Gemeinderat, 37. Sitzung vom 25.04.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 66 von 103
Personen!“ verwenden. - Es gibt jetzt also die Empfehlung Ihrer LGBTIQ-Stelle, das zu tun, die normalen Magistratsmitarbeiter sind verpflichtet, „Sehr geehrte intergeschlechtliche Personen!“ zu sagen, und da frage ich mich schon, warum Sie, Herr Bürgermeister, als oberster Magistratschef das nicht tun. Haben Sie das bis jetzt vergessen? Oder sind Sie in Wahrheit wie wir der Meinung, dass das ein riesiger Unsinn ist und sofort abgeschafft werden muss? (Beifall bei der FPÖ.)
Uns interessiert hier natürlich, wer die Weisung im Magistrat erteilt, den Beamten derartigen Unsinn aufzuoktroyieren. Wer ist für diese genderneutrale Sprache, zu der man die Mitarbeiter der Stadt Wien verpflichtet hat, verantwortlich? Warum gibt es so etwas? Warum entstehen solche Prozesse, und warum fördert die Stadt allerhand Unsinn, der in diese Richtung geht?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es zu Beginn gesagt: Gerade einmal 900 Menschen in ganz Österreich sind offenbar in die Richtung verwirrt, dass sie meinen, in einem anderen Körper zu leben, als es tatsächlich biologisch der Fall ist.
Interessant ist auch, dass heute der Chefredakteur des „Falter“, Herr Klenk, gepostet hat, dass ein Mann, der jetzt im Vorstand der Grünen Frauen sitzt, sich auf den Platz der grünen Mandatarin Faika El-Nagashi - ich glaube, jeder hier kennt Frau Faika El-Nagashi - im Parlament gesetzt hat und dagegen protestiert, dass sie Transfrauen angeblich auf Grund ihres Frauenaktivismus den Raum rauben würde. (Zwischenruf von GRin Viktoria Spielmann, BA. - StR Dominik Nepp, MA: Natürlich ist es ein Mann!) Wir sehen also, wie weit dieser Irrsinn um sich greift, wenn man ihm nicht Einhalt gebietet. Und auch diese Diskriminierung von Frauen, die hier von Männern gelebt wird, die einfach behaupten, dass sie Frauen seien, obwohl sie es nicht sind, muss gestoppt werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte abschließend noch einmal sagen, dass Sprache natürlich Realität schafft. Im Hinblick darauf ist es nicht nur absurd, in Wien die Menschen dazu zu verpflichten, mit „Sehr geehrte intergeschlechtliche Menschen!“ zu grüßen, sondern es entspricht auch nicht der realen Realität in dieser Stadt und in diesem Land. Diese Politik der Indoktrinierung und der ideologischen Verblendung darf somit in dieser Stadt keinen Platz haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke dem Herrn Gemeinderat für die Begründung. Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bürgermeister zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hochgeschätzte Mitglieder des Wiener Gemeinderates!
Vorab, bevor ich zur eigentlichen Beantwortung komme, möchte ich einige Punkte zum rechtlichen Kontext bezüglich der Verwendung von geschlechtergerechter und inklusiver Sprache anmerken. Die Gleichbehandlung der Geschlechter ist in der österreichischen Bundesverfassung festgelegt. Wörtlich heißt es im Art. 7 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes - und ich zitiere: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere durch Beseitigung tatsächlicher bestehender Ungleichheiten, sind zulässig.“ - Zitat Ende.
Zudem wird im dortigen Abs. 3 festgehalten, dass Amtsbezeichnungen in der Form verwendet werden können, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt, und dass für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen Gleiches gilt.
Zu erwähnen sind hier aber auch internationale Bestimmungen, etwa die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau und eine Empfehlung des Europarates über die Beseitigung des Sexismus aus der Sprache.
Im Jahr 2021 hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes den Leitfaden „Geschlechtersensible Sprache - Dialog auf Augenhöhe“ mit Empfehlungen für die praktische Anwendung einer inklusiven und respektvollen Kommunikation herausgegeben. Wie mir mitgeteilt wurde, kommen diese Empfehlen bereits in mehreren Bundesministerien, im „Twitter“-Dienst der Polizei sowie in einigen Bundesländern zur Anwendung.
Auch das bekannteste Rechtschreibwerk im deutschen Sprachraum, der Duden, hat in seiner Fassung von 2020 Hinweise zur geschlechtergerechten Sprache gegeben - ich zitiere: „Die Gleichbehandlung der Geschlechter wird im Art. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert. Um Gleichstellung zu realisieren, ist der Sprachgebrauch ein relevanter Faktor.“
Die geschlechtergerechte Sprache, mit der alle Menschen fair und wertschätzend angesprochen werden, ist ein wichtiger Baustein, die Gleichstellung der Geschlechter tatsächlich umzusetzen. Die Stadt Wien ist bestrebt, alle Menschen, und zwar unabhängig vom Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder Identität, individuellen Fähigkeiten, kultureller Prägung oder Religion, respektvoll und wertschätzend zu behandeln. Dies drückt sich neben vielen anderen Maßnahmen auch durch einen gleichstellungsorientierten, diskriminierungsfreien Sprachgebrauch aus.
Nun zu den einzelnen Fragen:
Zur Frage 1: Auf Grund eines Erkenntnisses des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 und entsprechender Durchführungsanleitungen des Innenministeriums ist auf die Diversität im Personenstand über die Bezeichnung „männlich“ und „weiblich“ hinaus Rücksicht zu nehmen. Die beiden Durchführungsanleitungen wurden in den Jahren 2018 und 2020 herausgegeben. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hießen die Innenminister im Jahr 2018 Herbert Kickl und 2020 Karl Nehammer.
Dieser rechtlichen Neuerung entsprechend ist unser Verständnis von geschlechtergerechter Sprache anzupassen. Auf dieser Grundlage wurden unter der politischen Verantwortung der ressortzuständigen Stadträte Czernohorszky beziehungsweise nunmehr Vizebürgermeister Wiederkehr Empfehlungen zum respektvollen Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen und den
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