Gemeinderat, 24. Sitzung vom 22.06.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 103 von 126
ist es extrem wichtig, dass dem Wunsch des Bezirkes entsprochen wird und das Plandokument, das am 23.3.2022 einstimmig in der Bezirksvertretungssitzung beschlossen wurde, auch den Gemeinderat passieren kann.
Meine Fraktion wird den Abänderungsantrag ablehnen, und ich möchte noch einmal zusammenfassen: Die sachliche Prüfung durch die zuständigen Fachabteilungen hat die technische Nichtumsetzbarkeit dieser Schutzzone ergeben, Bestandsschutz, Gebäudeschutz besteht ohnehin. Neben diesem Faktum wäre es mehr als seltsam, wenn wir den in einem langen demokratischen Diskurs unter einer Mehrheitsbildung im Bezirk erfolgten Beschluss jetzt in relevanten Positionen verändern würden.
Ich habe schon langsam den Verdacht, und ich neige nicht zu Verfolgungswahn, aber ich glaube schon, dass es den GRÜNEN nicht wichtig ist, was die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dort mittlerweile schon seit Jahrzehnten erwarten, denn das wäre jetzt schon der vierte Anlauf, diese Widmung zu verhindern, und das kann ja wohl nicht sein. Ich ersuche daher, dem vorliegenden Poststück im Sinne des Bezirkes und der betroffenen Menschen zuzustimmen und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Darf ich Sie um die Desinfektion ersuchen, Frau Gemeinderätin? Bitte desinfizieren. - Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Abänderungsantrag zur Schutzzonenwidmung für die Brünner Straße 59-63/65. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmen kann, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Die AntragstellerInnen alleine, womit der Abänderungsantrag mehrheitlich abgelehnt ist.
Somit kommen wir zur Abstimmung über die Postnummer 52. Wer diesem Antrag des Berichterstatters zustimmen kann, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrheitlich angenommen gegen die Stimmen der GRÜNEN, zugestimmt haben alle anderen Fraktionen.
Es gelangt nunmehr Postnummer 53 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung von Infrastruktur sowie die Umsetzung von sonstigen Maßnahmen samt Leistung von Kostenbeiträgen sowie die unentgeltliche Übertragung von Grundflächen an die Stadt Wien im Zusammenhang mit dem Projekt „Am Rain“. Dazu ist niemand zu Wort gemeldet, wir kommen daher zur Abstimmung. - Wer diesem Poststück seine Zustimmung erteilen kann, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und NEOS gegen die Stimmen der ÖVP, der GRÜNEN, der FPÖ und des GR Kieslich mehrstimmig angenommen.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 55 zur Verhandlung. Sie betrifft den Abschluss eines Vertrages über die Errichtung von Infrastruktur sowie die Umsetzung von sonstigen Maßnahmen samt Leistung eines Kostenbeitrages sowie die Schenkung und unentgeltliche Übereignung von Grundflächen an die Stadt Wien und die Einräumung von Dienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Wien im Zusammenhang mit dem Projekt „Am Kempelenpark“. Ich ersuche den Berichterstatter, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Ernst Holzmann: Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche um Zustimmung zur Postnummer 55.
Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Zu Wort gemeldet ist GR Prack. Ich erteile es ihm.
GR Georg Prack, BA (GRÜNE): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Das vorliegende Poststück betrifft das Areal „Am Kempelenpark“, im Wesentlichen das ehemalige Siemens-Gelände in Favoriten. Die Entwicklung dieses Areals ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert, deswegen möchte ich kurz etwas dazu sagen. Erstens handelt es sich um einen Anwendungsfall der Widmungskategorie geförderter Wohnbau, die 2018 in diesem Haus beschlossen wurde.
Zwei Drittel der Wohnungen sollen gefördert und langfristig leistbar errichtet werden. Mit der neuen Widmungskategorie kann die Stadt bei Umwidmungen sicherstellen, dass Flächen für den geförderten, und insbesondere für den geförderten gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung gestellt werden. Dieses Instrument ist zentral, um gegen die Spekulation mit Grund und Boden vorzugehen. Wir werden, das zeigt der Austausch mit anderen europäischen Großstädten, um dieses Instrument auch beneidet.
Ein Blick in die Zukunft sei mir diesbezüglich noch gestattet. Es wird darum gehen, die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“ so weiterzuentwickeln, dass vor allem der gemeinnützige Wohnungsbau auf den entsprechend gewidmeten Liegenschaften entsteht. Warum? - Weil gemeinnützige Wohnbaugesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet sind, den Wohnbau auf Bestandsdauer des Gebäudes leistbar zur Verfügung zu stellen.
Es wird also zu beobachten sein, in welchem Ausmaß auf Basis dieser Widmungskategorie gewerbliche Wohnbauträger geförderte Wohnung errichten und in welchem Ausmaß gemeinnützige Bauträger Berücksichtigung finden. Im Zweifel werden Adaptierungen zu setzen sein, die das Ziel verfolgen, dass gemeinnützige Wohnbauträger stärker Berücksichtigung finden.
Zweiter Punkt, und zum eigentlichen Inhalt des Geschäftsstückes: Das Poststück ist nämlich zweitens bemerkenswert, weil das Instrument des städtebaulichen Vertrages zur Anwendung kommt. Auch das ist ein relativ neues Instrument, das 2014 hier im Haus beschlossen wurde. Auf Basis von städtebaulichen Verträgen können verbindliche Vereinbarungen mit den WidmungswerberInnen getroffen werden, gleichzeitig ermöglichen sie die Abschöpfung von Widmungsgewinnen zu Gunsten der öffentlichen Hand.
Im vorliegenden Fall geschieht das etwa, indem die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Parks vereinbart wird, der ins Eigentum der Stadt übergeführt werden soll. Die Errichtung öffentlicher Durchgänge in einem Gebiet, für das es bisher keine Durchwegung gibt, wird verein
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