Gemeinderat, 38. Sitzung vom 24.05.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 146
2. Meine Meinung zu dem Thema ist, ehrlich gesagt, unerheblich. Es gibt seit Jänner dieses Jahres ein Gesetz, das hier klare Vorgaben macht, Art. 20 Abs. 5 des B-VG über die Veröffentlichungspflicht von Studien, Gutachten und Umfragen. Ein Erlass des Magistratsdirektors regelt das sehr klar, wie dieses Gesetz konkret umgesetzt werden soll. (GR Erich Valentin reicht der Rednerin einen Krug mit Wasser.) - Danke Erich, das ist lieb von dir. (GR Erich Valentin: Für die nächste Stunde! Das dauert noch lange! - Heiterkeit der Rednerin.) Persönliche Meinungen sind daher aus meiner Sicht egal.
3. Wie bereits erwähnt, gibt es sehr klare rechtliche Vorgaben, was die Veröffentlichung von Studien betrifft, einen seit Jänner geltenden entsprechenden Erlass des Magistratsdirektors, der ganz klar und sehr detailliert regelt, wie diese umzusetzen ist. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Wird der Erlass veröffentlicht? Der würde mich auch interessieren!) - Ich bin mir sicher, das werden wir hinbringen, dass Sie den zu sehen bekommen.
C. Die Studie ist publiziert, sie ist auf der Homepage der Stadt Wien zu finden. Wir haben schon letztes Jahr daraus einen sehr umfassenden Leitfaden formuliert und publiziert, weil es uns einfach wichtig war, eine klare Leitlinie für künftige Supergrätzl herauszuarbeiten. (StR Peter Kraus, BSc: Die Studie ist nicht auf der Website!) - Doch! Jetzt setzen wir in Favoriten eben das erste Supergrätzl um. Ich freue mich sehr darüber, dass wir einen Flächenbezirk gefunden haben, der dieses Projekt umsetzen will. Wie es bei Pilotprojekten so ist, bringt das natürlich immer mit sich, dass man bei der Umsetzung eines solchen Projektes auch viel lernt, auch vielleicht aus ersten Fehlern lernt, die man gemacht hat. Ich bin aber wirklich überzeugt davon, dass es ein sehr gutes Projekt werden wird, weil wir ja auch vorhaben, viele der Mängel, die aufgelistet sind, die uns selbst mehr als bewusst sind, dann mit der Überführung in ein fixes Projekt auch tatsächlich zu beheben, zu verbessern.
Dass mir Begrünung im öffentlichen Raum ein ganz zentrales Anliegen ist, ist, glaube ich, hier allen bewusst, das werden wir selbstverständlich auch im Supergrätzl in Favoriten umsetzen. Wir haben nicht zuletzt deswegen gerade einen Bereich gesucht, der im dichtbebauten Gebiet ist, wo wenig Grünraum zur Verfügung steht, wo sehr viele Menschen auf einer engen Fläche wohnen, wo sehr viele Menschen auch zusätzlichen Grünraum brauchen. Ich bin froh, dass wir auch den Bezirksvorsteher als Verbündeten gewonnen haben. Am Schluss, glaube ich, wird das Projekt ein sehr, sehr gutes gewesen sein, wir werden auch viel darüber gelernt haben, wie man Supergrätzl-Projekte vielleicht besser, vielleicht anders angeht, aber dazu dienen Pilotprojekte. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Vielleicht brauchen wir eine Studie dazu!) - Bitte? (GR Mag. Dietbert Kowarik: Vielleicht brauchen wir eine Studie dazu!) - Nein, ich glaube nicht. Wissen Sie, ich bin nicht so studienfanatisch wie meine Vorgängerin. (StR Peter Kraus, BSc: Darum lesen Sie uns so viele vor?) - Na ja, Sie haben mich ja dazu genötigt, dass ich mich mit den Studien auseinandersetze. Das habe ich die letzten eineinhalb Tage mit großer Freude gemacht, speziell wie ich gesehen habe, wie viele Studien auch von den GRÜNEN in Auftrag gegeben worden sind. (StR Peter Kraus, BSc: Vielleicht nutzt es was!)
Alle Verfahren sind eingestellt. Grundsätzlich kann ich sagen, dass jegliche Aufträge an eine rechtsfreundliche Vertretung logischerweise auf Grund einer vertraglichen Basis beauftragt werden. Im Rahmen der Stadt Wien gibt es Vorgaben, wie hoch die Stundensätze der Rechtsanwälte als ortsüblich angesehen werden. Diese gilt es einzuhalten, und die werden auch eingehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntgabe von Honoraren einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gleichkommt, die aus diesem Grund nicht in Betracht gezogen werden kann.
3. Die Abteilung, die MA 18, ist ihren gesetzlichen Pflichten nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz § 3 Abs. 1 nachgekommen, wo klar formuliert ist, dass Auskunft nach Möglichkeit mündlich oder telefonisch zu erteilen ist. (StR Peter Kraus, BSc: Das Verwaltungsgericht sieht das anders!) - Ich habe jetzt aus dem Gesetz zitiert. Die MA 18 hat der betroffenen Person mehrfach angeboten, die Studie persönlich zu präsentieren. Dieses Angebot wurde lange Zeit nicht angenommen, es hat mittlerweile einen Termin mit einem persönlichen Gespräch gegeben. Ich habe hier noch die genaue Chronologie, aber aus Zeitgründen erspare ich Ihnen auch diese. (StR Peter Kraus, BSc: Das Verwaltungsgericht sieht das anders!)
Die Studie ist mittlerweile längst auf den Seiten der Stadt Wien veröffentlicht, steht zum Download auf der Seite der Stadt Wien zur Verfügung. (StR Peter Kraus, BSc: Wo?) - www.digital.wienbibliothek.at.urn.urn ... und noch sieben andere Zeichen. Dort ist es, okay? Dort müssen laut Erlass anscheinend alle Studien der Stadt Wien, die nach dem Jänner veröffentlicht werden, zu finden sein. So habe ich das zumindest bei der Vorbereitung verstanden.
5. und 6. Das ist für mich mit der Publikation der Studie erledigt. Ehrlich gesagt, zu Debatten vor Gericht kann ich nichts sagen, die kenne ich auch nicht.
7. Die Studie zum Volkertviertel, wie ich vorhin schon erläutert habe, war von meiner Vorgängerin als Pilotstudie geplant, um Umsetzungsperspektiven für Supergrätzl in Wien eben exemplarisch zu untersuchen, Methodiken zu entwickeln und Grundlagen zu erheben. Das haben wir auch gemacht. Wir haben einen Leitfaden gestaltet, der für alle Bezirke, aber auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Den haben wir schon sehr, sehr früh publiziert, weil es uns damit um einen Wissenstransfer für dieses Projekt gegangen ist. Wie gesagt, aktuell sind wir in Favoriten dran, das Supergrätzl umzusetzen, und ich hoffe, dass wir in Bälde dann auch in eine nächste Stufe kommen.
8. Die MA 18 hat entsprechend dem Wiener Auskunftspflichtgesetz gehandelt. (StR Peter Kraus, BSc: Das sieht das Verwaltungsgericht anders!)
9. Grundsätzlich kann ich sagen, dass jegliche Aufträge an eine rechtsfreundliche Vertretung auf Grund einer vertraglichen Basis beauftragt werden. Im Rahmen
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