Inhalt   

Landesregierung

Sitzung vom 6. Juni 2000

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz, DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Schriftführer: RegR Sven Kusta.

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 0397-MDBLTG; MA 62) I) Gemäß § 32 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird der Fonds "Unterstützungsfonds der Firma Ernst Krause & Co., 2, Engerthstraße 151, für die Arbeiter und Angestellten" mangels Vorhandenseins eines zur Erfüllung des Fondszwecks hinreichenden Fondsvermögens auf Antrag des Fonds aufgelöst.

II) Gemäß § 33 Abs 1 und 2 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, wird das restliche Fondsvermögen in der Höhe von 2 540,57 ATS der Krauseco Werkzeugmaschinen GmbH, 2, Engerthstraße 151, zwecks Tragung der Kosten der Verlautbarung, übertragen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0411-MDBLTG; GFW) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG), geändert wird, wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Finanzen und Wirtschaftspolitik)

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0398-MDBLTG; JSIS) Die beiliegende Verordnung der Wiener Landesregierung mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegegeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0374-MDBLTG; MA 11) Gemäß § 28 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990, LGBl für Wien Nr 36/1990 i d g F, in Verbindung mit § 9 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Dezember 1990, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche erlassen werden, LGBl für Wien Nr 3/1991 i d g F, wird dem Verein zur Unterbringung und Betreuung entwicklungsgefährdeter Kinder und Jugendlicher - OASE, 9, Währinger Straße 67, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Wohngemeinschaft in 9, Währinger Gürtel 96, für 6 Minderjährige nach Maßgabe des vorgelegten Plans sowie des sozialpädagogischen Konzepts erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0383-MDBLTG; GGK) Der beiliegende Entwurf der Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Voraussetzungen für die Zulassung zur Tanzlehrprüfung, den Umfang des Prüfungsstoffs und die Regelung des Prüfungsvorgangs (Tanzlehrprüfungsverordnung 1997) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0435-MDBLTG; GGK) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird (Veranstaltungsgesetznovelle 2000), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Kultur)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0384-MDBLTG; MA 15) Der "Klimax" Krankenanstalten Betriebsgesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung des Ambulatoriums in 6, Linke Wienzeile 56/18, von "KLIMAX - Ambulatorium für klimakterische Beschwerden und Osteoporose-Vorsorge" in "KLIMAX Ambulatorium für Klimakterium und Osteoporose" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0385-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Institut für Computerdiagnostik Ambulatorium" in 10, Columbusgasse 64, vom bisherigen Rechtsträger "Herrn Univ Prof Dr Konrad Brezina" auf den neuen Rechtsträger "Institut für Computerdiagnostik Gesellschaft m.b.H." wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0386-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Labor Donauzentrum" in 22, Donaustadtstraße 1, von der Medizinisch-diagnostisches Labor Neubau Gesellschaft m.b.H. auf die Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik Gesellschaft m.b.H. wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0393-MDBLTG; MA 15) I.) Der "HZL-Nußdorf" Dr Th Kessler GmbH wird nach den §§ 4 und 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbstständigen Ambulatoriums "HZL Nußdorf - Institut für Pathologie" in 19, Greinergasse 45, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Bau- und Betriebsbeschreibungen sind Bestandteile des Bescheids.

II.) Gleichzeitig wird die Bestellung von Herrn Dr Thomas Kessler, Facharzt für Pathologie (Zytodiagnostik) zum ärztlichen Leiter dieser Krankenanstalt gemäß § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0403-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Ulrike Grabner, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physico-Therapie Meidling" in 12, Singrienergasse 29, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0404-MDBLTG; MA 15) Die Übertragung der Krankenanstalt "Laboratorium Währing" in 18, Gymnasiumstraße 39, von der "Laboratorium Währing für medizinische und chemische Labordiagnostik Gesellschaft m.b.H. auf die "Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik Gesellschaft m.b.H." wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0413-MDBLTG; MA 15) Der Ärztekammer für Wien wird nach § 195 Abs 2 Ärztegesetz 1998 die Genehmigung für die in der Vollversammlung vom 14. Dezember 1999 beschlossene Umlagenordnung für das Jahr 2000 und für die in der Kurienversammlung der Zahnärzte vom 16. November 1999 beschlossene Kurienumlagenordnung der Kurie Zahnärzte erteilt. Die Umlagenordnung und die Kurienumlagenordnung bilden einen Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0414-MDBLTG; MA 15) I.) Die Übertragung der Krankenanstalt "Labor Favoriten" in 10, Otto-Probst-Straße 22-24/7, von der bisherigen Rechtsträgerin "Dr Balaun Krankenanstaltenbetriebsges.m.b.H." auf die neue Rechtsträgerin "Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik Gesellschaft m.b.H." wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 bewilligt.

