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Landesregierung

Sitzung vom 3. April 2001

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Elisabeth Pittermann, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer.

Entschuldigt: Präsident Walter Nettig.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0185-MDBLTG; MA-K) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Pflegegebühr und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Pflegegebühr für die 8. Psychiatrische Abteilung im Pavillon 23 des Otto-Wagner-Spitals und die Festsetzung der Pflegegebühr für Patienten gemäß § 43 KAG wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0165-MDBLTG; MA 7) Die vom Spielapparatebeirat in seiner Sitzung vom 23. Februar 2001 beschlossene Geschäftsordnung wird gemäß § 2 Abs 5 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Organisation und Tätigkeit des Spielapparatebeirats genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0156-MDBLTG; MDB/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBl für Wien Nr 22/1952, in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBl für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an Friedrich Fuhrmann und Erich Rysak verliehen. (einstimmig)

(PrZ 0172-MDBLTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 - H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 - H 256/20/79, vom 2. April 1984, MA 14 - H 256/18/83 und vom 25. Mai 1984, MA 14 - H 256/50/83, grundsätzlich bewilligten Bauteils 10 des Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen in den Bereichen der Fachschaft und der Univ Klinik für Innere Medizin II (IBS 41 und 42). Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10 (Teil 7) unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Der räumliche Umfang der Teilbetriebsbewilligungsbereiche ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheids bildenden 6-teiligen Beilage 1 (markierte Flächen). (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0159-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Übertragung von Aufgaben nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz an die Landwirtschaftskammer für Wien wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0131-MDBLTG; MA 50) I) Der beiliegenden Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Förderung der Errichtung von Wohnungen, Geschäftsräumen, Heimplätzen, Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 (Neubauverordnung 2001) wird genehmigt.

II) Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrags bei Begründung von Wohnungseigentum an geförderten Mietwohnungen geändert wird, wird genehmigt.

III) Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstücks des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (Sanierungsverordnung 1997) geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(PrZ 0154-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 106 210 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 1 887 038 ATS) sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 34 255 890 ATS bewilligt. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0184-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien gewährt zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der BSE-Krise zwischen 4. Dezember 2000 bis 28. Februar 2001 einen Beitrag von 6 418 750 ATS (entspricht 466 468,75 EUR), unter der Maßgabe, dass die anderen Länder einen Beitrag von 58 581 250 ATS (entspricht 4 257 265,47 EUR) und der Bund einen Beitrag von insgesamt 135 000 000 ATS (entspricht 9 810 832,61 EUR) leistet. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen zu treffen. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0176-MDBLTG; GJS) Die im beiliegenden Entwurf angeschlossene Verordnung der Wiener Landesregierung mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegegeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Dr Elisabeth Pittermann

(PrZ 0197-MDBLTG; MA 15) A) Der Stadt Wien wird gemäß § 7 Abs 2 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Änderung des mit Bescheiden vom 27. Juni 1972, MA 14 - H 256/9/69, vom 28. November 1983, MA 14 - H 256/20/79 und vom 22. November 1984, MA 14 - H 256/27/84, grundsätzlich bewilligten Neubaus des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien erteilt. Diese Änderungen bestehen in Umbauten und Umwidmungen im Bereich der Univ Klinik für Nuklearmedizin (Kern der Anlage, Bauteil 10, Ebene 03). Die vorgelegten Pläne samt Beschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

B) Der Stadt Wien wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb des Bauteils 10 erteilt. Der räumliche Umfang der Teilbetriebsbewilligungsbereiche ergibt sich aus der einen Bestandteil des Bescheids bildenden 2-teiligen Beilage 1 (markierte Flächen). (einstimmig)

(PrZ 0214-MDBLTG; MA 58) Zur Förderung der Wiener Gartenbaubetriebe wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl für Wien Nr 15/2000, die in der vorgelegten Beilage angeschlossene, von der Europäischen Kommission als Staatliche Beihilfe Nr N 845/00/Österreich (Wien) bewilligte Förderungsrichtlinie (Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft), erlassen. Dieser Förderungsrichtlinie kommt ab dem Jahr 2001 Geltung zu. Für die diesbezügliche finanzielle Bedeckung ist Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0199-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 476 686 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 142 714 900 ATS bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0200-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 8 538 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 39 768 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0201-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 60 994 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2001 von 2 301 978 ATS) werden bewilligt. (einstimmig)

(PrZ 0202-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 13 397 000 ATS werden einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 2 694 573 ATS bewilligt. (einstimmig)

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