Gemeinderat, 29. Sitzung vom 18.10.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 103
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf alle bitten, die Plätze einzunehmen.
Die 29. Sitzung des Wiener Gemeinderates ist eröffnet.
Ganztägig verhindert sind GRin Mag. Berger-Krotsch, Amtsf. StR Hacker, GR Hursky, GR Mahdalik, GRin Dipl.-Ing. Otero Garcia, GRin Spielmann, GR Stadler, GR Woller.
Zeitweise verhindert sind GR Dipl.-Ing. Dr. Gara, GR Gstöttner, GRin Korosec, GRin Mag. Sachslehner.
Gemäß § 59a Abs. 2 in Verbindung mit § 59b Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung gebe ich bekannt, dass von den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Dr. Markus Wölbitsch-Milan, Mag. Manfred Juraczka und Kolleginnen und Kollegen der ÖVP sowie Maximilian Krauss, Ing. Udo Guggenbichler und Kolleginnen und Kollegen der FPÖ ein Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend Missstände bei der Wahrung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister eingelangt ist und die Zulässigkeit desselben geprüft wird.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-2112048-2022-KVP/GM) wurde von Herrn GR Gstöttner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichtet. Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat! In dieser Anfrage geht es um den Voranschlag 2023. (Der Wiener Gemeinderat hat am 30. November 2021 zum ersten Mal ein Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass Bürgermeister Michael Ludwig basierend auf Anträgen der MA 5 zur Sicherstellung der ausreichenden Liquidität des Wiener Stadtwerke Konzerns im Voranschlag 2023 zwei Überschreitungen in der Höhe von jeweils 700 Mio EUR genehmigen musste, die in Fremdmittelaufnahmen zu decken sind. Welche Konsequenzen, insbesondere welche damit verbundenen Beschlüsse im Wiener Gemeinderat, ergeben sich auf Grund der Überschreitungen für den Voranschlag 2023?)
Ich darf den Herrn Stadtrat um Beantwortung bitten.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich danke für diese Anfrage und darf vielleicht nur ganz kurz zum Thema Doppelbudget ausholen, ein Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023, das natürlich auch getragen ist von einer Entwicklung, die auf dem nationalen und internationalen Markt in Europa natürlich noch nicht bekannt war. Wir wissen alle, dass das, was Covid gebracht hat und bringt, dass das, was der Krieg in der Ukraine an Auswirkungen hat, all das, was mit der Teuerung Hand in Hand geht, natürlich zu einer Veränderung auch der Budgetzahlen führen wird. Da gibt es Ausreißer nach oben und nach unten. Es führt jedenfalls dazu, dass wir gezwungen sind, uns an diese Situation anzupassen und das eine oder andere zu hinterfragen und, wenn geht, zu optimieren. Das ist ein Thema, das uns auf Landesebene in allen Bundesländern und auf Bundesebene entsprechend genauso betrifft.
Deshalb erlaube ich mir, jetzt in weiterer Folge auf Ihre konkrete Anfrage, nämlich: „Welche Konsequenzen, insbesondere welche damit verbundenen Beschlüsse im Wiener Gemeinderat, ergeben sich auf Grund der Überschreitungen für den Voranschlag 2023?“ - wobei hier wiederholt natürlich der Zusammenhang mit dem Thema Wien Energie, mit den 2 Krediten, dem Schutzschirm, wie wir es benennen, der 2 Mal 700 Millionen EUR und den Auswirkungen, die es hier gibt, gesucht ist und gefragt ist -, auch eine konkrete Antwort zu geben.
Einerseits muss ich einmal klarstellen, dass von diesen Kreditlinien, die ja einem Darlehensvertrag entsprechen, der entsprechend verzinst wird, bis spätestens 30. November 2023 die Rückführung zu erfolgen hat. Daraus ergeben sich einmal keine Konsequenzen auf der Beschlussebene hier im Gemeinderat. Die Stadtverfassung sieht hier nicht wie auf Bundesebene eine entsprechende Nachtragsbudgetierung vor, sondern das Thema dieser Kreditlinien spiegelt sich dann in Zweierlei wider: einerseits im Bereich der Vermögensrechnung der Stadt Wien und auf der anderen Seite im Bereich des Finanzierungshaushaltes.
Wenn wir bei der Vermögensrechnung beginnen, dann ist es so, dass die Inanspruchnahme über den Jahresultimo 2022 hinaus sowohl in den Aktiva unter den kurzfristigen Forderungen zu bilanzieren sein wird als auch auf der Passivseite unter den kurzfristigen Finanzierungsschulden. Die Verrechnung des Finanzierungshaushaltes erfolgt natürlich mit der Auszahlung einer Kreditlinie und dann auch wieder mit der Rückführung derselben. Das heißt, je nachdem, wie hoch die Ausnutzung der Kreditlinie zum Jahresultimo des heurigen Jahres, zum 31.12.2022 liegen wird, werden sich diese kurzfristige Finanzschuld in den Passiva und die Forderungen in den Aktiva des Rechnungsabschlusses 2022 wiederfinden.
Was den momentanen, aktuellen Stand der Dinge betreffend diese beiden Kreditlinien betrifft, freut es mich aber sehr, dass ich vor Kurzem noch sagen durfte, es wurden von dieser 2. Kreditlinie 350 Millionen EUR an die Stadt Wien rückgeführt, und mittlerweile sind es, sehr geehrte Damen und Herren, 700 Millionen EUR. 700 Millionen EUR konnten zurückgeführt werden - ein großer Betrag, der in dieser Form auch diesen Markt widerspiegelt, der von Auf und Ab geprägt ist. Und diese Margin-Zahlungen, die uns in diesen letzten Wochen und Monaten mittlerweile doch immer wieder bewegt haben, haben sich in eine Richtung entwickelt, die sehr erfreulich ist und die eine große Zahl an Leistungen, die da an
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