Landesregierung

17. Wahlperiode

Sitzung vom 26. Februar 2002

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und Dr Sepp Rieder, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dipl Ing Isabella Kossina, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Rudolf Schicker, die StRe Johann Herzog, Karin Landauer, Dr Peter Marboe, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate Brauner

(00880/2002-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 360 189,09 EUR (4 956 310 ATS) durch die Stiftung "Julius Zwölfer-Stiftung" zu den von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldschein vom 2./12. November 2001 bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 72 037,82 EUR (991 262 ATS) auf die Liegenschaft 15, Mariahilfer Straße 144/Zwölfergasse 2, EZ 266, KG Fünfhaus, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(00881/2002-MDALTG; MA 62) Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 770 912,33 EUR (10 607 985 ATS) und eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, jeweils zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft 15, Mariahilfer Straße 144/Zwölfergasse 2, EZ 266, KG Fünfhaus, durch die Stiftung "Julius Zwölfer-Stiftung" zu den in der vorgelegten Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 5. Okto-ber/2. November/12. November 2001 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(00886/2002-MDALTG; MA 62) I. Gemäß § 21 Abs 3 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird auf Grund des Antrags der Stadt Wien die Errichtung des Fonds "Fonds der Stadt Wien für innovative interdisziplinäre Krebsforschung" für zulässig erklärt und gleichzeitig gemäß § 23 Abs 4 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, die vorgelegte Satzung des Fonds fondsbehördlich genehmigt.
II. Gemäß § 24 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, werden folgende Persönlichkeiten zu Fondsorganen des Fonds "Fonds der Stadt Wien für innovative interdisziplinäre Krebsforschung" bestellt:
zu Mitgliedern des Vorstands:
Bürgermeister Dr Michael Häupl als Bürgermeister der Bundeshauptstadt Wien, p A 1082, Rathaus
Amtsführender Stadtrat Dr Andreas Mailath-Pokorny als für die Wissenschaftsförderung zuständiger Stadtrat, p A 1082, Rathaus
Dekan Prof Dr Wolfgang Schütz, p A Dekanat der Medizinischen Fakultät, 1, Dr-Karl-Lueger-Ring 1
Vizedekan für den klinischen Bereich der Medizinischen Fakultät der Universität Wien Prof Dr Christoph Zielinski, p A Univ Klinik für Innere Medizin 1, 9, Währinger Gürtel 18 – 20;
zu Mitgliedern des Kuratoriums:
Prof Dr Raimund Jakesz, p A Univ Klinik für Chirurgie, 9, Währinger Gürtel 18 – 20
Prof Dr Rainer Kotz, p A Univ Klinik für Orthopädie, 9, Währinger Gürtel 18 - 20
Prof Dr Hubert Pehamberger, p A Univ Klinik für Dermatologie, 9, Währinger Gürtel 18 - 20
Prof Dr Renate Wimmer-Puchinger, Wiener Frauengesundheitsbeauftragte, 1, Schottenring 24
Prof Dr Otto Scheiner, p A Institut für Pathophysiologie, 9, Währinger Gürtel 18 - 20
Prof Dr Karl Heinz Tragl, p A Donauspital im SMZ-Ost der Stadt Wien, 1. Medizin. Abteilung, 22, Langobardenstraße 122;
zum Generalsekretär:
Obersenatsrat Univ Doz Dr Hubert Ch. Ehalt als der für die Förderung von Wissenschaft und Forschung zuständige Beamte der Stadt Wien, p A Magistratsabteilung 7, 8, Friedrich-Schmidt-Platz 5. (einstimmig)

(00887/2002-MDALTG; MA 62) Über Antrag des Fonds "Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien" vom 23. Jänner 2002 wird die Änderung der Fondssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 30 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, fondsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(00888/2002-MDALTG; MA 62) Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 1 462 831,48 EUR (20 129 000 ATS) durch die Stiftung "Caroline Riedl'sche Kinderspitalstiftung" zu den von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 292 580,83 EUR (4 026 000 ATS) auf der Liegenschaft 9, Sobieskigasse 31, EZ 1832, KG Alsergrund, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

(00889/2002-MDALTG; MA 62) I. Die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 59 253,07 EUR (815 340,02 ATS) durch die Stiftung "Radislowitsch-Braun'sche Stiftung" zu den von der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG im vorgelegten Schuldscheinentwurf bekannt gegebenen Bedingungen, sowie die hypothekarische Sicherstellung dieses Darlehens zuzüglich entsprechender Nebengebührenkaution in der Höhe von 11 918,34 EUR (163 999,93 ATS) auf der Liegenschaft 2, Taborstraße 24, EZ 2066, KG Leopoldstadt, wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt.
II. Die Einräumung eines Pfandrechts im Betrag von 197 231,53 EUR (2 713 965 ATS) und eines Veräußerungsverbots gemäß § 41 Abs 4 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989, LGBl für Wien Nr 18 i d g F, jeweils zu Gunsten des Landes Wien ob der Liegenschaft 2, Taborstraße 24, EZ 2066, KG Leopoldstadt durch die Stiftung "Radislowitsch-Braun'sche Stiftung" zu den im vorgelegten Entwurf einer Verpflichtungserklärung und Pfandbestellungsurkunde vom 18. Juni 1999 bekannt gegebenen Bedingungen sowie deren grundbücherliche Sicherstellung wird gemäß § 11 Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Grete Laska

