Landesregierung Sitzung vom 27. April 1999 Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.
Teilnehmer: Die LhptmSt Grete Laska und DDr Bernhard Görg, die amtsf StRe Mag Renate Brauner, Mag Brigitte Ederer, Werner Faymann, Dr Peter Marboe, Dr Sepp Rieder, Fritz Svihalek, die StRe Lothar Gintersdorfer, Johann Herzog, Dr Friedrun Huemer, Karin Landauer sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Präsident Walter Nettig.
Schriftführer: RegR Sven Kusta.
Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer
(PrZ 0374-MDBLTG; MA 5) Das Land Wien verpflichtet sich auf Grund des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nummer 64/1955 in der geltenden Fassung, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämie im Bundesland Wien für das Jahr 1999 einen Landesbeitrag in Höhe von 1 375 000 ATS abzüglich allfälliger Guthaben aus der Abrechnung der Vorjahre, mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleichhohen Anteil zur Förderung des Hagelversicherungsprämienaufkommens 1999 beiträgt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0429-MDBLTG; MA 5) Der in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien vom 15. Dezember 1998 beschlossene Jahresvoranschlag für 1999 der Ärztekammer für Wien einschließlich jener der Zahnärztlichen Abrechnungsstelle, des Dr Wilhelm Brenner-Gedächtnisfonds sowie des Dr Wilhelm Brenner-Instituts (Zahnärztliches Fortbildungsinstitut) wird gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998, BGBl I, Nr 169/1998, genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska
(PrZ 0332-MDBLTG; JSIS) Die beiliegende Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung von Richtsätzen für Pflegegeld und weitere Sonderleistungen geändert wird, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder
(PrZ 0377-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Herrn Univ Prof MR Dr Rudolf Slavicek, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt "Oralimplant" in 19, Billrothstraße 78, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0385-MDBLTG; MA 15) Die Bestellung von Frau Dr Silvia Kurze, Fachärztin für Medizinische und Chemische Labordiagnostik, zur ärztlichen Leiterin der Krankenanstalt "Medizinisch-diagnostisches Labor Neubau" in 7, Mariahilfer Straße 82, wird gemäß § 12 Abs 4 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wr KAG) genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatter: LhptmSt DDr Bernhard Görg
(PrZ 0386-MDBLTG; MDVfR) Der Entwurf für eine Äußerung der Wiener Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof wird zum Beschluss erhoben. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatter: Amtsf StR Fritz Svihalek
(PrZ 0388-MDBLTG; MDVfR) Die beiliegende Kundmachung betreffend die Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien vom 8. März 1982, Zl MA 46 V 8-2/82, als damit in 8, Florianigasse 1, das Halten und Parken für Fahrzeuge aller Art, Montag bis Freitag (w) 7 bis 17 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastkraftfahrzeugen auf einer Länge von 20 m verboten wurde, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0376-MDBLTG; MA 22) Auf Grund des § 47 Abs 4 des Wiener Naturschutzgesetzes, LGBl für Wien Nr 45/1998 in Verbindung mit § 47 Abs 1 und 3 leg cit wird beschlossen:
Folgende Personen werden mit Wirksamkeit vom 17. April 1999 auf die Dauer von drei Jahren zu weiteren Mitgliedern des Naturschutzbeirats bestellt:
Je ein/e Abgeordnete/r zum Landtag jener wahlwerbenden Parteien, denen das Recht zukommt, sich in einem Klub zusammenzuschließen:
Sozialdemokratische Fraktion im Wiener Landtag und Gemeinderat: Landtagsabgeordnete Petra Bayr
Klub der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte der FPÖ: Landtagsabgeordneter Nikolaus Amhof
ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien: Landtagsabgeordneter Kommerzialrat Rudolf Klucsarits
Der Grüne Klub im Rathaus: Landtagsabgeordnete Mag Maria Vassilakou
Liberales Forum - Landtagsklub Wien: Landtagsabgeordneter Hanno Pöschl
Vertreter der Kammern:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien: Dipl Ing Dr Wolfgang Lauber
Wirtschaftskammer Wien: Dipl Ing Heinrich Kugler
Wiener Landwirtschaftskammer: Vizepräsident Ing Karl Reiter
Anerkannte Fachkundige auf dem Gebiet:
Gartenbau: Stadtgartendirektor Hofrat Ing Paul Schiller - Magistratsabteilung 42
Stadtplanung: OStBR Dipl Ing Karl Glotter - Magistratsabteilung 18
Engergiewirtschaft: Ing Michael Malzl - Wiener Stadtwerke - Wienstrom
Wasserwirtschaft: SR Dipl Ing Siegfried Bauer - Magistratsabteilung 45
Fremdenverkehr: Direktor-Stellvertreter Wolfgang Kraus - Wiener Tourismusverband
Jagdwirtschaft: OFR Dipl Ing Karl Prinz - Wiener Landesjagdverband
Fischereiwirtschaft: Alfred Brust - Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine
Forstwirtschaft: Forstdirektor Dipl Ing Dr Karlheinz Ballik - Magistratsabteilung 49
Fachfrau/Fachmann auf dem Gebiet:
