Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 91
dass wir jetzt alles sistieren sollen, was wir beschließen, weil wir in der Geschäftsordnung Eingrenzungen beschließen wollen und weil wir den Gemeinderat schwächen wollen - also ich weiß nicht, wo das steht und wo ihr das gelesen habt.
Ich bin auch verwundert, weil ihr wirklich eine sehr, sehr tolle und kluge Klubjuristin und Klubdirektorin habt. Aber gut, das müsst ihr euch eh selbst ausmachen. Denn wenn man sich wirklich die Änderungen ansieht, wird man feststellen, dass der alte Text von § 31/1, 33/1 und 33/3 eins zu eins in der neuen Regelung drinnensteht - eins zu eins. (Zwischenruf von GRin Dr. Jennifer Kickert.) Ja, selbstverständlich, Frau Kollegin: „Schriftliche Anfragen. Jedes Mitglied des Gemeinderates hat jederzeit das Recht, schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträte zu stellen.“ So, was steht in der neuen Fassung? „Jedes Mitglied des Gemeinderates hat jederzeit das Recht, schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die amtsführenden Stadträte zu stellen.“ (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Das ist alt, das sage ich ja. So, § 31/1: „Zulässig sind kurze Fragen aus dem Bereich Gemeindeverwaltung, dem Fragerecht unterliegen sowohl Angelegenheiten in der behördlichen Verwaltung als auch der Verwaltung der Gemeinde als Träger von Privatrechten.“ Ich bleibe jetzt bei dem 1. Satz: „Zulässig sind kurze Fragen aus dem Bereich der Gemeindeverwaltung, in dem Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde dem Fragerecht unterliegen, sowohl Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung als auch Verwaltung der Gemeinde als Träger von Privatrechten.“
Wo ist da die sensationelle Einschränkung oder die sensationelle Änderung? Das kann ich nicht nachvollziehen. Wer lesen kann, was die alte Variante ist und was die neue Variante ist, wird feststellen, dass die alte Variante eins zu eins in die neue übergegangen ist, dass es aber Ergänzungen gibt. (Zwischenruf von GR Mag. Dietbert Kowarik.) Dass es Ergänzungen gibt. Danke, Dietbert, du hast vollkommen recht, ich sehe das so wie du. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Die alte Regel hat vorgesehen …) Die alte Lösung hat vorgesehen, dass bei der Gemeinde als Träger von Privatrechten Fragenstellen möglich ist. Und das ist auch weiterhin möglich. Das steht in den neuen Paragraphen eins zu eins. (GR Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine Verschlechterung!) Das, was neu ist, ist eine Spezifizierung, und die Spezifizierung heißt nicht, nur diese Spezifizierung gilt, sondern es gilt auch ergänzend, näher definierend. Und das „auch“ heißt …
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk (unterbrechend): Herr Gemeinderat! Ich muss leider jetzt Ihre Rede unterbrechen. Ihre Restredezeit beträgt 15 Minuten. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Das musst du dir merken!)
GR Mag. Thomas Reindl (fortsetzend): Ich merke mir das eh, ich war bei „nur“.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den GemeinderätInnen David Ellensohn, Dipl.-Ing. Martin Margulies, Mag. Heidemarie Sequenz, Georg Prack, BA, Dr. Jennifer Kickert und Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia eingebrachte und an den Herrn Bürgermeister gerichtete Dringliche Anfrage betreffend Liegenschaftstransaktionen der Stadt Wien vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.
Gemäß § 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung hat auf Verlangen vor der mündlichen Begründung die Verlesung der Dringlichen Anfrage zu erfolgen. Ich bitte daher den Schriftführer um Verlesung dieser Dringlichen Anfrage. Bitte schön.
Schriftführer GR Dr. Josef Mantl, MA: „Dringliche Anfrage der GemeinderätInnen David Ellensohn, GRÜNE, Dipl.-Ing. Martin Margulies, GRÜNE, Mag. Heidemarie Sequenz, GRÜNE, Gregor Prack, BA, GRÜNE, Dr. Jennifer Kickert, GRÜNE und Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia, GRÜNE an Herrn Bgm Dr. Michael Ludwig für den Gemeinderat am 22. November 2023.
Liegenschaftstransaktionen der Stadt Wien.
Mitte September 2023 wurde die Kleingartenaffäre um den Donaustädter SP-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy und andere FunktionärInnen aus dem Umfeld der SPÖ medial bekannt. Die Vorgänge rund um die Grundstücksverkäufe und Umwidmungen der Krcalgrube wuchsen sich zu einem veritablen Skandal aus.
Der Status quo in dieser Causa ist, dass Bgm Dr. Michael Ludwig ausschließlich die SPÖ-Landesparteisekretärin mit einer parteiinternen Untersuchung beauftragte, und das, obwohl der Verdacht mehrerer korruptionsstrafrechtlicher Tatbestände, wie ‚Verbotene Intervention zu eigenen Gunsten‘, ‚Vorteilszuwendung‘, ‚Vorteilsannahme‘ oder auch ‚Beteiligung zu Untreue‘ im Raum steht. Auf Basis welcher Unterlagen und auf Rückfrage, an welche Organe beziehungsweise unter Mitwirkung welcher Organe der Stadt Wien diese Prüfung stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Darüber hinaus sind bis dato keine weiteren veranlassten rechtlichen Prüfungsschritte bekannt.
Auch die Einschaltung des Stadtrechnungshofs Wien erfolgte nicht durch den Bürgermeister selbst.
Die Frage, ob der Bezirksvorsteher der Wiener Donaustadt die für ihn persönlich offensichtlich günstige Umwidmung vorangetrieben hat oder in irgendeiner Weise Einfluss auf das Umwidmungsverfahren genommen hat, ist nach wie vor ungeklärt.
Nur kurze Zeit später wurde medial über den nächsten lukrativen Grundstücks-Deal zu Lasten der Stadt Wien berichtet: Am Flötzersteig wurde ein städtisches Grundstück an den Generalsekretär des Städtebundes - ehemaliger Chef der MA 27 - Europäische Angelegenheiten - um 120.000 EUR unter Schätzpreis verkauft und nur wenige Jahre später um 290.000 EUR über dem Einkaufspreis weiterveräußert.
Die Frage, ob die Stadt Wien in diesem Fall ursprünglich zu billig verkauft hat und welcher Zusammenhang zwischen der hohen Gewinnspanne von 290.000 EUR anlässlich des Weiterverkaufs der Liegenschaft und der durch den Verkäufer Weninger selbst initiierten und letztendlich umgesetzten Umwidmung des Grundstückes besteht, ist rechtlich genau zu prüfen.
Zuletzt erschien dann am 27. Oktober 2023 ein sehr kritischer Bericht des Bundesrechnungshofes sowohl Flä
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