(00290/2002-GJS) Der Jahresbericht 2000/2001 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig)

(01029/2002-MDALTG; MDA) A. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit §§ 69 und 72 Abs 2 Z 1 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, werden auf Grund des Vorschlags des Grünen Klubs im Rathaus an Stelle von Frau Lotte Kreissler (Elternvertreterin) Frau Monika Kreutz und an Stelle von Frau Monika Kreutz (Sonstige Vertreterin) Frau Lotte Kreissler zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
B. Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit f und Abs 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird Herr OSR Dr Klaus Göller als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme abberufen und an seiner Stelle Herr OMR Mag Robert Oppenauer, MA 56, bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann

(00483/2002-MDALTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14-H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14-H 256/20/79, vom 2. April 1984, MA 14-H 256/18/83 und vom 25. Mai 1984, MA 14-H 256/50/83, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt.
Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Univ Klinik für Chirurgie (Ambulanz, Intensivpflege, Normalpflege).
Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.
B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Bauteile 10, 17 und 18 unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Der räumliche Umfang der Teilbetriebsbewilligungsbereiche ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheids bildenden fünfteiligen Beilage 1 (markierte Flächen). (einstimmig)

(00514/2002-MDALTG; MA 15) Der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung, wird gemäß § 7 Abs 2 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt "Heeresfachambulatorium" in 21, Brünner Straße 238, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.
Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids. Die Änderung besteht in der Erweiterung des Leistungsangebots um Leistungsmedizin und Wehrergonomie. (einstimmig)

(00885/2002-MDALTG; MA 15) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 KAG wird genehmigt. (einstimmig)

(01051/2002-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 11. Dezember 2001 beschlossene Umlagenordnung für das Jahr 2001 und die Änderungen der Umlagenordnung erteilt.
Die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2001 und die Änderungen der Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien bilden einen Bestandteil des Bescheids. (einstimmig)

(01052/2002-MDALTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 11. Dezember 2001 beschlossenen Änderungen der Satzung und Änderungen der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien erteilt.
Die "Änderung der Satzung des Wohlfahrtsfonds" und die "Änderungen der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds" bilden einen Bestandteil dieses Bescheids. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina

(00516/2002-MDALTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gesundheitsüberwachung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird genehmigt. (einstimmig)

(00754/2002-MDALTG; MA 58) 1. Auf Grund des § 32 der Wiener land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992, LGBl für Wien Nr 35, in der geltenden Fassung, werden als Mitglieder der Prüfungskommission für die Abhaltung der Gärtnerfacharbeiterprüfung und als deren Ersatzmitglieder bestellt:
als Vorsitzender: Direktor Johann Dücke;
als dessen Stellvertreter: Dipl Ing Gerhard Wirth;
als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstgeber:
Mitglied: Gärtnermeister Josef Kurz; Ing Harald Thiesz;
Ersatzmitglied: Gärtnermeister Karl Hitzler; Dipl Ing Gerhard Wirth;
als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer:
Mitglied: Ing Heinz Marek; Gärtnermeister Gerhard Stolz;
Ersatzmitglied: Ing Markus Schlögl; OldWR Ing Otto Killinger.
2. Auf Grund der zu 1. zitierten Bestimmung werden als Mitglieder der Prüfungskommission für die Abhaltung der Gärtnermeisterprüfung und als deren Ersatzmitglieder bestellt:
als Vorsitzender: Oberstudienrat i R Dr Franz Klinger;
als dessen Stellvertreter: Hofrat Dr Peter Fischer-Colbrie;
als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstgeber:
Mitglied: Gärtnermeister Gerhard Krepela; Dipl Ing Gerhard Wirth;
Ersatzmitglied: Gärtnermeister Josef Kurz; Direktor Johann Dücke;
als Vertreter der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer:
Mitglied: Gärtnermeister Gerhard Stolz; Ing Robert Fahsl;
Ersatzmitglied: OldWR Ing Otto Killinger; Ing Günther Hannes. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(00753/2002-MDALTG; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb des von Herrn Hans Sallmutter gehaltenen Geschäftsanteils von 163 000 ATS, des von Herrn Walter Zwieauer gehaltenen Geschäftsanteils von 163 000 ATS und des von Frau Eleonora Hostasch gehaltenen Geschäftsanteils von 1 000 ATS an der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 1, Werdertorgasse 9, zum jeweiligen Nominale durch die "GPA" Privatstiftung wird gemäß § 10a Abs 1 WGG 1979 in der geltenden Fassung erteilt. (einstimmig)