II.) Die Bestellung von Frau DDr Andrejka Korencan, Fachärztin für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, zur ärztlichen Leiterin dieser Krankenanstalt wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0415-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Dr Jürgen Borschke, Facharzt für Physikalische Medizin, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Physikalisches Institut Dornbach" in 17, Alszeile 57-63 ident mit 17, Hernalser Hauptstraße 230, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg

(PrZ 0405-MDBLTG; MDVfR) Der beiliegende Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof betreffend die Anfechtung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans Plandokument Nr 6508 wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0396-MDBLTG; GUV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Haltung und die Zucht von Bienen sowie über eine Änderung des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes (Wiener Bienenzuchtgesetz) wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

(PrZ 0399-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 16 Abs 3 des Gesetzes über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), LGBl für Wien Nr 37/1996, wird beschlossen:

Herr Mag Markus Schneidergruber, WWF Österreich, wird bis zum Ende der Funktionsperiode des Nationalparkbeirats als Mitglied des Nationalparkbeirats bestellt. Er ist der Nachfolger von Herrn Dipl Ing Ulrich Eichelmann in dieser Funktion.

Der Nationalparkbeirat setzt sich nunmehr aus folgenden Mitgliedern und Ersatzmitgliedern zusammen:

Wirtschaftskammer Wien
Mitglied: Dipl Ing Heinrich Kugler
Ersatzmitglied: Dipl Ing Andreas Prybila

Wiener Landwirtschaftskammer
Mitglied: Vizepräsident Ing Karl Reiter
Ersatzmitglied: Ing Karl Kiesling

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Mitglied: Dipl Ing Dr Wolfgang Lauber
Ersatzmitglied: Dr Oskar Nitsch

Wiener Landesjagdverband
Mitglied: KommR Ing Alois Salzmann
Ersatzmitglied: Dipl Ing Willi HANS

Wiener Fischereiausschuss
Mitglied: Konrad Eder
Ersatzmitglied: Karl Schatzl

Österreichischer Alpenverein - Landesverband Wien
Mitglied: ORat Dr Peter FRITZ
Ersatzmitglied: Dipl Ing Christian Schuhböck

Touristenverein, Naturfreunde Österreich, Landesleitung Wien
Mitglied: Dipl Ing Hans Peter Graner
Ersatzmitglied: Dieter Schimanek

Österreichischer Naturschutzbund, Landesgruppe Wien
Mitglied: Univ Prof Dipl Ing Dr Kurt Zukrigl
Ersatzmitglied: Ing Hannes Minich

Österreichischer Touristenklub
Mitglied: Dipl Ing Franz Hippmann
Ersatzmitglied: Rudolf Göbel

WWF Österreich
Mitglied: Mag Markus Schneidergruber
Ersatzmitglied: Dr Günther Lutschinger.
(Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0400-MDBLTG; MA 58) Der beiliegende Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen im Jahre 1999 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 0387-MDBLTG; MA 35) Herr Franz Johannes Bierbach wird gemäß § 6 Abs 2 Wiener Tanzschulgesetz als Prüfer des Fachverbands der Tanzlehrer Wien in die Prüfungskommission bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0409-MDBLTG; MA 35) Als Vertreter der Bundespolizeidirektion Wien wird an Stelle von Hofrat Dr Rudolf Spanblöchl der neue Leiter des Administrationsbüros und bisherige Stellvertreter Oberrat Dr Gerhard Janda zum Mitglied der Theaterkommission für Wien für die Dauer der bis einschließlich 18. März 2002 laufenden Funktionsperiode bestellt.

