Landesregierung 17. Wahlperiode Sitzung vom 27. April 2001 Sitzungsbericht
Vorsitzende: Lhptm Dr Michael Häupl und LhptmSt Grete Laska.
Teilnehmer: Der LhptmSt Dr Sepp Rieder, die StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Johann Herzog, Dipl Ing Isabella Kossina, Karin Landauer, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dr Peter Marboe, Dr Elisabeth Pittermann, Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer, Dipl Ing Rudolf Schicker, DDr Eduard Schock, Mag Maria Vassilakou sowie LADior Dr Ernst Theimer.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.
Die Mitglieder der Wiener Landesregierung werden angelobt.
Berichterstatter: Lhptm Dr Michael Häupl
(PrZ 268/01-MDBLTG; MDP) Gemäß § 3 Abs 3 der Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung ist Herr Präsident Kommerzialrat Walter Nettig den Sitzungen der Landesregierung als sachkundige Person für Wirtschaftsfragen in jenen Angelegenheiten beizuziehen, die Außenwirtschaftsfragen der Stadt Wien berühren. Die Beiziehung erfolgt mit der Verpflichtung des Genannten zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit, zur Beachtung der Vertraulichkeit und zur Wahrung des Datenschutzes sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen der Landesregierung. Ein Rechtsverhältnis zur Stadt Wien wird durch diese Beiziehung nicht begründet. (einstimmig)
Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska
(PrZ 254/01-MDBLTG; MD) 1. Gemäß § 65 Abs 2, 3 und 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 45/1999, wird festgesetzt, dass der Sozialdemokratischen Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für 26 Mitglieder (Ersatzmitglieder), der Freiheitlichen Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für elf Mitglieder (Ersatzmitglieder), der Österreichischen Volkspartei ein Vorschlagsrecht für acht Mitglieder (Ersatzmitglieder) und der Grünen Alternative Wien ein Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme zusteht.
2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b leg cit wird die Anzahl der Vertreter der Lehrerschaft sowie der Vertreter der Väter und Mütter schulbesuchender Kinder mit je zwölf festgesetzt. Aus § 65 Abs 2 leg cit ergibt sich daher für die Sozialdemokratische Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für je sieben Lehrer- und Elternvertreter, für die Freiheitliche Partei Österreichs ein Vorschlagsrecht für je zwei Lehrer- und Elternvertreter, für die Österreichische Volkspartei ein Vorschlagsrecht für je zwei Lehrer- und Elternvertreter und für die Grüne Alternative Wien ein Vorschlagsrecht für je einen Lehrer- und einen Elternvertreter.
3. Die genannten Parteien sind mit den vorgelegten Schreiben aufzufordern, von den ihnen hinsichtlich der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien zustehenden Vorschlagsrechten innerhalb von zwei Wochen Gebrauch zu machen. (einstimmig)
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