Botanik: Univ Ass Dr Luise Ehrendorfer-Schratt - Institut für Botanik und Botanischer Garten der Universität Wien; Dr Franz Michael Grünweis - Institut für Pflanzenphysiologie der Universität Wien
Zoologie: o Univ Prof Dr Fritz Schiemer - Institut für Zoologie der Universität Wien
Geologie: HR Dr Werner Janoschek - Geologische Bundesanstalt
Ökologie: Univ Prof Dr Gert Michael Steiner - Institut für Pflanzenphysiologie der Universität Wien, Abteilung für Vegetationsökologie und Naturschutzforschung; Univ Prof Dipl Ing Hermann Schacht - Institut für Freiraumgestaltung und Landschaftspflege der Universität für Bodenkultur
Vertreter aus dem Kreise der auf dem Gebiet des Naturschutzes tätigen Organisationen:
Ing Hannes Minich - Österreichische Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz, Österreichischer Naturschutzbund, Landesgruppe Wien
Vertreterin/Vertreter der Wiener Umweltanwaltschaft:
Ing Dr Karin Büchl-Krammerstätter. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(PrZ 0375-MDBLTG; MA 50) Auf Grund des Antrags der Gemeinnützigen allgemeinen Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in 5, Margaretengürtel 38-40, wird festgestellt, dass der Erwerb der im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen stehenden Wohnhausanlagen 20, Klosterneuburger Straße 115; 20, Robert-Blum-Gasse 1-3; 15, Sturzgasse 19/Nobilegasse 28; 15, Felberstraße 14-16; 12, Eichenstraße 5-23; St Pölten, Grillparzerstraße/Kranzbichlerstraße/Viktor-Adler-Straße/Passauer Straße/August-Hassak-Straße; Krems, Austraße 4 + 6; Krems, Lastenstraße 3 + 5 und Linz, Böhmerwaldstraße 2-8/Waldeggstraße 81-84 im Baurecht und die Sanierung dieser Gebäude nach den Bestimmungen der jeweiligen Landes-Wohnbauförderungs- und Sanierungsgesetze sowie der Ausbau der Dachböden je nach Möglichkeit gemäß den Förderungsbestimmungen der jeweiligen Länder unter die Bestimmung des § 7 Abs 1 WGG 1979 i d F d 3. WÄG und damit in den Geschäftskreis einer gemeinnützigen Bauvereinigung fallen. Die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung bei der Landesregierung gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG ist hiefür nicht erforderlich. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0378-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 12 107 000 ATS werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 4 803 400 ATS sowie zu leistende Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 143 480 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0379-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 59 484 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 1 964 094 ATS). (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0380-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 228 659 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 9 051 344 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 46 393 090 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0391-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 307 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 48 447 ATS) sowie einmalige nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse bzw -beiträge von 326 750 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0392-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 405 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnhaussanierungsgesetzes zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche Annuitätenzuschüsse für das Jahr 1999 von 249 772 ATS) bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0393-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 881 000 ATS werden die im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu leistenden Annuitätenzuschüsse bewilligt (erforderliche Annuitätenzuschussleistung für das Jahr 1999 von 77 629 ATS). (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0394-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 4 300 000 ATS Annuitätenzuschüsse genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0395-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 7 048 900 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0396-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Beiträge (Fixbeträge) in der Höhe von 3 866 100 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0397-MDBLTG; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Zuge von Nachförderungen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 nichtrückzahlbare Baukostenzuschüsse im Betrag von 21 084 100 ATS sowie Annuitätenzuschüsse zu Hypothekardarlehen im Betrag von 10 065 000 ATS bewilligt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0389-MDBLTG; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Gegenschrift betreffend eine Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die Abweisung eines Rückübereignungsantrags gemäß § 45 der Bauordnung für Wien, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatterin: Amtsf StR Mag Brigitte Ederer
