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Gemeinderat, 24. Sitzung vom 22.06.2022, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 13

 

Förderung in der Höhe von 935,78 EUR pro Kind mit Behinderung und Monat, 12-mal jährlich, abzuschließen. Die Bedeckung der Erfordernisse für die Finanzjahre 2022 in der Höhe von 374 312 EUR und 2023 in der Höhe von 1 190 312,16 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2401/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 10 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1181813-2022-GBI; MA 11, P 23) Die Förderung an RAINBOWS - für Kinder in stürmischen Zeiten gemeinnützige GmbH wird für einen Teil des Personalaufwandes für die direkte Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen in den RAINBOWS-Gruppen bei Trennung oder Scheidung, in der Höhe von 20 000 EUR, gemäß der Förderrichtlinie der MA 11 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/4399/768 gegeben.

 

(1150248-2022-GBI; MA 13, P 24) Die Förderung an Kinderbüro Universität Wien GmbH für das Projekt Kinderuni 2022 in der Höhe von 50 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3811/755 gegeben.

 

(1200063-2022-GBI; MA 13, P 25) Die Förderungen im Bereich der Musikausbildung an folgende FördernehmerInnen im Schuljahr 2022/23 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 577 000 EUR werden gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt:

1) Diakonie Bildung gem. GmbH; Johann Sebastian Bach Musikschule - Pop Akademie

 

330 000 EUR

2) Diakonie Bildung gem. GmbH; Johann Sebastian Bach Musikschule - Elementares Musizieren (ELEMU)

 

75 000 EUR

3) Verein der Freunde der Musikschule Hietzing

81 000 EUR

4) Freunde des Zentrums für Musik-vermittlung

81 000 EUR

5) VMA - Verein für vorschulische und weiterführende Musikausbildung

5 000 EUR

6) Open Piano for Refugees - Verein zur Förderung der öffentlichen Begegnung, Integration und Nächstenliebe

 

    5 000 EUR

Summe

577 000 EUR

Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 mit 405 000 EUR und 757 mit 172 000 EUR (gesamt 577 000 EUR) gegeben.

 

(1153525-2022-GBI; MA 44, P 28) Die Errichtung eines Außenbeckens im Brigittenauer Bad wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf die Finanzjahre 2022 und 2023 entfallende Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/8350/061 und 010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Stadt Wien - Bäder im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1161303-2022-GBI; MA 44, P 29) Der Zubau einer Trainingshalle beim Kombibad Großfeldsiedlung in Wien 21, Oswald-Redlich-Straße 44 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 und 2023 entfallende Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/8350/061 und 010 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der Stadt Wien - Bäder im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(440925-2022-GGS; WIGEV, P 30) Der in der vorgelegten Beilage angeschlossene Organisationsplan des klinischen Bereichs der Medizinischen Universität wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die in der vorgelegten Beilage angeschlossene klinische Struktur für das Universitätsklinikum AKH Wien wird festgelegt.

 

(1248606-2022-GGS; MA 70, P 31) Der Flugrettungsdienst am Standort Wien für den Raum Wien, die Wiener Umlandgemeinden und das Weinviertel an den Christophorus Flugrettungsdienst und den in der MA 70 anfallenden Personalkosten mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 4 332 268, 64 EUR für den Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 wird genehmigt. Bei der optionalen Verlängerung um weitere 18 Monate betragen die Gesamtauszahlungen 8 814 637,75 EUR. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 1 424 443,40 EUR und der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 2 907 825,24 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/5300/728, 500, 510, 565, 569, 580, 581 und 582 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 70 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1207669-2022-GGS; MA 51, P 32) Die Förderungen im Bereich der Sonstigen Sportförderung an folgende FördernehmerInnen im Jahr 2022 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt 65 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der MA 51 genehmigt:

1) Judo-Landesverband Wien

20 000 EUR

2) American Football & Cheerleading Dacia Vienna Vikings

 

25 000 EUR

3) Wiener Ruderverband

20 000 EUR

Summe

65 000 EUR

Die Bedeckung der Förderungen ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1240058-2022-GGS; MA 51, P 33) Die Förderung an den Baseball Softball Verein "Vienna Wanderers" für die Austragung der Baseball U12 EM in der Höhe von 20 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 51 - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1240098-2022-GGS; MA 51, P 34) Die Förderung an den Wiener Volleyballverband für die Austragung des Wiener Beach-Volleyball Kinder Cups 2022 in der Höhe von 20 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 51 - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1264451-2022-GGS; MA 51, P 35) Die MA 51 wird ermächtigt, mit der Stadt Wien Marketing GmbH den vorgelegten Vertrag zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den Beachvolleyball Großevents in Wien

 

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