Gemeinderat, 37. Sitzung vom 25.04.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 103
Der Planentwurf zielt also darauf ab, die bestehenden Siedlungskulturen zu sichern, den durchgrünten Siedlungscharakter zu erhalten und die Bebaubarkeit an den schmalen Straßen zu reduzieren, die Bodenversiegelung zu reduzieren, zusammenhängende Grünflächen zu erhalten, Grünflächen zu sichern und zusätzliche Infrastruktur An den alten Schanzen zu ermöglichen, was wirklich wichtig ist. Während der öffentlichen Auflage wurden einige Aspekte des Planentwurfs kritisch hinterfragt, was natürlich auch in Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurde.
Der Bebauungsplan schließt das Parken im Vorgarten auf Grund eines gesetzlichen Verbotes aus. Es ist ein gesetzliches Verbot, aber bestehende Stellplätze dürfen weiterhin benutzt werden. Eine Beschränkung der Geschoßanzahl war aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Begrünung wird durch verschiedene Vorschriften berücksichtigt, um den durchgrünten Siedlungscharakter zu erhalten.
Was vielleicht noch zu erwähnen wäre: Eine Begrünung von Flachdächern, geneigten Dächern von 7,5 m Gebäudehöhe und der Straßenfassaden wird vorgeschlagen. Mindestens 50 Prozent der Fläche der Bauplätze dürfen mit Ausnahme eines Teilbereichs, der nicht zur Siedlung gehört, zum Schutz beziehungsweise der Erweiterung des Baumbestandes nicht be- beziehungsweise unterbaut werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer umfassenden partizipativen Beteiligung und der akribischen fachlichen Begleitung durch unsere Expertinnen und Experten der MA 21B wurde hier ein Projekt entwickelt, das absolut erfolgreich ist. (GR Mag. Josef Taucher in Richtung GRin Mag. Heidemarie Sequenz: Die hört nicht einmal zu!) - Ja, das ist wahrscheinlich nicht so interessant, aber sie werden zumindest einmal dem Plandokument zustimmen. Alles andere, was Verknüpfungen betrifft, muss auch anders gelöst werden. Dank vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Stark. Ich erteile es ihm.
GR Kilian Stark (GRÜNE): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich darf heute noch einen aktuellen Antrag einbringen, den ich schriftlich mit habe. Grund sind die aktuellen Medienberichterstattungen. Es geht in diesem Antrag um eine Studie, die offensichtlich Staatsgeheimnisse enthält, und zwar geht es um eine Studie zu einem Verkehrsberuhigungs- und Grätzlgestaltungsprojekt - insofern ist also auch der Konnex zur Stadtteilplanung da - im 2. Bezirk im Volkertviertel. Diese Studie wurde im Sommer 2020 vergeben, da geht es um eine Machbarkeit einer Verkehrsberuhigung im 2. Bezirk. Wir haben schon im Frühjahr 2021 hier den Antrag gestellt, dass diese Studie zu veröffentlichen ist. Der wurde mit Regierungsmehrheit abgeschmettert. Die Frau Stadträtin hat uns in einer Anfrage auch die Antwort gegeben, dass die Studie nicht fertig ist. Man wird ja dann eh auf der Website der Stadt Wien nachlesen können. So fasse ich das zusammen.
Jetzt haben mehrere Leute, unter anderen wir und ein Grätzljournalist des sogenannten Grätzl-Blattls im 2. Bezirk, einen Antrag nach Auskunftspflichtgesetz gestellt und den Bezirksvorsteher ersucht, ihm diese Studie zu übergeben, denn sowohl die Leute aus dem Volkertviertel als auch die Redaktion dieses Blattes haben sich bei einem Beteiligungsprozess für diese Verkehrsberuhigung ausgiebig beteiligt. Sie haben über den Beteiligungsprozess berichtet und jetzt würden sie gerne über die Ergebnisse berichten.
Dieses ganze Verfahren hat eine lange Geschichte. Einem Antrag ist ja normalerweise stattzugeben oder es ist ein Bescheid zu erlassen. Beides ist in diesem Falle sehr lange nicht passiert. Jetzt hat im Februar das Verwaltungsgericht Wien die Stadt Wien dazu verurteilt - es heißt Erkenntnis -, diese Studie zu veröffentlichen. Warum war das nötig? Ich will Sie nicht zu sehr langweilen (GR Mag. Manfred Juraczka: Machst du aber schon!), aber die erste Anfrage an den Bezirksvorsteher ergab die Antwort, er möchte die Studie nicht veröffentlichen, weil er die darin vorgeschlagenen Maßnahmen für das Volkertviertel nicht umsetzen wird. Deshalb darf man auch nicht wissen, was drinnensteht. Wir sind ja der Meinung, dass Studien, die mit öffentlichem Geld finanziert sind, insbesondere wenn sich Bürgerinnen und Bürger ausgiebig beteiligt haben, das heißt, deren Wissen auch darin steckt, zu veröffentlichen sind. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Die SPÖ-Wien, insbesondere Frau StRin Sima will das offensichtlich nicht, weil wir immer wieder das Problem haben, dass hier offensichtlich Staatsgeheimnisse verhandelt werden, wenn es um Verkehrsberuhigung geht. Mittlerweile haben wir zum Glück eine Verfassungsbestimmung, die dieses Vorgehen in Zukunft unterbinden wird, dank der grünen Regierungsbeteiligung und eines großen Skandals im ÖVP-Teil, der sie zur Transparenz verpflichtet hat. In Zukunft wird das also veröffentlichet werden müssen.
Er hat also diesen Antrag gestellt, er will es nicht umsetzen, es wird nicht veröffentlicht. Der Antrag liegt und liegt und liegt, irgendwann stellt er eine Säumnisbeschwerde. Es gibt nämlich bei so einem Antrag die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde, wenn die Behörde lange genug nichts macht, einfach Arbeitsverweigerung betreibt. Die bringt er bei der Bezirksvorstehung ein. Dann passiert wieder lange nichts, lange nichts, lange nichts. Da nichts passiert, bringt der Journalist dann diese Säumnisbeschwerde direkt bei Gericht ein. Eigentlich müsste die Behörde sich das anschauen und dem Gericht vorlegen. Das macht sie aber nicht, sitzt auf den Händen, ich weiß es nicht. Er bringt das also bei Gericht ein. Dann kommt der Bezirksvorsteher drauf: Ich bin überhaupt nicht zuständig. Ich habe jetzt zwar ein Jahr gesagt, ich veröffentliche es nicht, aber jetzt komme ich drauf, ich bin überhaupt nicht zuständig, es ist eigentlich die MA 18 zuständig.
Es wird also monatelang nichts beantwortet, dann wird viel zu lange an die zuständige Stelle verwiesen. Auch diese lässt dann die Fristen verstreichen. Die müsste ihm nämlich entweder die Auskunft geben oder einen Bescheid erlassen, wo drinnensteht, warum sie die Auskunft
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