(PrZ 0219-MDBLTG; MA 4) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren geändert wird, wird genehmigt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatterin: LhptmSt Grete Laska
(PrZ 0431-MDBLTG; JSIS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Schulgesetz geändert wird (14. Novelle zum Wiener Schulgesetz), wird angenommen und der Präsidentin des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Mit Stimmenmehrheit) (An den Ausschuss Jugend, Soziales, Information und Sport)
Berichterstatter: Amtsf StR Dr Sepp Rieder
(PrZ 0432-MDBLTG; MA 15) Für die Durchführung der Wahlen im Bereich der Ärztekammer für Wien 1999 wird nach § 22 Abs 1 zweiter Satz der Ärztekammer-Wahlordnung, BGBl II Nr 474/1998, Herr MR Dr Peter Cravos, Magistratsabteilung 15, zum Leiter der Wahlkommission für den Wahlkörper der niedergelassenen Ärzte für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzte an Stelle von Frau MK Mag Marianne Zeckl, Magistratsabteilung 57, bestellt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann
(PrZ 0440-MDBLTG; MA 35) Gemäß § 22 Abs 1 und 2 des Wiener Veranstaltungsgesetzes, LGBl für Wien Nr 12/1971 idgF werden für die laufende Funktionsperiode der Theaterkommission für Wien folgende Personen als Behindertenvertreter zum Mitglied der Theaterkommission bzw dessen Stellvertreter
Behindertenvertreter: TOAR Ing Peter Groiss, Magistratsabteilung 12
Stellvertreter: Edi Riha, pA ARGE Rehab, 1, Stubenring 2
und zum neuen Mitglied der Theaterkommission für Wien als stellvertretender Physikatsarzt wird an Stelle des verstorbenen Oberphysikatsrats Dr Manfred Wolfert, Herr Physikatsarzt Dr Antoniu-Florentin Nicolau berufen. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0441-MDBLTG; MA 50) Die von der GESIBA Gemeinnützige Siedlung- und Bauaktiengesellschaft mit dem Sitz in 1, Eßlinggasse 8-10 beantragte Ausnahmegenehmigung betreffend die Geschäfte
a) direkte Beteiligung zu einem Drittel an einer zu gründenden Holding-Gesellschaft (Ges.m.b.H.) mit einem Stammkapital von 600 000 ATS,
b) indirekte Beteiligung an einer von der Holding-Gesellschaft gem a) gegründeten "Gasometer Mall Errichtungs- und Betriebs-Gesellschaft m.b.H",
c) Übernahme einer Bürgschaft gegenüber einem inländischen Kreditinstitut bis zu 25 % für die Finanzierung der Investition (Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C) erforderlichen Kreditbetrags wird unter den Auflagen
zu a)
* den Geschäftszweig nicht auszuweiten
* die Gesellschaft der Prüfung durch den österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
* während des Bestehens der Holding-Gesellschaft die Anteile der gemeinnützigen Bauträger nicht unter 50 % abzusenken
zu b)
* den Geschäftszweck
- Erwerb von Miteigentumsanteilen an den Gasometern A bis D, verbunden mit Wohnungseigentum an den Geschäftsflächen, der Veranstaltungshalle im Gasometer B und den Garagen in den Gasometern A und C
- Planung, Errichtung, Finanzierung und Vermietung der Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C nicht auszuweiten
* die Gesellschaft der Prüfung durch den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
* den Anteil der Holding-Gesellschaft an der Besitzgesellschaft nicht unter 50 % abzusenken
gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
(PrZ 0442-MDBLTG; MA 50) Die von der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in 1, Werdertorgasse 9 beantragte Ausnahmegenehmigung betreffend die Geschäfte
a) direkte Beteiligung zu einem Drittel an einer zu gründenden Holding-Gesellschaft (Ges.m.b.H) mit einem Stammkapital von 600 000 ATS,
b) indirekte Beteiligung an einer von der Holding-Gesellschaft gem a) gegründeten "Gasometer Mall Errichtungs- und Betriebs-Gesellschaft m.b.H.",
c) Übernahme einer Bürgschaft gegenüber einem inländischen Kreditinstitut bis zu 25 % für die Finanzierung der Investition (Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C) erforderlichen Kreditbetrags wird unter den Auflagen
zu a)
* den Geschäftszweig nicht auszuweiten
* die Gesellschaft der Prüfung durch den österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
* während des Bestehens der Holding-Gesellschaft die Anteile der gemeinnützigen Bauträger nicht unter 50 % abzusenken
zu b)
* den Geschäftszweck
- Erwerb von Miteigentumsanteilen an den Gasometern A bis D, verbunden mit Wohnungseigentum an den Geschäftsflächen, der Veranstaltungshalle im Gasometer B und den Garagen in den Gasometern A und C
- Planung, Errichtung, Finanzierung und Vermietung der Geschäftsflächen, Veranstaltungshalle und Garagen in den Gasometern A und C nicht auszuweiten
* die Gesellschaft der Prüfung durch den Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband zu unterwerfen
* den Anteil der Holding-Gesellschaft an der Besitzgesellschaft nicht unter 50 % abzusenken
gemäß § 7 Abs 4 WGG 1979 i d F d 3. WÄG erteilt. (Mit Stimmeneinhelligkeit)
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