Als stellvertretendes Mitglied der Theaterkommission für Wien wird an Stelle von Oberrat Dr Janda nunmehr Rat Mag Ralf Schrödl für die Dauer der bis einschließlich 18. März 2002 laufenden Funktionsperiode berufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0368-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 16 925 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0369-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 13 525 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0370-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 14 302 250 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0371-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 6 959 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0372-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 22 592 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0375-MDBLTG; MA 50) Auf Grund des Antrags der Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 23, Untere Aquäduktgasse 7 wird festgestellt, dass die auftrags des Kuratoriums Wiener Pensionistenheime im Rahmen einer Baubetreuung geplante Errichtung eines Altenwohnheims in 12, Khleslplatz unter die Bestimmung des § 7 Abs 3 WGG 1979 i d F d WRN 1999 und damit in den Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung fällt. Die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung bei der Landesregierung gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 ist hiefür nicht erforderlich. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0376-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Volkswohnungswerk" Gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage in 23, Marktgemeindegasse 63 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999, BGBl I Nr 147/1999, erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0377-MDBLTG; MA 50) Auf Grund des Antrags der "Österreichisches Volkswohnungswerk" Gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 wird festgestellt, dass die Verwaltung der aus öffentlichen Mitteln geförderten Eigentumsanlage in 19, Krottenbachstraße 58/Seiler-äckergasse 19, ab 1. September 1999 unter die Bestimmung des § 7 Abs 3 Z 4b WGG 1979 i d F d WRN 1999 und damit in den begünstigten Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung fällt. Eine Ausnahmegenehmigung bei der Landesregierung ist hiefür nicht erforderlich. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0378-MDBLTG; MA 50) Auf Grund des Antrags der "Österreichisches Volkswohnungswerk" Gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 9, Spittelauer Platz 4 wird festgestellt, dass die Verwaltung der aus öffentlichen Mitteln geförderten Eigentumsanlage in 5, Zentagasse 40-42, ab 1. September 1999 unter die Bestimmung des § 7 Abs 3 Z 4b WGG 1979 i d F d WRN 1999 und damit in den begünstigten Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung fällt. Eine Ausnahmegenehmigung bei der Landesregierung ist hiefür nicht erforderlich. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0379-MDBLTG; MA 50) Die von der "GESFÖ" Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 9, Liechtensteinstraße 22a beantragte Unterbrechung der Bautätigkeit wird gemäß § 7 Abs 5 WGG 1979 i d F d WRN 1999 für die Zeit vom 1. Jänner 2000 bis längstens 31. Dezember 2004 genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0380-MDBLTG; MA 50) I) Auf Grund des Antrags der Gemeinnützigen allgemeinen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 5, Margaretengürtel 38-40 wird festgestellt, dass die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung in Baden/NÖ zur Unterbringung von Wohnungen und Geschäftsräumen, wobei die Nutzfläche der Geschäftsräume mehr als ein Drittel der Gesamtnutzfläche im Sinne des § 7 Abs 3 Z 2 WGG 1979 i d F d WRN 1999 beträgt, nicht in den Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG 1979 i d F d WRN 1999 fällt.

II) Die von der Gemeinnützigen allgemeinen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 5, Margaretengürtel 38-40 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung in Baden/NÖ zur Unterbringung von Wohn- und Geschäftsräumen, wobei die Geschäftsräume mehr als ein Drittel der Gesamtnutzfläche im Sinne des § 7 Abs 3 Z 2 leg cit betragen, wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0381-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 9 709 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0392-MDBLTG; MA 50) I) Auf Grund des Antrags der Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 23, Untere Aquäduktgasse 7, wird festgestellt, dass die Errichtung einer Sport- und Turnhalle im Rahmen einer Baubetreuung im Auftrag der Stadt Wien gemeinsam mit der Errichtung einer großen Wohnhausanlage im 15. Wiener Gemeindebezirk nicht in den Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 7 Abs 1 bis 3 WGG 1979 i d F d WRN 1999 fällt.

