Landesregierung
21. Wahlperiode
Sitzung vom 12. November 2024
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StRin Mag. Isabelle Jungnickel, StR Peter Kraus, BSc, StR Karl Mahrer, StR Dominik Nepp, MA und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA
Entschuldigt: Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA
Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha
Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:
(1431136-2024-GFW; MA 5) 1) Die Wiener Landesregierung beschließt, dass
a) für sämtliche in Folge der eingetretenen Naturkatastrophe entstandenen Schäden die Härtefallregelung gemäß Punkt 3 lit. b zweiter Satz der Förderrichtlinie zur Anwendung gelangt,
b) die Härtefallregelung gemäß Punkt 8 lit. f der Förderrichtlinie ohne gesonderte Nachweise durch die FörderwerberInnen umfassend zur Anwendung gelangt, indem eine Vorschussleistung in der Höhe von 50 Prozent des genehmigten Höchstbetrages der Förderung sofort ausbezahlt wird,
c) auf Grund der Rekordregenmengen pro m2 und des dadurch verursachten tausendjährlichen Hochwassers die Ausnahmebestimmung gemäß Punkt 5 lit. h, sublit. xii der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt,
d) zur raschen Beseitigung bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bei natürlichen Personen die Bestimmung gemäß Punkt 7 lit. o der Förderrichtlinie nicht zur Anwendung gelangt.
2) Die in der vorgelegten Beilage ersichtlichen Förderungen als Höchstbeträge in Form von finanziellen Hilfen zur Behebung von Katastrophenschäden mit einer Gesamtsumme von maximal 477 000 EUR werden genehmigt.
Die Bedeckung der Auszahlungen ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/7880/768 und 755 gegeben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke
(1381696-2024-GFW; MA 5) 1) Die dargestellte Erhöhung des Stammkapitals der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH um 5 900 000 EUR auf 6 000 000 EUR im Ausmaß der Beteiligungsverhältnisse, wodurch das Land Wien zur Leistung einer anteiligen Kapitalzufuhr in der Höhe von 2 596 000 EUR verpflichtet sein wird, wird genehmigt.
2) Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 5, wird ermächtigt, die für die Umsetzung der geplanten Kapitalerhöhung gemäß Punkt 1) erforderliche Ausübung der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsrechte in einer außerordentlichen Generalversammlung der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH vorzunehmen sowie sonstige damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen zu setzen.
Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/9140/081 gegeben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(VO-1185543-2024; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (Zustimmung SPÖ, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1354930-2024-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Kinder- und Jugendpsychiatrisches Ambulatorium Floridsdorf, Wien 21, Karl-Waldbrunner-Platz 1A, 1) Bewilligung zur Errichtung, 2) Auflagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky
(1388950-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Vorhaben "Busgarage Wien Süd", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(VO-1420943-2024; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2025 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(VO-1420967-2024; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2025 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(VO-1420989-2024; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2025 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)
(VO-979568-2024; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 10. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Favoriten) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(VO-979620-2024; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 22. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Donaustadt) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(VO-979837-2024; MA 22) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der Teile des 12. Wiener Gemeindebezirkes zum geschützten Landschaftsteil erklärt werden (geschützter Landschaftsteil Meidling), wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1434204-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides betreffend Stadt Wien - MA 28, Änderung der Straßenbauvorhaben "Stadtstraße Aspern" und "Anschlussstelle Seestadt Ost", Verlängerung einer Frist gemäß § 17 Abs. 6 UVP‑G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, ÖVP und FPÖ, Ablehnung GRÜNE)
(1443255-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend GUD ELF Immobilienverwaltung GmbH, Vorhaben "Projekt am Kempelenpark", wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1446670-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Vorhaben "Verlängerung der Straßenbahnlinie18", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(VO-1048294-2024; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Verordnung biologische Arbeitsstoffe - W-VbA geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(1454608-2024-GGK; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP‑G 2000 betreffend WertInvest Hotelbetriebs GmbH, Vorhaben "Heumarkt Neu 2023", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, Ablehnung ÖVP, GRÜNE und FPÖ)
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