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Gemeinderat, 32. Sitzung vom 21.12.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 115

 

der vom Einkommen abziehbare Geschwisterbetrag von 350 EUR seit 2009 nicht angepasst wurde.

 

Die unterzeichneten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte stellen daher nach § 16 Wiener Stadtverfassung, § 36 Geschäftsordnung des Gemeinderates folgende Dringliche Anfrage:

 

1. Wie viele Personen beziehen aktuell allgemeine Wohnbeihilfe vom Magistrat der Stadt Wien?

 

2. Wie hoch war die Zahl der Bezieher von allgemeiner Wohnbeihilfe im Jahr 2021 im Vergleich dazu im Jahr 2012?

 

3. Wie erklärt sich die in den letzten zehn Jahren stark gesunkene Anzahl von Beziehern von allgemeiner Wohnbeihilfe der Gemeinde Wien?

 

4. Wie hoch waren die Ausgaben für allgemeine Wohnbeihilfe im Jahr 2021 und im Vergleich dazu im Jahr 2012?

 

5. Wie erklären sich die in den letzten zehn Jahren stark gesunkenen Ausgaben der Gemeinde Wien für allgemeine Wohnbeihilfe?

 

6. Welche Unterstützungsleistungen können für das Jahr 2022 Bezieher der allgemeinen Wohnbeihilfe zusätzlich zu dieser durch die Gemeinde Wien erlangen?

 

7. Wie viele Personen sind aktuell in der Gemeinde Wien von Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen befreit?

 

8. Wie hoch war die Zahl der von Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen befreiten Personen im Jahr 2021 und im Vergleich dazu im Jahr 2012?

 

9. Wie erklärt sich die in den letzten zehn Jahren stark gesunkene Zahl von Personen, die von Essenskosten in Kinderbetreuungseinrichtungen befreit waren?

 

10. Wie hoch waren die Ausgaben für die Befreiung von Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2021 und im Vergleich dazu im Jahr 2012?

 

11. Wie erklären sich die in den letzten zehn Jahren stark gesunkenen Ausgaben der Gemeinde Wien für die Befreiung von Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen?

 

12. Woran orientiert sich die Einkommensgrenze von 1.100 EUR für die Befreiung von Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen?

 

13. Wann wurde zuletzt die Erhöhung der Einkommensgrenze für die Befreiung von Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen?

 

14. Ist eine automatische Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Befreiung von Essenskosten in den Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen mit dem Verbraucherpreisindex VPI vorgesehen?

 

15. Wie viele Kinder bekamen auf Grund von Zahlungsrückständen kein warmes Mittagessen in den Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen? Bitte um Aufgliederung nach den Jahren 2019, 2020 und 2021.

 

16. Wie viele Kinder bekamen auf Grund von Zahlungsrückständen kein warmes Mittagessen im Hort? Bitte um Aufgliederung nach den Jahren 2019, 2020 und 2021.

 

17. Wie viele Kinder bekamen auf Grund von Zahlungsrückständen kein warmes Mittagessen in der Schule beziehungsweise Nachmittagsbetreuung? Bitte um Aufgliederung der Zahlen nach den Jahren 2019, 2020 und 2021.

 

18. Im Schulbereich gibt es immer noch eine Ungleichbehandlung. In verschränkten Ganztagsschulen ist das Essen und die Betreuung gratis, während in sogenannten offenen Schulen dafür gezahlt werden muss. Wie wird diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt?

 

19. Wie viele Personen sind aktuell in der Gemeinde Wien von Essenskosten in Ganztagsschulen befreit?

 

20. Wie viele Personen sind aktuell in der Gemeinde Wien von den Betreuungskosten in Ganztagsschulen befreit?

 

21. Ist es geplant, die Einkommensgrenze für die Essenskostenbefreiung anzuheben? Falls ja, wann? Falls nein, welche Maßnahmen wird die Stadt Wien ansonsten setzen, um zu garantieren, dass, wie von der EU-Kinderrechtsgarantie vorgesehen, jedes Kind eine gesunde Mahlzeit pro Tag erhält?

 

Gemäß § 37 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird beantragt, dass die Anfrage verlesen und mündlich begründet werden kann und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.“

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank für die Verlesung. Für die Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs. 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn GR Prack das Wort. Bitte schön.

 

16.12.09

GR Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben diese Dringliche Anfrage heute eingebracht, weil zwei wichtige Unterstützungsleistungen immer weniger WienerInnen immer weniger helfen. Es geht einerseits um die Wohnbeihilfe und es geht andererseits um das geförderte Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Wohnbeihilfe und das geförderte Essen helfen nicht mehr so, wie sie sollten, und das muss sich ändern. Das müssen wir ändern, sehr geehrte Damen und Herren.

 

Gerade in Zeiten hoher Teuerung dürfen wir nicht hinnehmen, dass unsere Sozialleistungen immer weniger Wirkung haben, dass immer mehr Menschen die Unterstützung verlieren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Deshalb appellieren wir, sehr geehrter Herr Bürgermeister, gerade kurz vor Weihnachten an Sie als Stadtoberhaupt, die notwendigen Reparaturen unverzüglich und ohne Umschweife in die Wege zu leiten. Es besteht dringender Handlungsbedarf und den möchte ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, in den nächsten Minuten deutlich machen.

 

Die hohe Teuerung wirkt als Brandbeschleuniger für ein Problem, das wir schon länger mitschleppen. 2023 wird als das Jahr in die Sozialstatistik eingehen, in dem so viele Menschen wie noch nie ihren Anspruch auf Wohnbeihilfe verloren haben werden, sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir nicht sofort handeln. 2023 wird auch als das Jahr in die Sozialstatistik eingehen, in dem die Wir

 

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