle Anträge dankbar, die dazu
dienen, den Umweltschutz noch mehr hervorzuheben, als dies derzeit gegeben ist.
Aber in diesem Fall erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es nur um eine
Formulierung geht, die nur auf dem Papier formuliert ist, aber nichts im Sinne
des Umweltschutzes bringt. Diese Formulierung - es wurde schon gesagt -
bestimmt, dass es nur dann erlaubt ist, wenn etwas nicht verboten ist. Das ist
eine No-na-Bestimmung, der nicht zugestimmt werden kann.
Mir ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, das Gentechnikgesetz
des Bundes ist ein sehr strenges Gesetz. Es ist daher verfassungsrechtlich
bedenklich, ein Landesgesetz mit dem selben Inhalt zu erlassen. Die umfassenden
Regelungen im Gentechnikgesetz bestimmen, dass sehr viele Voraussetzungen zu
erfüllen sind, bevor Bewilligungen erteilt werden, zum Beispiel die
Informationen über die Bedingungen der Freisetzungen und für die Freisetzung
maßgebender Eigenschaften der Umwelt. Hier werden sehr viele Punkte zu erfüllen
sein, zum Beispiel Nähe zu bedeutsamen Biotopen oder geschützten Gebieten,
Entfernung zu den nächstgelegenen Wasserschutzgebieten und so weiter. Es sind
auch Informationen über die Wechselwirkungen zwischen Gentechnikveränderung,
Organismen und der Umwelt darzulegen.
Es gilt aber auch - das ist mir wichtig -, potenzielle Auswirkungen auf die
Umwelt detailliert darzulegen, wie zum Beispiel die Gefahr einer übermäßigen
Populationszunahme, Angabe und Beschreibung von Nichtzielorganismen, die
unbeabsichtigt beeinflusst werden könnten, Wahrscheinlichkeit von Änderungen in
den biologischen Wechselwirkungen oder im Bereich der Wirtsorganismen nach dem
Ausbringen.
Die Bewilligung ist nach diesem Gentechnikgesetz erst dann zu erteilen,
wenn gewährleistet wird, dass die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik
notwenigen Vorkehrungen getroffen sind und nachteilige Folgen für die Umwelt
nicht zu erwarten sind. Diese Regelungen im Gentechnikgesetz des Bundes sind
umfassend. Das Vorsehen eines Verbots der Freisetzung von gentechnisch
veränderten Organismen wäre verfassungswidrig, weil es sich um einen
unzulässigen Eingriff in die Bundeskompetenz handelt.
Zweiter Antrag: Parkverbot im Grünland. Hier habe ich schon bei meinen
einleitenden Worten darauf hingewiesen, dass es darum geht, dass Filmaufnahmen
- beispielsweise für "Universum" - zulässig sein können. Es sind im
Naturschutzgesetz bereits umfassende Regelungen enthalten, die ein Verbot vom
allgemeinen Fahrverhalten sehr wohl konstituieren.
Dritter Punkt, betreffend Landschaftsschutzgebiet in der Novelle zum Naturschutz,
Aufhebung im 1., 3., 4., 7. und 9. Bezirk: Hier habe ich mich sehr
detailliert informieren lassen. Es wurden genaueste Untersuchungen in den
einzelnen Gebieten durchgeführt,
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