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Gemeinderat, 44. Sitzung vom 22.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 91

 

gar nichts machen und deswegen dürfen wir ihn nicht fragen, ist schlicht falsch - schlicht falsch. In der Stadtverfassung steht, der Bürgermeister könnte, wenn er wollte, das sistieren. Damit ist er drin. Er hat sogar, steht darin, „das Recht und die Pflicht“, zu schauen, dass unsere Beschlüsse passen. Wir können ja auch keine Geschäftsordnung erlassen, in der es heißt, die Türe wird zugesperrt um elf und Abgeordnete dürfen nachher nicht mehr raus- und reingehen. Das darf man nicht. Natürlich könnten jetzt 60 Leute aufzeigen und genau so etwas beschließen. Es gilt dann eben nicht, weil hoffentlich der Bürgermeister sagt: Was ist mit euch passiert? Und das könnte er hier auch tun. (GR Mag. Josef Taucher: Die Geschäftsordnung geben wir uns schon selber!) Und doch ist sie Teil dessen, wo der Bürgermeister einschreiten kann. Aber ich weiß schon, da gibt es die Rechtsauffassung der SPÖ: Dem Bürgermeister ist es vollkommen egal und muss es egal sein, was wir hier beschließen.

 

Man muss sich einmal vorstellen, wir würden eine Geschäftsordnung beschließen, die komplett, komplett (GR Mag. Josef Taucher: Aber ist die Geschäftsordnung illegal? Haben wir eine illegale Geschäftsordnung beschlossen?) den Gesetzen widerspricht und er müsste sie einfach stehen lassen. § 28 (GR Mag. Josef Taucher: Was steht dort?): Wenn ein Beschluss des Gemeinderats den bestehenden Gesetzen, also im Konkreten der Wiener Stadtverfassung, zuwiderläuft, hat der Bürgermeister das Recht und die Pflicht mit der Vollziehung innezuhalten und die neuerliche Verhandlung im Gemeinderat anzuordnen. - Sistierung. (GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das läuft nicht so!) „Dann hat der Gemeinderat die Möglichkeit eines Beharrungsbeschlusses.“ Das Gegenargument lautet - ich habe eure Gegenargumente alle aufgeschrieben, weil sie die Klubdirektorin genau erraten hat: Diese Beschlüsse über GO-Änderungen können nicht sistiert werden. Im Kommentar steht aber genau das: Dass auch Verordnungen dem Sistierungsrecht unterliegen. Dann steht da - die Magistratsdirektion-Recht hat das sicher schon vorbereitet als Gegenargument -, dass das keine Änderung der Einschränkung der Rechte ist, weil auch in der Bundesverfassung 50 Prozent Mindestbeteiligung steht. Wenn du die MD-Recht fragst, kriegst du genau diese Auskunft, schätze ich. Aber auch im Bundes-Verfassungsgesetz steht: zulässige Fragen nicht nur bei Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent, sondern auch, wenn man sonst irgendwie beherrschend dabei ist. Bei der VHS glaube ich schon, dass wir hier, die Mehrheit in dem Haus, mit dabei ist, auch wenn es nur - na, was sind es dort - 25 Prozent sind. (Beifall bei den GRÜNEN - Widerspruch von GR Mag. Josef Taucher.)

 

Diese Ergänzung in der Bundesverfassung fehlt in diesem Geschäftsordnungsänderungsantrag, und wenn sie fehlt, ist sie nicht drinnen und dann gilt sie nicht (GR Mag. Josef Taucher: Du verrennst dich da!) und dann widerläuft sie der Bundesverfassung. Das sind nicht juristische Spitzfindigkeiten. Wenn jemand diese Geschäftsordnung nimmt, diese Änderung, die heute hier beschlossen werden soll, nicht mit den Stimmen der GRÜNEN - ich glaube, mit keiner Stimme aus der Opposition, was übrigens auch eine Einmaligkeit hat, dass die Regierung eine GO beschließt und alle, ich nehme an, alle drei Oppositionsparteien dagegen sind, das habe ich noch nicht erlebt in dem Haus, das gibt es normal auch nicht -, wäre es doch das Einfachste, wir beschließen heute den Antrag der GRÜNEN, bevor wir da in eine rechtliche Streiterei kommen. Dann ist das pausiert, dann schauen es sich alle noch einmal an, und wenn dann immer noch die SPÖ glaubt, die Bundesverfassung sieht das anders - würde mich sehr überraschen -, dann können Sie es ja hier noch einmal beschließen. Heute sind wir auf jeden Fall sehr unglücklich mit diesem Vorschlag, stimmen selbstverständlich gegen diese GO-Änderung und hätten gerne, dass die Praxis wieder eingeführt wird, dass bei Änderungen unserer Spielregeln, der Geschäftsordnung, alle Fraktionen vorher angerufen, einberufen und mitbeteiligt sind. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist GR Dr. Wölbitsch-Milan, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Gemeinderat.

 

15.49.17

GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren!

 

Viel ist schon gesagt worden - aus meiner Sicht viel Gescheites. Vielleicht am Beginn eines vorweg: Ich werde es vielleicht morgen auch im Landtag noch kurz thematisieren, spannend finde ich schon eines: Es gibt eine Partei, die auf Bundesebene immer sehr laut wird, wenn die Begutachtungsfristen nicht ausreichend sind, wenn Dinge als Initiativanträge daherkommen, wenn die Opposition nicht eingebunden ist. Die NEOS sagen auf Bundesebene immer: Sie hätten so viel gescheite Ideen und warum werden sie nicht gefragt und nicht eingebunden und das ist eine große Frechheit und eine Riesensauerei.

 

So. Jetzt muss ich feststellen - wir haben uns das ausgerechnet -, morgen im Landtag kommen 50 Prozent der Thematiken daher mit Initiativanträgen. Insgesamt in der Periode kommen 57 Prozent der Dinge, die wir im Landtag behandeln, über Initiativanträge. Jetzt befassen wir uns mit einer Thematik, wo es keine Konsultation der Opposition gegeben hat, bei einem für die Opposition extrem wesentlichen Thema, nämlich den Kontrollrechten in dieser Stadt. Liebe NEOS, eure Aufgabe ist es - wenn ihr das schon so vor euch hertragt, nämlich dass Demokratiebeteiligung neu gedacht werden muss -, dass ihr das in Wien, wenn das eure Verantwortung ist, verdammt noch einmal umsetzt. Und davon ist überhaupt nichts zu lesen, weder im Landtag noch im Gemeinderat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir beschließen morgen - da kommen wir noch dazu und werden wir noch diskutieren - ein Mindestsicherungsgesetz, das ohne Begutachtung einfach durchgepeitscht wird in so einer komplexen Thematik, das verstehe ich einfach nicht. Diese neue Geschäftsordnung - genau das gleiche Jahr, Zitat ist schon gefallen - kam nicht von uns, von der Opposition. In der Präsidiale ist es eine Pipifaxsendung, aber anscheinend ist es doch nicht so Pipifax, weil es Auffassungsunterschiede dazu gibt, wie man das interpretieren kann. Daher wäre es das Geschei

 

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