Gemeinderat, 38. Sitzung vom 24.05.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 146
ten zu müssen, wurde seitens des Magistrats ein Rechtsanwalt beauftragt. Wann wurde der Rechtsanwalt beauftragt? Wurden Sie davon informiert? Wie hoch sind die von der Stadt Wien dadurch zu tragenden Anwaltskosten?
10. Wie hoch waren die internen Personalkosten der MA 18 für dieses Auskunftsbegehren beziehungsweise das nachfolgende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien? Wie viele MitarbeiterInnen waren beteiligt?
11. Sind Sie der Meinung, dass sich das Volkertviertel für ein Supergrätzl eignet? Wenn nein, warum nicht?
12. Ist das Volkertviertel laut Machbarkeitsstudie für die Umsetzung eines Supergrätzls geeignet?
D) Supergrätzl Favoriten:
Statt Wiens erstes Supergrätzl 2021 im Volkertviertel zu starten, wurde mit einer einjährigen Verzögerung 2022 in Favoriten eine Pilotphase für ein Supergrätzl dort gestartet. Die Umsetzung mit extrem geringem Budget wurde medial breit kritisiert und entspricht offenkundig nicht den Umsetzungsempfehlungen aus der Machbarkeitsstudie. Der Großteil des Budgets wurde für die Umdrehung der Einbahnen verbraucht, für Begrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen blieb kaum noch etwas über. Die Sperren für die Schleichwege funktionieren nicht. Drei Viertel der Autolenker ignorieren sie. Die Poller werden häufig an- und umgefahren und müssen ersetzt werden. AnrainerInnen machen lautstark darauf aufmerksam und forderten bereits im Sommer letzten Jahres, also 22, Nachbesserungen, doch die Stadt wurde bis heute nicht aktiv. Das legt den Verdacht nahe, dass hier bewusst mit geringem Engagement und Budget ein international anerkanntes Planungsprinzip Superblock diskreditiert wird, um Forderungen nach einer Umsetzung in Wien den Wind aus den Segeln zu nehmen.
1. Stand den an der Umsetzung des Supergrätzls in Favoriten beteiligten MitarbeiterInnen der Stadt Wien die Studie zum Volkertviertel zur Verfügung? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: warum?“
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Ich darf auch die GRÜNEN um Aufmerksamkeit bei der Verlesung bitten. Danke schön.
Schriftführer GR Nikolaus Kunrath (fortsetzend): „2. Stand den an der Umsetzung des Supergrätzls in Favoriten beteiligten AuftragnehmerInnen der Stadt Wien die Studie zum Volkertviertel zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum?
3. In Leipzig etwa steht für die Testphase des ersten Superblocks in der Stadt ein Budget von rund einer halben Million zur Verfügung. Wie viel Budget steht für die Pilotphase des Supergrätzls Favoriten zur Verfügung?
4. Wie viel davon steht für Gestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung?
5. Werden die Diagonalfilter im Supergrätzl zeitnah nachgebessert, sodass Schleichwege durch das Wohngebiet effektiv unterbunden werden?
E) Neue Veröffentlichungspflichten laut Transparenzpaket des Bundes. Seit Jahreswechsel normiert Art. 20 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Veröffentlichungspflicht für öffentlich beauftragte Studien, Gutachten und Umfragen.
1. Wenden Sie die Veröffentlichungspflicht neben Studien, Gutachten und Umfragen auch noch für andere Werke an? Wenn ja, welche?
2. Wie findet die Veröffentlichung in Ihrem Verantwortungsbereich statt?
3. Welche Studien, Gutachten, Umfragen wurden bereits veröffentlicht?
4. Ist die Veröffentlichung auf einer bestimmten Website geplant? Wenn ja, auf welcher?
5. Gibt es von Ihrer Seite als Stadträtin Vorgaben, wann die in Art. 20 Abs. 5 B-VG genannten Werke - Gutachten, Studien und Umfragen - nach Fertigstellung veröffentlicht werden müssen?
6. Wie lange muss ein Werk veröffentlicht bleiben?
7. Die Veröffentlichung hat zu erfolgen, solange und soweit die Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist. Abs. 3 legt die Amtsverschwiegenheit dar. Wer in Ihrem Ressort ist für die Entscheidung darüber, was unter die Amtsverschwiegenheit fällt, zuständig?
8. Haben Sie zur Konkretisierung des Art. 20 Abs. 5 B-VG über den Erlass des MD vom Dezember 2022 mit dem Titel Vorgaben der Stadt Wien zur Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Umfragen hinaus konkrete Umsetzungsanordnungen/Richtlinien für Ihre Dienststellen erlassen? Wenn nein, beabsichtigen Sie, dies noch zu tun?
Gemäß § 37 Geschäftsordnung Gemeinderat wird beantragt, dass die Anfrage verlesen und mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.“
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Es darf geklatscht werden. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP. - Amts. StRin Mag. Ulli Sima: Die sind schon eingeschlafen!) Ich danke dem Herrn Gemeinderat für die Verlesung. Für ihre Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs. 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Herr GR Stark hat sich zur Begründung zu Wort gemeldet. Bitte schön, ich erteile es ihm.
GR Kilian Stark (GRÜNE): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen auf der Galerie und via Livestream!
Das heutige Thema ist Geheimstudien Wiens am Beispiel des Mobilitäts- und Stadtplanungsressorts. Sie können sich sicher noch alle an die Geheimstudie zum Supergrätzl erinnern. Ein Grätzljournalist musste diese freiklagen, und erst dank der Nachfragen von ORF und „Falter“ wurde diese Studie herausgegeben. Am selben Tag, als die Studie an den Journalisten ging, haben SPÖ und NEOS hier in diesem Haus die Veröffentlichung noch abgelehnt, doch wie sich jetzt gezeigt hat, ist das nur die Spitze des Eisbergs.
Worum geht es? - Um Studien, die die öffentliche Hand in Auftrag gibt. Was bedeutet das? - Das bedeutet, dass durch die städtische Verwaltung, also eine staatliche Exekutive, mit Steuergeld notwendiges Wissen zugekauft wird. Das passiert, das machen die Ressorts, das machen die Magistratsabteilungen im Namen von uns allen, von
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