(00967/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 497 793,73 EUR werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 72 028,74 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(00970/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 166 660,86 EUR werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 356 933,15 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00973/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 7 534 500 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 828 725 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 373 527,16 EUR) sowie nichtrückzahlbare Beiträge und Zuschüsse von 219 600 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00974/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 648 050 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 6 784 EUR) sowie nichtrückzahlbaren Zuschüsse im Ausmaß von 173 490 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00975/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 1 277 522 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(00976/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 2 472 128 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00977/2002-MDALTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 057 110,21 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 228 322,67 EUR und die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Zuschussleistung für das Jahr 2002 von 49 441,31 EUR) sowie nichtrückzahlbare Zuschüsse von 33 502,17 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00883/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Wienstrom GmbH, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 10, Ettenreichgasse 54 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00884/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Steppenwind Windkraftanlagen Errichtungs- und Betriebsges.m.b.H. & Co KEG, hinsichtlich der Anerkennung der Windkraftanlagen in 22, Breitenlee als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00980/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Christoph Diem, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 1, Fischerstiege 9 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00981/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Donauwind Erneuerbare Energiegewinnung und Beteiligungs GmbH & Co KG, hinsichtlich der Anerkennung der Windkraftanlage in 2, Freudenau als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00982/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Christine Hofer-Zeni, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 9, Schulz-Straßnitzki-Gasse 13 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00983/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die GTE-Gebäude-Technik-Energie-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co KG, hinsichtlich der Anerkennung der Windkraftanlage in 10, Georg-Wiesmayer-Gasse als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00988/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Heinz Cuncl, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 11, Werkstättenweg Gr 4/Parz 53 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00989/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Wienstrom GmbH, hinsichtlich der Benennung der Kühlwasser - Auslaufturbinenanlage in 11, Kraftwerk Simmering als Kleinwasserkraftanlage, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(00990/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 11, Kimmerlgasse 17-21 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00991/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Reinhard Schmied, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 13, Olmagasse 9 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00992/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Karl Jäger, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 13, Himmelhofgasse 48 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00993/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Fa "Esol" Jäger Schädlingsbekämpfung GmbH, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 13, Himmelhofgasse 48 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00994/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Gerhard und Waltraud Korkisch, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 13, Brammergasse 14 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00996/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Christine Marik, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 14, Marnogasse 5 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00997/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Kurt Leitgeb, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 14, Riedstraße 25 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(00999/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Paul Wondrak, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 14, Sonnenweg 140 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01000/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Werner Rauscher, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 16, Degengasse 35 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01001/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Albert Lebl, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 17, Güpferlingstraße 33 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01002/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Werner Poindl, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 17, Winklergasse 4 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01003/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Thomas Müller, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 17, Speckbachergasse 22 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01005/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Alfons Oberhofer, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 18, Schindlergasse 49 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01009/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Gudrun Schmid, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 19, Hofstädtengasse 3 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01010/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Helmut Brauner, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 19, Hungerbergstraße 9 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01011/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Hans Buchinger, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 21, Sumpfgasse 10 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01012/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Neues Leben Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Reg Gen mbH, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 21, Donaufelderstraße 103 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01013/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag pharm Dieter Handl, Apotheke "Zum Schutzengel" KG, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 21, Prager Straße 81 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01014/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Verbund – Austrian Hydro Power AG, hinsichtlich der Anerkennung der Windkraftanlage in 21, Wagramer Straße als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01015/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Heinrich Fischer, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 22, Kalmusweg 44/14 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01016/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ing Walter Wiecenec, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 22, Lessiakgasse 13 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01017/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Pro Markt Hifi-Video-Elektrogeräte-Handelsgesellschaft mbH, hinsichtlich der Anerkennung der Windkraftanlage in 22, Gewerbeparkstraße 1A als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01018/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Georg Andre, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 22, Hirschstettner Straße 88 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01019/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Stadt Wien (Wiener Wohnen), hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 22, Wulzendorfstraße 92-94 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01020/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Wienstrom GmbH, hinsichtlich der Anerkennung der Windkraftanlage in 22, Donauinsel als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01021/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Steiner Bau GmbH, hinsichtlich der Anerkennung der Deponiegasverstromungsanlage in 22, Rautenweg 59 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01022/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Gerald Pärtan, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 22, Wulzendorfstraße 22 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01023/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Helga Morocutti, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 23, Khekgasse 31 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01024/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Sigrid Kobel, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 23, Thallergasse 3 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01025/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die R Gärdtner & Comp GesmbH, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 23, Föhlichgasse 15 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01026/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Elektro Korkisch GmbH, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 13, Auhofstraße 120a als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01027/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Stadt Wien (Wiener Wohnen), hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 23, Djernacgasse 4 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01048/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Alice Jenkner-Thill, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 14, Neurosenthalgasse 39 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

(01053/2002-MDALTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Martin Morocutti, hinsichtlich der Anerkennung der Photovoltaikanlage in 23, Breitenfurter Straße 383 als Ökoanlage, wird genehmigt. (einstimmig)

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