Landesregierung

 

20. Wahlperiode

Sitzung vom 17. März 2020

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Birgit Hebein, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StRin Mag. Ulrike Nittmann, StRin Ursula Schweiger-Stenzel, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie LADior-Stv. Mag. Wolfgang Müller, MBA

Entschuldigt: Amtsf. StRin Kathrin Gaál sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführerin: OARin Sabine Ferscha 

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(LG-86427-2020; MA 2) Der vorgelegte Entwurf, mit dem die Dienstordnung 1994 (51. Novelle zur Dienstordnung 1994), das Wiener Bedienstetengesetz (10. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (7. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz), die Pensionsordnung 1995 (35. Novelle zur Pensionsordnung 1995) und das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 (10. Novelle zum Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Bildung, Integration, Jugend und Personal)

(VO-114620-2020; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(LG-116296-2020; MA 2) Der vorgelegte Entwurf, mit dem die Dienstordnung 1994 (50. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (61. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (57. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (9. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (16. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995) und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (15. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz) geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2020), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Bildung, Integration, Jugend und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(123544-2020-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend FRANZISKUS SPITAL, Wien 5, Nikolsdorfer Gasse 26-36, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(128121-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 77 449 206,30 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 5 322 137,75 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 22 172 816,70 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 10 087 477,70 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 705 178,50  EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(192896-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 263 480 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 118 566 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(192933-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 137 130,50 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(193027-2020-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 126 242 833,90 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 9 045 425,45 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(203323-2020-GWS; MA 50) Die von der Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung beantragte Zustimmung zum Verkauf eines zusätzlichen Geschäftslokales in Wien 11, Simmeringer Hauptstraße 101-103/Dittmanngasse 6 an die Gesellschaft zur Verwaltung von Wirtschaftsgütern m.b.H. wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis nach den Bestimmungen des WGG ermittelt wird, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

 

 

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