Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 20. September 2002

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: LhptmStin Grete Laska, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria
Vasilakou sowie MDSt Dr Peter Pillmeier.

Entschuldigt: LhptmSt Dr Sepp Rieder, LADior Dr Ernst Theimer sowie Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(03513/2002-MDALTG; MA 1) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (13. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (18. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (14. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Pensionsordnung 1995 (11. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (13. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) und das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen und Erzieher/innen an Horten geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal)

(03978/2002-MDALTG; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren der Jahre 2000 bis 2003 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(03954/2002-MDALTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 11. Juni 2002 beschlossene Rechnungsabschluss für 2001 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I Nr 169/1998 i d g F, genehmigt. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(03724/2002-MDALTG; GJS) Der vorgelegte Entwurf des Wiener Kindertagesheimgesetzes – WKTHG

wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport)

(04019/2002-MDALTG; MDA) 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird aufgrund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats anstelle von Herrn Peter Siebert (Lehrervertreter) Frau Regina Grubich-Müller zum Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:

a) Aufgrund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats anstelle von Frau Regina Grubich-Müller (Lehrervertreterin) Herr Peter Siebert,

b) aufgrund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats anstelle von Herrn Werner Schediwy (Sonstiger Vertreter) Herr Karl Platz und

c) aufgrund des Vorschlags des Klubs der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ anstelle von Frau Bezirksvorsteher-Stellvertreterin Eva Engl-Eckhart (Sonstige Vertreterin) Herr Franz-Josef Etzelstorfer.

3. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit g und Abs 5 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Wirtschaftskammer Wien anstelle von Herrn Mag Walter Nirtl Frau Mag Dr Michaela Mayrus als Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme entsendet wird. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(03991/2002-MDALTG; MA 7) 1) Frau Mag
Elisabeth Miksch wird als Mitglied des Kuratoriums der Wiener Museen vor Ablauf der Funktionsperiode abberufen,

2) Herr Mag Michael Fink wird für die restliche Funktionsdauer des Kuratoriums zum Mitglied gemäß § 13 Abs 1 Z 5 Wiener Museumsgesetz bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(03979/2002-MDALTG; MA 15) I) Die Übertragung der Krankenanstalt "Aestomed Ambulatorium für ästhetische und kosmetische Lasermedizin" in 3, Rennweg 9, von der AESTOMED Ambulatorium für ästhetische und kosmetische Lasermedizin GmbH, vertreten durch die Konkursverwalterin Frau Dr Romana Weber, auf die Wolfgang Bosch GmbH wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt.

II) Die Bestellung von Herrn Dr Sebastian Reischle, Facharzt für Dermatologie und Venerologie, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Aestomed Ambulatorium für ästhetische und kosmetische Lasermedizin" in 3, Rennweg 9, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (einstimmig)

(03982/2002-MDALTG; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 13, Riedelgasse 5, von "Neurologisches Krankenhaus der Stadt Wien - Rosenhügel" in "Nathaniel Freiherr von Rothschild'sche Stiftung für Nervenkranke – Neurologisches Zentrum der Stadt Wien - Rosenhügel" erteilt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(04021/2002-MDALTG; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Transportbeton Ges m b H & Co KG, Erweiterung des Kieswerks Eßling, Feststellungsbescheid gemäß § 3 Abs 7 UVP-G 2000, wird genehmigt. (einstimmig)

(03771/2002-MDALTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über Tierheime wird genehmigt. (einstimmig)

(03955/2002-MDALTG; MA 58) 1. Der von der Magistratsabteilung 58 zur Zahl MA 58-1600/02 vorgelegte Entwurf einer Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien wird genehmigt.

2. Gemäß § 31 Abs 1 und 5 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, wird zum Vorsitzenden der Landeswahlbehörde für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien im Jahre 2003 Senatsrat Dr Herbert Pelikan und zu seinem Stellvertreter Mag Gerhard Ferlesch ernannt.

3. Gemäß § 31 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, in der geltenden Fassung, werden über Vorschlag der Liste "Wiener Bauernbund" Johann Hahnl, Ök Rat Wilhelm Jezik, Dipl Ing Johann Maad, Ing Karl Reiter, Dipl Ing Herbert Schilling und Ök Rat Ing Gottfried Schabbauer als Beisitzer und Wolfgang Pinther, Ök Rat Theresia Maad, Johann Kainz, Mag Leopold Prochazka, Anna Kölbl und Anton Schwarz als Ersatzbeisitzer sowie über Vorschlag der Liste "Österreichischer Arbeitsbauernbund Wien – SPÖ-Bauern-Landesorganisation Wien Kurt Hofmann und Gustav Anderst als Beisitzer und Georg Gey und Johann Eichinger als Ersatzbeisitzer in die Landeswahlbehörde für die Wahl der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien berufen. (einstimmig)

(04001/2002-MDALTG; MA 58) Gemäß § 3 Abs 5 des Wiener land- und forstwirtschaftlichen Gleichbehandlungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 25/1980, in der geltenden Fassung, wird auf Vorschlag der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss, Sektion Agrar, Herr Heinz Fluch an Stelle von Herrn Josef Schuhböck zum Ersatzmitglied der Gleichbehandlungskommission auf die Dauer der bis Mitte Dezember 2004 laufenden Funktionsperiode bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(04008/2002-MDALTG; MA 50) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die in der Beilage angeführten aushaftenden Förderungsdarlehen zu den ausgewiesenen angemessenen Entgelten (insgesamt 32 107 700,51 EUR) an die Stadt Wien oder an die von ihr namhaft gemachten Kreditinstitute zu veräußern. (einstimmig)

(04009/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Landesdarlehen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 3 549 579,80 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04010/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 9 019 105,07 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 495 420,71 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04011/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 328 396,30 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die zu leistenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 105 205,58 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04012/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 441 903,00 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden Zuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 22 347,52 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(04013/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 930 500,00 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 2 294 953,11 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 445 476,68 EUR) sowie ein nichtrückzahlbarer Beitrag von 102 600,00 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04014/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 326 962,41 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 16 359,49 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(04015/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 553 640 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (ein-stimmig)

(04016/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 559 781 EUR bewilligt. (einstimmig)

(04017/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 5 199 918 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03983/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Bestellung von Herrn Dipl Ing Johannes Vavra zum technischen Betriebsleiter der WIENSTROM GmbH, gemäß § 35 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2001 – WelWG 2001, wird genehmigt. (einstimmig)

 

 

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular