Landesregierung
18. Wahlperiode
Sitzung vom 20. März 2007
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmStinnen Grete Laska und Mag Renate Brauner, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Michael LUDWIG, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe Mag Katharina Cortolezis-Schlager, David Ellensohn, Johann Herzog, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer.
Entschuldigt: Sen hc Prof Walter Nettig.
Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.
Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger
(LG - 04821-2006/0001; GIF) Der Entwurf eines Wiener Fleischuntersuchungsgebührengesetzes (WrFlUGG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)
(VO - 01067-2007/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über zu treffende Maßnahmen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe für in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigte Bedienstete geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely
(00918-2007/0001-GGS; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zur Änderung des ua mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69 und vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79, bewilligten Neubaues des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich "Onkologische Tagesklinik", situiert in der Station J 14 (Ebene 14) des Bauteiles 18 (Bettenhaus Ost) im Rahmen der Univ Klinik für Innere Medizin I. Der vorgelegte Plan samt Beschreibung ist Bestandteil des Bescheides.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb des Bereiches "Onkologische Tagesklinik", situiert in der Station J 14 (Ebene 14) des Bauteiles 18 (Bettenhaus Ost) im Rahmen der Univ Klinik für Innere Medizin I, erteilt. (einstimmig)
(00746-2007/0001-GGS; MA 15) Der Augenlaserklinik GmbH wird nach § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Augenheilkunde und Laserchirurgie) "Augenlaserklinik GmbH" in 8, Lange Gasse 72, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheides enthaltenen Auflagen erteilt. (einstimmig)
Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima
(01138-2007/0001-GGU; MA 22) Auf Grund des § 10 Abs 2 des Wiener Umweltschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 25/1993, idF LGBl für Wien Nr 15/2001, wird Univ-Prof Dr Manfred Neuberger, Medizinische Universität Wien - Institut für Umwelthygiene, zum Mitglied des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen für die Dauer von fünf Jahren bestellt. (einstimmig)
Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG
(00747-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 961 944,09 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse sowie laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (er-
forderliche maximale jährliche Zuschussleistung 130 207,84 EUR) und die Übernahme einer Landesbürgschaft im Ausmaß von maximal 5 200 EUR für ein Kapitalmarktdarlehen bewilligt. (einstimmig)
(00748-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 921 781,19 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 391 099,21 EUR bewilligt. (einstimmig)
(00749-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 522 342,64 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 437 298 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 439 672,57 EUR bewilligt. (einstimmig)
(00872-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 5 262 953,29 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 203 405,40 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 211 757,24 EUR), die einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Ausmaß von 352 693,29 EUR sowie die Übernahme der Landesbürgschaft für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 1 140 848,40 EUR bewilligt. (einstimmig)
(00915-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 641 440 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)
(00916-2007/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Betrag von 1 605 605 EUR bewilligt. (einstimmig)
(01085-2007/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Karin Cervenka, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Lobaugasse 64, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)
(01107-2007/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend VERBUND-Austrian Power Grid AG, 1, Am Hof 6a, Bestellung eines technischen Betriebsleiters, Genehmigung gemäß § 35 Abs 5 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001, wird genehmigt. (einstimmig)
(01140-2007/0001-MDSALTG; MD-VD) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 134 (4) BO für Wien, LGBl für Wien Nr 11/1930 idF LGBl für Wien Nr 61/1998, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)
(01086-2007/0001-GWS; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in den Beilagen angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 14 573 823,33 EUR) an die umseitig angeführten Bauträger oder an die von ihnen namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)
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