Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 13. Juni 2017

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S., Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR Anton Mahdalik, StR DDr. Eduard Schock und StRin Ursula Schweiger-Stenzel sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Schriftführer: OAR Harald Korn.

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(01738-2017/0001-GIF; KJA) Der Tätigkeitsbericht 2016 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(01883-2017/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2017/2018, wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in der Höhe von 6 700 000 EUR geleistet wird.

Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds an der "spacelab - Produktionsschule Wien 2018" im Rahmen der Wiener Ausbildungsgarantie, wofür ein Beitrag in der Höhe von 1 950 000 EUR geleistet wird.

Für ergänzende Maßnahmen im Sinne der Wiener Ausbildungsgarantie bzw. des "Qualifikationsplan Wien 2020" zur Verringerung des Anteiles von ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss dotiert das Land Wien den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds mit 1 150 000 EUR.

Das ergibt somit insgesamt eine Dotierung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds in der Höhe von 9 800 000 EUR.

Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds.

Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung. Für das sich aus dem vorgelegten Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2017 Vorsorge getroffen. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

(01764-2017/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-886.534/2016 betreffend Ambulatorium für Zahnheilkunde, Wien 2, Freudplatz 1, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01934-2017/0001-GGS; WPPA) Der Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2016 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(01637-2017/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend P & R Park and Ride Donaustadtbrücke Garagenerrichtungs GmbH, Erweiterung Park & Ride Donaustadtbrücke, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(01418-2017/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Verkauf des Altobjektes auf der Liegenschaft EZ 47 KatG 01657 Leopoldstadt Grundstück Nr. 442 (Obere Augartenstraße 40, 1020 Wien) wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis den dargelegten Verkehrswert nicht unterschreitet, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

(01520-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 59 496 041,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 9 402 392,65 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 20 813 403,05 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 5 618 880 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 10 769 973,25 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01739-2017/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Veräußerung des Objektes Grazer Straße 26, 8680 Mürzzuschlag wird unter der Voraussetzung, dass der Verkaufspreis den Verkehrswert der Liegenschaft nicht unterschreitet, gemäß § 10a Abs. 1 lit. d WGG in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

(01862-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 235 254 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01863-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 158 100 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(01864-2017/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 6 731 268,80 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 5 729 383,89 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03207-2016/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zur Veräußerung der beiden bebauten Liegenschaften in Wien 9, Borschkegasse 10 und 12 durch die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft SIEDLUNGSUNION registrierte Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien 22, Mergenthalerplatz 10 an eine nicht gemeinnützige Bauvereinigung wird gemäß § 10a Abs. 1 WGG in der geltenden Fassung erteilt. (mehrstimmig)

 

 

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