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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 21.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 133

 

gibt es also schon. Was also soll konkret erweitert werden? Bitte um Ihre konkrete Aussage.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, das waren viele unterschiedliche Themen. Ich möchte mit der Untersuchungskommission beginnen. Sie haben mehrere Themen aufgebracht, eine Frage gestellt. Bei der Untersuchungskommission gab es weitreichende Änderungen, die die gemeinderätliche Kompetenz auch erweitert haben, zum Beispiel, dass die Einsetzungsminderheit auf 25 Mitglieder gesenkt worden ist oder der Vorsitz neu geregelt worden ist, dass ein Schiedsgremium eingeführt worden ist, dass der Untersuchungszeitraum erweitert worden ist, dass eine Verlängerungsmöglichkeit geschaffen worden ist, und viele weitere Punkte.

 

In einer Zeit, als die Bundesregierung darüber diskutiert hat, die Kontrollmöglichkeiten in Untersuchungsausschüssen zu reduzieren, haben wir in Wien genau das Gegenteil gemacht, nämlich die Kontrollmöglichkeiten der Untersuchungskommission erweitert. Das ist die Haltung, die wir haben, und das ist auch dringend notwendig. Darum bin ich auch froh, dass es auf Klubebene diese Einigung zumindest von Sozialdemokratie, NEOS und GRÜNEN gegeben hat, um die Untersuchungskommission zu reformieren.

 

Ja, natürlich könnten wir Regierungsvorlagen bei solchen Themen machen. Ich halte es aber auch für guten Usus in diesem Haus, wenn auch gemeinderätliche Kompetenzen betroffen sind, dass auf Klubebene darüber verhandelt wird, und darum wird es auch über das Interpellationsrecht und die Erweiterung des Interpellationsrechtes jetzt intensive Gespräche auf Klubebene geben, mit rechtlicher Expertise.

 

Mein Anliegen habe ich Ihnen schon dargestellt, nämlich dass Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem ausgelagerten Bereich ausgeweitet werden sollen, damit der Gemeinderat als höchstes demokratisch gewähltes Gremium auch die Möglichkeit hat, Stadträtinnen und Stadträten auch zum Kompetenzbereich im ausgegliederten Bereich - sofern da zumindest 50 Prozent der Stadt zugehörig sind - Fragen stellen zu können. Die konkrete Ausgestaltung aber wird jetzt Aufgabe der Klubs, mit externer rechtlicher Expertise, sein.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 4. Zusatzfrage kommt von NEOS. Herr GR Ornig, bitte.

 

9.14.26

GR Markus Ornig, MBA (NEOS): Schönen guten Morgen, Herr Vizebürgermeister! Vielen Dank für die Antworten.

 

Wir haben ja im Rahmen des Transparenzpaketes der SPÖ-NEOS-Stadtregierung die Erarbeitung von Mindeststandards für Public Corporate Governance Kodizes - vielleicht fällt uns da etwas Einfacheres ein - und Berichte für Unternehmen der Stadt Wien angekündigt. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, ja!) Wie sollten diese Mindeststandards aussehen, welchen Zweck verfolgen sie und inwiefern soll dadurch die Eigentümerfunktion der Stadt Wien klarer und transparenter gemacht werden? (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Gute Frage!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

VBgm Christoph Wiederkehr, MA: Die Stadt Wien hat genau in diesem Bereich eine sehr, sehr wichtige Verantwortung, nämlich in ihrer Rolle als Eigentümerin von zahlreichen Unternehmen. Mit dieser Eigentümerfunktion gehen natürlich auch zahlreiche Aufgaben einher, weshalb auch die Tätigkeit in den Aufsichtsräten von zentraler Bedeutung ist, auch für die Stadt Wien als Eigentümerin. Darum ist es wichtig, diese Funktionen und Aufgaben auch transparent und klar darzustellen.

 

Das Ziel von so einem Public Corporate Governance Kodex ist es, da auch gemeinsame Standards zu schaffen, Standards zum Beispiel für Berichte der Aufsichtsräte, denn da gibt es viele unterschiedliche Usancen. Mit einem solchen Kodex kann man auch gemeinsame Mindeststandards festlegen, das ist das Ziel hinter diesem Punkt. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Die Frage fand ich besser als die Antwort!)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank, Herr Stadtrat. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.

 

9.17.00†Bgm Dr. Michael Ludwig - Frage|

Die 2. Anfrage (FSP-1948117-2022-KVP/GM) wurde von Herrn GR Dr. Wölbitsch-Milan gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Frage geht es um das Thema Notkompetenzrecht. (Die Stadt Wien hat mittels Notkompetenzverfügung des Herrn Bürgermeisters gemäß § 92 Wiener Stadtverfassung (WStV) zwecks Behebung von Liquiditätsengpässen ihres gemeindeeigenen Landesenergieversorgers, den Wiener Stadtwerken, Kredite zur Weitergabe an die Wien Energie zur Verfügung gestellt – insgesamt im Jahr 2022 bisher dreimal: am 15. Juli, am 29. August und am 31. August 2022. Im Sinne eines rechtskonformen Vorgehens hätte die Notkompetenzverfügung vorrangig vom Stadtsenat gemäß § 98 WStV erlassen werden müssen. Wieso haben Sie hinsichtlich der Kreditgewährung an die Wiener Stadtwerke GmbH (Wien Energie) am 15. Juli 2022 von Ihrem Notkompetenzrecht gemäß § 92 WStV Gebrauch gemacht, wenn doch eindeutig in derartigen Dringlichkeitssituationen das Notkompetenzrecht des Stadtsenates (der, wie in der Praxis erwiesen, binnen eines Tages einen Umlaufbeschluss fassen kann) gemäß § 98 WStV vorrangig zum Tragen kommt?)

 

Guten Morgen, Herr Bürgermeister!

 

Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Mitglieder des Gemeinderates!

 

In der Woche vom 15. Juli waren auf Grund der Wartungsarbeiten an der Nord-Stream-1-Pipeline Verunsicherungen und extreme Preisentwicklungen an den Energiemärkten zu befürchten. Diesbezüglich verweise ich auf das heute vorliegende Geschäftsstück, TOP 11, in welchem unter anderem angeführt wird, ich zitiere: „Weiters belastet die große Unsicherheit, ob die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 nach den geplanten Wartungsarbeiten wieder den Betrieb aufnehmen wird.“ - Zitat Ende.

 

Das hätte für die Wien Energie bedeutet, dass unter Umständen sehr kurzfristig Sicherheitsleistungen für den

 

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