Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 95
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 47. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.
Ganztägig verhindert, an der Sitzung teilzunehmen, sind GR Mag. Aichinger, GR Berger, GRin Marina Hanke, GRin Janoch, GRin Keri, GRin Mag. Nittmann, GR Dipl.-Ing. Otero Garcia und GR Öztas. Zeitweise verhindert sind GR Dipl.-Ing. Al-Rawi, GRin Dipl.-Ing. Arapović, GRin Mag. Aslan, GRin Mag. Bakos, GR Dipl.-Ing. Dr. Gara, GR Kieslich, GRin Mag. Malle, GR Ornig, GR Mag. Schober, GR Stadler, GRin Fitzbauer. Alle anderen sind anwesend.
Bevor ich nun zur Fragestunde komme, freue ich mich sehr, dass ich heute auf der Galerie Damen und Herren, die neu im Magistrat zu arbeiten begonnen haben, begrüßen darf. Recht herzlich willkommen im Wiener Gemeinderat! (Allgemeiner Beifall.)
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-1492022-2023-KFP/GM) wurde von GR Maximilian Krauss gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Frage geht es um Indexierung von Mietverträgen. [Aus einem Stadtrechnungshofbericht geht hervor, dass zumindest 98 Lokale, Magazine und Garagen von der Stadt Wien bzw. Wiener Wohnen an politische Parteien vermietet sind. Bei 14 dieser Lokalitäten wurde keine Indexierung durchgeführt. Das bedeutet: Es dürften teils über Jahrzehnte hinweg keine regelmäßigen Mieterhöhungen erfolgt sein. Die diesbezüglichen Mietverträge waren bei Wiener Wohnen nicht aufzufinden. Recherchen des Nachrichtenmagazines „profil“ haben ergeben, dass die SPÖ einige Lokale günstig von der Stadt mietet und dann dem stadtnahen „Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser“ (KWP), dessen Präsident amtsführender Stadtrat Hacker ist, zumindest eine Mitbenutzung ermöglicht. Unüblich niedrige Mietverhältnisse wurden in der Vergangenheit vom Unabhängigen Parteien-Transparenzsenat (UPTS) bereits mehrmals als Spende qualifiziert, es setzte Strafen für die betroffenen Parteien. Werden Sie als Stadtoberhaupt dafür sorgen, dass alle Mieter, die Mietverträge mit der Stadt Wien haben, gleichwertig behandelt werden, sodass jene Mietverträge, die in der Vergangenheit nicht oder nicht angemessen erhöht wurden, auf das ortsübliche und mietrechtlich vorgegebene Niveau rasch angehoben werden?]
Schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister! Ich bitte um Beantwortung. Danke schön.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Gemeinderates! Sehr geehrter Herr GR Krauss!
Eingangs möchte ich darauf verweisen, dass Mietverträge Dauerschuldverhältnisse darstellen, bei denen zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses der zur Anwendung kommende Mietzins vereinbart wird. Am Beispiel von Wohnungsmietverträgen stellt sich dies etwa so dar, dass nach dem Zweiten Weltkrieg der Friedenszins gegolten hat, dann der Kategoriemietzins und anschließend ab dem Jahr 1994 der Richtwertzins.
Auch bei gewerblichen Mietobjekten kamen unterschiedliche Zinsbildungen zur Anwendung. So macht das natürlich einen Unterschied, ob ein Lokal zu einer Zeit angemietet wurde, in der wie in den Nachkriegsjahren der Mietenmarkt in Wien von Bombenschäden und der Besatzungsmacht geprägt war, oder bis zum Fall des Eisernen Vorhanges durch eine stagnierende bis rückläufige Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern. Die 70er Jahre waren wiederum durch das sogenannte Greißler- und Kleingeschäftesterben und den damit einhergehenden aufgelassenen Mietverträgen gewerblicher Flächen gekennzeichnet.
Vor diesem Hintergrund wird von den hiesigen Expertinnen und Experten daher betont, dass es weder im Wohnungsbereich noch im gewerblichen Bereich eine absolute Gleichheit am Mietenmarkt geben kann. Das liegt daran, dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten von Vertragsabschlüssen die jeweils gültigen mietzinsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Diese haben sich in den vergangenen 100 Jahren wiederholt erheblich geändert und sind von zahlreichen Detailbestimmungen gekennzeichnet.
Die Anmietung von Flächen im Gemeindebau durch politische Parteien gab es seit Beginn des Gemeindebaus vor nun etwas mehr als 100 Jahren. Die ältesten Verträge stammen aus der Zwischenkriegszeit und ziehen sich durch alle Perioden der letzten 100 Jahre.
Zu erwähnen ist auch, dass insbesondere die Nachkriegsjahre sowohl am Wohnungsmarkt als auch im gewerblichen Mietbereich von damals legalen Ablösezahlungen oder der Verpflichtung der Mieterinnen und Mieter geprägt waren, Reparaturen, Instandsetzungen und die Beseitigung von Kriegsschäden auf eigene Kosten vorzunehmen. Im Gegenzug dazu gab es niedrigere Mieten.
Was die von Ihnen angesprochenen, nichtvalorisierten Lokale betrifft, so erfolgte deren Anmietung den vorliegenden Informationen zu Folge überwiegend in den 40er, 50er und 60er Jahren. Wie mir mitgeteilt wurde, zeigt die gegenständliche Aktenlage, dass von den 14 angesprochenen Lokalen 5 keiner Valorisierung unterzogen wurden, und zwar eines durch die ÖVP, eines durch die KPÖ und drei durch die SPÖ. Jene Lokale, die von der SPÖ angemietet sind, werden auf Grund einer entsprechenden Vereinbarung aber mittlerweile valorisiert. Bei den restlichen neun Lokalen wurde mit der gesetzlichen Einführung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages dieser auch zur Anwendung gebracht. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag unterliegt einer Valorisierung, welche sich an jener der Kategoriezinse orientiert.
Es dürfte, wie in Ihrer Anfrage angemerkt, auch so sein, dass manche der gegenständlichen Mietverträge nicht mehr vorhanden beziehungsweise auffindbar sind. Seitens Wiener Wohnen wurde in diesem Zusammenhang allerdings betont, dass man dort seit jeher quasi eine doppelte Buchführung praktiziert hat. So sind die Eckpunkte der Verträge auch auf Karteikarten festgehalten worden, deren elektronische Verspeicherung mittlerweile abgeschlossen ist.
Was die von Ihnen ebenfalls angesprochene Mitbenützung durch das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser anbelangt, so wurde laut Informationen von Wiener Wohnen die diesbezügliche Mietzinsverpflichtung klar
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