II) Die von der Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 23, Untere Aquäduktgasse 7, beantragte Ausnahmegenehmigung für die Errichtung einer Sport- und Turnhalle im Rahmen einer Baubetreuung im Auftrag der Stadt Wien gemeinsam mit der Errichtung einer großen Wohnhausanlage im 15. Wiener Gemeindebezirk wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0394-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 43 136 000 ATS ist die Aufnahme von Darlehen im gleichen Ausmaß erforderlich. Die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 2000 von 1 097 491 ATS) werden bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0395-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 210 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Zuschüsse im Ausmaß von 1 326 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0422-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 8 000 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0423-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 11 650 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0424-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 109 871 400 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0425-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 40 780 500 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0426-MDBLTG; MA 50) Für das vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragte Bauvorhaben wird ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Betrag von 18 817 600 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0427-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 8, Feldgasse 6-8 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Durchführung der Baubetreuung betreffend die Generalsanierung der Schule in 4, Phorusgasse 4 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0428-MDBLTG; MA 50) Die von der "Österreichisches Siedlungswerk" Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 8, Feldgasse 6-8 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Durchführung der Baubetreuung betreffend die Generalsanierung der Schule in 4, St.-Elisabeth-Platz 8 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d WRN 1999 erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0412-MDBLTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, LGBl für Wien Nr 24/1994, mit der ein Teil des 3. Wiener Gemeindebezirks zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0419-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend den Einlösungsantrag gemäß § 59 Abs 3 der Bauordnung für Wien für das Grundstück EZ 4187, KatG Leopoldau, 21, Donaufelderstraße 121, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 0451-MDBLTG; MA-K) Die Wiener Landesregierung nimmt den Tätigkeitsbericht des WIKRAF für das Jahr 1998 zur Kenntnis. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0436-MDBLTG; MA 5) Wien erklärt seine Bereitschaft, sich im Zeitraum 2000 bis 2006 an der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A (mit Tschechien, der Slowakei und Ungarn) auf Basis der zwischen Bund, Nachbarstaaten, den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Wien akkordierten vorgelegten Operationellen Programme zu beteiligen. Der von Wien im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A zu tragende finanzielle Eigenmittelanteil beträgt rd 152 Mio ATS, für dessen Bedeckung entsprechende Vorsorge zu treffen ist. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0437-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien, vertreten durch das Amt der Wiener Landesregierung, wird ermächtigt den im Entwurf vorgelegten Vertrag abzuschließen und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zu treffen. Für die erforderliche budgetäre Bedeckung ist entsprechend Vorsorge zu treffen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska

(PrZ 0308-MDBLTG; MA 11) Die Einrichtung des gemeinnützigen Vereins "Dachverband der Wiener Privatkindergärten & Horte" in 9, Zimmermanngasse 1a, ist als Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt (soziale Dienste für Kinder) geeignet, nichthoheitliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt gemäß § 8 in Verbindung mit § 16 Abs 2 Z 6 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes 1990 (WrJWG 1990), LGBl für Wien Nr 36/1990 idgF, in Bezug auf Hilfen für die Betreuung von Kindern durch die Vermittlung von Plätzen in Kindertagesheimen und bei Tagesmüttern/-vätern zu erfüllen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Peter Marboe

(PrZ 0442-MDBLTG; GGK) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut (Wiener Archivgesetz-Wr ArchG) wird der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung über-mittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Kultur)

(PrZ 0450-MDBLTG; GGK) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert wird ("Entfall der Fiaker- und Pferdemietwagenbestimmungen"), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Kultur)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 0438-MDBLTG; MA 15) Der Stadt Wien wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 14, Baumgartner Höhe 1, von "Psychiatrisches Krankenhaus der Stadt Wien - Baumgartner Höhe" in "Otto Wagner Spital" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 0439-MDBLTG; MA 15) I.) Der Medizinisch-Diagnostisches Labor Mariahilf GmbH wird nach § 6 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für medizinische und chemische Laboratoriumsdiagnostik und angewandte Immunologie) mit der Bezeichnung "Labor Mariahilf" in 6, Lehargasse 3, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt.

II.) Die Bestellung von Herrn Univ Prof Dr Peter Chiba, Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik, zum ärztlichen Leiter wird nach § 12 Abs 4 Wr KAG genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 0443-MDBLTG; MA 15) Der Dr Piribauer GmbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) in 5, Bräuhausgasse 12-14, II. Stock, unter Vorschreibung der im Spruch des zu erlassenden Bescheids enthaltenen Auflagen erteilt. Die vorgelegten Pläne samt Betriebsbeschreibung sind Bestandteile des Bescheids. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 0449-MDBLTG; GUV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen Mietwagenunternehmen (Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz) wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

Inhalt   

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular