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Landesregierung

Sitzung vom 5. Oktober 1999

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer, Walter Prinz sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.

Entschuldigt: StR Lothar Gintersdorfer.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 1106-MDBLTG; MD) I. 1. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, werden auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats zu Mitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt:

a) An Stelle von Herrn Friedrich Hainz (Lehrervertreter) Herr Erich Macho und
b) an Stelle von Frau Mag Hermine Agnezy (Lehrervertreterin) Frau Dr Susanne Brandsteidl.

2. Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 4 in Verbindung mit § 69 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, wird auf Grund des Vorschlags des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats an Stelle von Herrn Dr Gerhard Schmid (Lehrervertreter) Herr Friedrich Hainz, zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

II. Gemäß § 65 Abs 5 in Verbindung mit § 65 Abs 1 Z 2 lit h des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 33/1997, ist der Wiener Integrationsfonds mit vorgelegtem Schreiben (Beilage 6) aufzufordern, von dem ihm zustehenden Entsendungsrecht für ein Mitglied (Ersatzmitglied) des Kollegiums des Stadtschulrats für Wien mit beratender Stimme innerhalb von zwei Wochen Gebrauch zu machen. (I) Mit Stimmeneinhelligkeit und II) mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1107-MDBLTG; MA 63) Die nachstehenden Personen werden gemäß § 95 Abs 1 WLVergG für eine Amtsdauer von sechs Jahren als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Vergabekontrollsenats bestellt.

Vorsitzender: Mag Walter Hellmich, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien
1. Ersatzmitglied: Dr Gerhard Hellwagner, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien
2. Ersatzmitglied: Dr Wolfgang Pöschl, Richter des Oberlandesgerichts Wien
3. Ersatzmitglied: Dr Angela Bibulowicz, Richterin des Oberlandesgerichts Wien

Mitglied: OSR Dipl Ing Wolfgang Steinbauer, MA 48
1. Ersatzmitglied: SR Dipl Ing Helmut Kadrnoska, MA 30
2. Ersatzmitglied: SR Dipl Ing Paul Anderschitzky-Schenböck, MA 23
3. Ersatzmitglied: Mag Aschenbrenner Herbert, MA 54

Mitglied: SR Dipl Ing Gerhard Grundschober, MA 23
1. Ersatzmitglied: SR Dipl Ing Norbert Suttner, MD-PWS
2. Ersatzmitglied: OSR Dipl Ing Walter Hufnagel, MA 29
3. Ersatzmitglied: OAR Norbert Inhauser, MA 14

Mitglied: OSR Dr Wolfgang Jankowitsch, MD-VfR
1. Ersatzmitglied: SR Dr Walter Dobner, KAV-GD
2. Ersatzmitglied: SR Dr Karl Kamhuber, MA 4
3. Ersatzmitglied: Mag Erich Köchl, MD-VfR

Mitglied: Dr Helwig Grientschnig, Wirtschaftskammer Wien
1. Ersatzmitglied: Dr Manfred Schreiber, Wirtschaftskammer Wien
2. Ersatzmitglied: Dr Günther Feuchtinger, Wirtschaftskammer Wien
3. Ersatzmitglied: Dr Egon Lokay, Wirtschaftskammer Wien

Mitglied: Dr Josef Schmee, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
1. Ersatzmitglied: Mag Rudolf Reitzner, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
2. Ersatzmitglied: Mag Karl Eberl, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
3. Ersatzmitglied: Dr Rita Kirschbaum, Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Mitglied: Arch Dipl Ing Rudolf Gitschthaler, Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
1. Ersatzmitglied: Dipl Ing Hermann Kugler, Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
2. Ersatzmitglied: Arch Dipl Ing Harald Wieser, Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
3. Ersatzmitglied: Dipl Ing Ortfried Friedreich, Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer

(PrZ 1064-MDBLTG; FIWI) Die Vereinbarung mit der der Wiener Vertrag (30 Milliarden-Paket) vom 13. November 1986, das Übereinkommen vom 27. Juni 1990, das Übereinkommen vom 22. Dezember 1992 und das Übereinkommen vom 11. Juni 1996 geändert werden, wird zur Kenntnis genommen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1112-MDBLTG; MA-K) Für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Wiener Landtags werden für die Fonds-Kommission gemäß § 4 Abs 1 Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds-Gesetz LGBl Nr 41/1996, gemäß § 4 Abs 14 i V m § 4 Abs 2 und 3 bzw 4 leg cit die bisher als Ersatzmitglied für Frau Gemeinderätin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch bestellte Frau Gemeinderätin Ursula Lettner an Stelle des durch Zurücklegung seines Mandats als Gemeinderat und Abgeordneter des Wiener Landtags ausgeschiedenen Herrn Gemeinderat KR Heinz Sramek als Mitglied und Herr Gemeinderat Peter Juznic als Ersatzmitglied für Frau Gemeinderätin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch nachbestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 1047-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Prim Dr Wolfgang Negrin, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Zahnambulatorium der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe" in 11, Simmeringer Hauptstraße 252, wird nach § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1068-MDBLTG; MA 15) Herrn Dr Walter Salzmann wird nach § 8 Abs 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 die Bewilligung der Änderung der Bezeichnung der Krankenanstalt in 1, Dorotheergasse 9, von "LI-SA Privatambulatorium Dorotheergasse" in "Privatambulatorium Dorotheergasse" erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1069-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Haideh Mirmesdagh, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physico-Therapie Meidling" in 12, Singrienergasse 29, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1070-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Haideh Mirmesdagh, Fachärztin für Physikalische Medizin, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Physikalisches Institut Leopoldau Ges.m.b.H." in 21, Kürschnergasse 1b, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 1066-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 65 181 480 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1113-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 237 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 58 953 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1114-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 11 616 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 547 243 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 2 795 990 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1115-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 15 575 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1116-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 16 050 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1117-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 126 260 300 ATS bewilligt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1118-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Zuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 331 827 200 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1119-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 29 614 800 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1126-MDBLTG; MA 50) Die von der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaft MIGRA Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 3, Würtzlerstraße 15 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Pachtung des geförderten Wohnheims in 19, Muthgasse 66 und die Vermietung des Objekts wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1127-MDBLTG; MA 50) Die von der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "SIEDLUNGS-UNION", registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 22, Straßmeyergasse 70 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Baubetreuungstätigkeit bei der Errichtung eines Kindertagesheims in 22, Schrebergasse wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1128-MDBLTG; MA 50) Die von der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "SIEDLUNGS-UNION", registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 22, Straßmeyergasse 70 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Baubetreuertätigkeit bei der Adaptierung der Poliklinik als Bürohaus für den Wiener Krankenanstaltenverbund in 9, Mariannengasse 10 wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

(PrZ 1129-MDBLTG; MA 50) Die von der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "SIEDLUNGS-UNION", registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 22, Straßmeyergasse 70 beantragte Ausnahmegenehmigung für die Baubetreuungstätigkeit bei dem Neubau der 13-klassigen Volksschule samt Kindertagesheim der Gemeinde Wien in 22, Prandaugasse wird gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmenmehrheit)

 

Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Renate Brauner

(PrZ 1161-MDBLTG; MA 1) Der sich aus der vorgelegten Aufstellung ergebenden Zusammenfassung von berufsbildenden Pflichtschulen zur Errichtung der gemeinsamen Dienststellenausschüsse sowie der Bestimmung des Sitzes dieser Dienststellenausschüsse und der Leiter dieser zusammengefassten Dienststellen im Sinne des Bundes-Personalvertretungsgesetzes wird zuge-stimmt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

(PrZ 1135-MDBLTG; MA 62) Über Antrag der Stiftung "Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien zur Förderung der Wissenschaft" vom 12. September 1999 wird die Änderung der Stiftungssatzung laut Inhalt des vorgelegten geänderten Satzungsentwurfs gemäß § 14 Abs 1 Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl für Wien Nr 14/1988, stiftungsbehördlich genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder

(PrZ 1162-MDBLTG; MA 15) Der DUFF Laboratorium Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH wird nach § 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) die Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für medizinische und chemische Labordiagnostik) in 5, Siebenbrunnengasse 21, Block C, 3. Stock, erteilt.

Der Anstaltszweck ist auf die Abarbeitung eingesandter Proben von bettenführenden Krankenanstalten beschränkt. Patientenverkehr findet nicht statt. Die Untersuchungen umfassen nicht PCR-Untersuchungen (Polymerase Chain Reaction) und genetische Untersuchungen. Der vorgelegte Plan samt Bau- und Betriebsbeschreibungen ist Bestandteil des Bescheids. (Mit Stimmeneinhelligkeit)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek

(PrZ 1125-MDBLTG; UV) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Ausbringung von Klärschlamm wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmeneinhelligkeit) (An den Ausschuss Umwelt und Verkehrskoordination)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

(PrZ 1160-MDBLTG; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend die Enteignungsanträge gemäß § 39 Abs 1 und gemäß § 38 Abs 10 der Bauordnung für Wien sowie die Zurückweisung des Rückstellungsantrags gemäß § 6 AVG i V m §§ 132 Abs 1 und 58 BO, wird genehmigt. (Mit Stimmenmehrheit)

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