Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 115
Grund von Covid-19 und den damit einhergehenden Problemstellungen von derartigen Maßnahmen Abstand genommen.
Zur Frage 17: Seitens der Abteilung Schulen, die Magistratsabteilung 56 ist da zu nennen, ergehen monatlich Rückstandslisten an alle ganztägig geführten Schulen, in denen die offenen Forderungen nach Zeitraum und Höhe für die jeweiligen Schülerinnen beziehungsweise Schüler ausgewiesen werden. Im Zuge dieser Aussendung wird auch darauf hingewiesen, dass bei Rückständen von drei oder mehr Monaten, entsprechend den Bestimmungen des § 33 Abs. 7a des Schulunterrichtsgesetzes, die erforderlichen Maßnahmen zu setzen wären.
Darüber, in welchem Umfang diese tatsächlich gesetzt werden, liegen keine zentralen Aufzeichnungen vor, zumal bei dieser weitreichenden Maßnahme auch andere Faktoren wie pädagogische Erfordernisse und soziale Erwägungen zu berücksichtigen sind.
Zur Frage 18: In den öffentlichen verschränkten Ganztagsschulen dauert die verpflichtende Schulzeit in der Regel täglich bis 15.30 Uhr. Der Besuch dieser verpflichtenden Unterrichtszeit ist nun beitragsfrei, so wie auch die verpflichtende Unterrichtszeit in anderen Schulformen beitragsfrei ist. Eine verschränkte Ganztagsschule ist zudem an allen Schultagen der Woche verpflichtend zu besuchen. Auch ist die Verpflegung damit untrennbar verbunden. Wenn eine Betreuung jedoch nach der letzten Unterrichtseinheit gewünscht wird, so werden auch in verschränkten Ganztagsschulen weiterhin Beiträge erhoben.
Bei öffentlichen offenen Schulformen kann hingegen die Betreuung an keinem, an mindestens drei oder an bis zu fünf Schultagen pro Woche in Anspruch genommen werden. Die Obsorgeberechtigten können somit über den Umfang der Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes und über die damit verbundenen Kostentragungen selbst entscheiden. Der Besuch des verpflichtenden Teils ist aber jedenfalls kostenfrei. Mit dieser Systematik wird sichergestellt, dass der verpflichtende Teil sowohl bei der verschränkten Ganztagsschule als auch bei der offenen Schule kostenfrei ist.
Zu den Fragen 19 und 20: Im laufenden Schuljahr 2022/23 besuchen rund 25.000 Kinder eine Ganztagsschule. Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 24. Juni 2020 ist diese für alle Schülerinnen beziehungsweise Schüler kostenfrei.
Zur Frage 21: Auch an dieser Stelle ist nochmals zu betonen, dass auf Grund der aktuellen Entwicklungen, insbesondere der Teuerung, bereits eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die die Angleichung der Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Formen von Kinderbetreuung sowie die Erhöhung der Einkommensgrenze, jedenfalls betreffend die elementarpädagogischen Kinderbetreuungseinrichtungen, zum Ziel hat.
Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist abzuwarten, ich möchte den Ergebnissen auch nicht vorgreifen, aber ich weiß, dass die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sehr konsequent an einer Lösung arbeiten und einen entsprechenden Vorschlag vorlegen werden, den wir dann selbstverständlich hier zu beraten und zu beschließen haben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich danke dem Herrn Bürgermeister für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ist Frau StRin Mag. Pühringer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
StRin Mag. Judith Pühringer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie haben von der Energieunterstützung gesprochen und gut, dass es die Energieunterstützung gibt, aber natürlich ist die Energieunterstützung dafür da, die steigenden Energiekosten auszugleichen. Ein Loch, das quasi bei den Energiekosten aufgeht, ersetzt ja nicht ein Loch, das beim Thema Wohnen, beim Thema leistbares Wohnen, ebenfalls aufgeht. Also unserer Meinung nach kann das eine nicht durch das andere ersetzt werden. Gut, dass es die Energieunterstützung gibt.
Sie haben auch die soziale Treffsicherheit erwähnt. Ja, diese ist wesentlich und genau so sind ja die Wohnbeihilfe und die Essensbefreiung ausgestaltet, dass es eben nicht ein Gießkannenprinzip ist, sondern dass es sozial treffsicher ist. Die Valorisierung, die wir vorschlagen, würde genau diese soziale Treffsicherheit auch weiterhin gewährleisten. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zurück aber noch einmal zum Anlass unserer Dringlichen Anfrage heute: Die Bundesregierung macht es gerade vor, denn mit 1.1.2023 werden die wichtigsten Sozial- und Familienleistungen an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht. Das heißt, es gibt mehr Geld aus der Familienbeihilfe, es gibt mehr Geld aus dem Kinderbetreuungsgeld, es gibt mehr Geld beim Kinderabsetzbetrag, bei der Studienbeihilfe, beim Reha-Geld, beim Krankengeld, beim Umschulungsgeld. Das ist wirklich eine deutliche Entlastung für Menschen mit kleinen Einkommen und das ist eine extrem wichtige und auch eine extrem nachhaltige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Ich darf Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, auch daran erinnern, dass das eine Forderung ist, die von vielen sozialen Organisationen, von der Armutskonferenz, von der Arbeiterkammer immer wieder erhoben wurde, jahrzehntelang erhoben wurde. Jetzt ist diese Forderung tatsächlich da und sie wird bleiben. Das ist eine Valorisierung, die für genau diejenigen dauerhaft wirken wird, die diese Sozialleistungen tatsächlich brauchen und die auf diese Sozialleistungen tatsächlich angewiesen sind.
Gleichzeitig mit 1.1.2023 schafft der Bundesgesetzgeber auch die kalte Progression ab, und das nach wirklich jahrzehntelangen Diskussionen. (GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ihr wolltet das ja nicht!) Jetzt wird die kalte Progression endlich abgeschafft und die Negativsteuer, also die negativsteuerfähigen Absetzbeträge für Alleinerziehende, für Pensionistinnen und Pensionisten, also Un
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