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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 22.05.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 109

 

Das würde mich freuen. Das wäre dann nicht nur Theorie, sondern auch gelebte Praxis. Darüber hinaus wurde die Förderung an Likrat, ein anerkanntes Kulturvermittlungsprojekt der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, bei dem nichtjüdischen Jugendlichen die jüdische Kultur nähergebracht wird, von 130.000 EUR auf 200.000 EUR erhöht. Daneben werden laufend auch kleinere Projekte mit innovativen Ansätzen unterstützt, wie zum Beispiel das Projekt „Was bisher geschah“, oder das „Digital Holocaust Memorial“. Dieses bietet eine digitale Plattform zur partizipativen Holocaust-Erinnerung und Holocaust-Vermittlung in Schulen.

 

Im Bereich der Jugend- und Bildungsarbeit werden Extremismus-Workshops für Wiener Schulklassen durchgeführt, bei welchen gemeinsam mit Interface, einer Gesellschaft der Stadt Wien, intensive Extremismusprävention geleistet wird. Außerdem setzte das „Wiener Netzwerk Demokratiekultur und Prävention“ Präventionsprojekte und Fortbildungsveranstaltungen um, die sich speziell an Wienerinnen und Wiener mit und ohne Migrationshintergrund richten. Im Bereich der Jugendarbeit ist zudem das Projekt „Wir alle sind Wien“ zu nennen, dessen Ziel es ist, extremistischen Strömungen, egal, aus welcher Richtung, entgegenzuwirken. Daneben arbeitet seit Februar 2024 die Fachstelle Demokratie des Vereins der Wiener Jugendzentren laufend zum Thema Demokratieverständnis mit Jugendlichen in der außerschulischen Jugendarbeit. Neben Beratung werden Workshops und Materialien angeboten sowie Vernetzungsstrukturen betrieben.

 

Wien setzt auch auf namhafte Akzente dafür, die jüdische Tradition im Ausland und für im Ausland lebende Juden zu unterstützen. So wird beispielsweise das Jewish Welcome Service im Jahr 2024 mit einer Summe von 190.000 EUR durch die MA 7 gefördert. Ein anderes Beispiel ist die Jerusalem Foundation. Hier wurde im Jahr 2022 eine Förderung von über 165.000 EUR für die Sanierung des Heinz-Nittel-Verkehrserziehungszentrums in Jerusalem gewährt.

 

Speziell in Bezug auf Antisemitismus trägt die Magistratsabteilung 17 - Integration und Diversität im Rahmen des Projekts „Werkstatt.Wien“ zur Sensibilisierung bei, wie beispielsweise mit der Organisation von Besuchen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen und Besuchen des Jüdischen Museums Wien.

 

Die Wiener Schulen werden über das Programm „Respekt: Gemeinsam stärker“ mit Aktivitäten angesprochen. Abgewickelt vom Verein Wiener Jugendzentren richtet sich das Programm mit einer Vielzahl an Veranstaltungen an Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie auch an Eltern. Gerahmt werden diese Aktivitäten vom Wiener Integrationsrat, der bis 2024 Handlungsempfehlungen zum Thema Demokratische Werte und Abwertungsdynamiken in der Migrationsgesellschaft verfasst.

 

Auch abseits finanzieller Förderungen wird die jüdische Gemeinde tatkräftig unterstützt. Beispielhaft erwähne ich an dieser Stelle das Projekt „Eruv“. Innerhalb einer definierten Grenze - dieses Gebiet nennt sich Eruv - ist das Tragen erlaubt. Diese Grenze ist vor allem am Sabbat, dem Tag der Arbeitsruhe, von großer Bedeutung, an dem es den Gläubigen ansonsten untersagt wäre, Gegenstände zu bewegen oder zu tragen. Dies schließt auch Tätigkeiten wie das Schieben eines Kinderwagens oder das Benützen von Gehhilfen mit ein. Seitens der zuständigen Behörde wurde das Projekt mit viel Know-how unterstützt. Auch hier sind wir im internationalen Vergleich weit voran und zeigen, dass wir gerade das Alltagsleben auch für die jüdische Gemeinde erleichtern und deutlich machen wollen, dass wir auch hinter der Möglichkeit stehen, jüdisches Leben in Wien umzusetzen.

 

Die Situation hat sich allerdings seit dem terroristischen Massaker der Hamas am 7. Oktober nochmals verschärft. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gilt es, mit Vermittlungsprogrammen geschichtsvergessenen, antisemitischen und antidemokratischen Tendenzen, egal, aus welchen Bereichen der Gesellschaft, entgegenzuwirken, und deshalb sind auch in diesem Bereich weitere Maßnahmen aus den verschiedensten Ressortbereichen angedacht und in Umsetzung.

 

Zur Frage 2: Ich weise darauf hin, dass allfällige Novellierungen der Wiener Stadtverfassung dem hiesigen Landtag als zuständigem Gesetzgebungsorgan obliegen, nicht jedoch dem Wiener Bürgermeister. Insofern sprechen Sie hier keine Angelegenheiten der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich an und damit auch keinen Gegenstand, der vom gemeinderätlichen Interpellationsrecht gemäß § 15 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung umfasst ist.

 

Zur Frage 3: Zunächst verweise ich auf meine Ausführungen zur Frage 1 und die geschilderten Aktivitäten der Stadt Wien gegen Antisemitismus in jeglicher Form.

 

Ich möchte weiters festhalten, dass sämtliche Förderungen von Kunst- und Kultureinrichtungen im jährlich erscheinenden Kunst- und Kulturbericht der Stadt Wien erfasst und dokumentiert werden. Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung sind eindeutig und werden durch die für alle Fördernehmer gleichermaßen geltenden und veröffentlichten Bestimmungen geregelt. Die Förderabwicklung erfolgt analog zu den im Gemeinderat genehmigten Förderrichtlinien der Kulturabteilung. Die Förderwerber selbst sind bei der Einreichung von Förderanträgen und während des Förderverhältnisses an die Vorgaben der Förderrichtlinien gebunden. Im Rahmen des Förderungsantrages haben die Förderwerber neben persönlichen und wirtschaftlichen Angaben auch eine Beschreibung des beantragten Fördergegenstandes, eine Begründung der Förderwürdigkeit sowie eine Beschreibung des Förderzweckes beziehungsweise Förderzieles vorzuweisen. Die Kulturabteilung achtet penibel darauf, für welche Maßnahmen beziehungsweise zu welchem Zweck eine Förderung gewährt wird. Primär beurteilt die Kulturabteilung dabei die künstlerische oder auch wissenschaftliche Qualität eines Projekts.

 

Zur Frage 4: Ich möchte noch einmal festhalten, dass sämtliche Förderdienststellen der Stadt Wien an die sich aus dem Förderhandbuch als allgemeine Richtlinie zur Abwicklung von Förderungen im Sinne § 4 Abs. 3 Wiener Fördertransparenzgesetz ergebenden Verpflichtungen gebunden sind. Dazu verweise ich auf meine Beantwortung zur Frage 3.

 

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