Gemeinderat, 65. Sitzung vom 28.02.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 73
Bitte erlauben Sie mir einen Satz zur vorigen Anfrage: Herr GR Ebinger hat beim Wald der jungen Wienerinnen und Wiener von irgendeiner Aufforstungsaktion gesprochen. Das löst bei mir derartige Schmerzen aus, dass ich kurz darauf hinweisen möchte, dass diese irgendeine Aufforstungsaktion jedes Mal immerhin 50.000 bis 100.000 m² neuen Wald schafft und da die jungen Wienerinnen und Wiener 10.000 Bäume pflanzen, das ist also ein riesen Ding. Das wollte ich einfach noch dazusagen. Das war aber gar nicht als Kritik gemeint, sondern als aufgelegte Möglichkeit, noch einmal darauf hinzuweisen, wie groß das ist und wie stolz wir darauf sind. - Entschuldigen Sie bitte. (Beifall von GR Christian Oxonitsch und GR Siegi Lindenmayr.)
Zur Frage: Liebe Frau GRin Emmerling, die Stadt Wien hat als Schulerhalterin der öffentlichen Pflichtschulen die gesetzliche Pflicht, Vorsorge zu treffen, und zwar für die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler an allen ganztägig geführten Pflichtschulen. Das ist mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 27. Jänner 2005 in der derzeitigen Form geregelt. Mit diesem Beschluss wurde eine Vorgehensweise betreffend die Mittagsverpflegung an allen ganztägig geführten öffentlichen Pflichtschulen neu geregelt, um sicherzustellen, dass Eltern beziehungsweise die Obsorgeberechtigten, die die Kosten für die Mittagsverpflegung zahlen, Wahlfreiheit bei der Auswahl der Essenslieferanten haben. Diese sieht vor, dass all jene Unternehmen als Essenslieferanten in Frage kommen können, die bestimmte Bedingungen erfüllen, und zwar Bedingungen eines Kriterienkatalogs für alle Essenslieferanten, der mit Fachleuten abgestimmt ist, Qualität sichern soll und eben die Mittagsverpflegung regelt und somit die Basis für den Lieferanten-Pool bildet, aus denen dann die örtlichen Elternvereine der jeweiligen ganztägig geführten Pflichtschulen wählen können.
Die Nutzung der erforderlichen Infrastruktur, die man braucht, um diese Essenslieferung beziehungsweise die Essensbereitstellung zu ermöglichen, wird von den Wiener Schulen zur Verfügung gestellt, aber eben nur dann, wenn sich ein Essenslieferant bereiterklärt, den Kriterienkatalog der Stadt Wien und des Landesverbandes Wien der Elternvereine an verpflichtenden öffentlichen Pflichtschulen - ich werde in Hinkunft der Einfachheit halber Landeselternverband sagen - zu erfüllen. Der Landesverband gibt also gemeinsam mit der Stadt einen klaren Kriterienkatalog vor, und nur jene Essenslieferanten, die sich an den Kriterienkatalog halten, können ausgewählt werden. Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist das so. Seit diesem Schuljahr entscheiden daher die Eltern, welcher Lieferant aus diesem Pool geeigneter und streng geprüfter Lieferanten die Mittagsverpflegung und, wenn gewünscht, auch die Schuljause für die jeweilige Schule liefert. Der Landesverband koordiniert das dann im Interesse der Obsorgeberechtigten in enger Kooperation mit den Elternvereinen an den jeweiligen Schulen.
Was ist die Intention dieses Beschlusses von damals beziehungsweise die Intention des derzeitigen Kriterienkatalogs? - Diese ist, sowohl in hygienischer Sicht als auch in ernährungsphysiologischer Sicht einen sehr, sehr hohen Qualitätsstandard festzusetzen und zu sichern, da es sich hierbei ja um die Ernährung von minderjährigen Schülerinnen und Schülern handelt, und das ist eine der zentralsten und wichtigsten gesundheitspolitischen Aufgaben. Durch die Möglichkeit für am Markt tätige Essenslieferanten, in regelmäßigen Abständen dann auch in den Lieferanten-Pool aufgenommen zu werden, sowie durch die laufende Evaluierung des Kriterienkatalogs kann dann auch rasch und flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen eingegangen werden.
Ich möchte ein sehr spektakuläres Beispiel für die positiven Folgen einer solchen zentralen Festsetzung von Standards bringen - das ist der Bioanteil. Der Bioanteil an der Mittagsverpflegung belief sich bei Ende des Schuljahres 2018/2019 auf 40 Prozent, ab dem Schuljahr 2019/2020 konnte dieser um weitere 10 Prozentpunkte auf nunmehr 50 Prozent angehoben werden. Es ist so, dass Nachweise erbracht werden müssen. Die Lieferanten müssen eben jährlich Nachweise über die Herkunft und die Bioanteile der eingesetzten Lebensmittel in Form eines Berichtes eines Wirtschaftsprüfers oder einer Biokontrollstelle vorlegen.
Es ist auch so, dass Greenpeace erst vor Kurzem einen Test unter den Schulessen in ganz Österreich gemacht hat, und da hat das Wiener Schulessen mit Abstand die Bestnote, also die Nummer 1 unter allen Bundesländern, unter allen unterschiedlichen Zugängen erhalten
Natürlich ist es so, dass die Feststellung des hohen Qualitätsstandards auch dazu führt, dass sich zwar immer wieder Unternehmen um eine Aufnahme in den Lieferanten-Pool bemühen, aber mangels fehlender oder unzulänglicher Nachweise dann nicht aufgenommen werden können oder von diesen Unternehmen aus verschiedenen Gründen eine Aufnahme in den Lieferanten-Pool nicht weiterverfolgt wird. Für mich ist es aber nicht denkbar, von dieser Vorgehensweise abzugehen, weil wir eben die gesellschaftliche Verantwortung haben, den Kindern in ganztägig geführten öffentlichen Pflichtschulen eine hochwertige, gentechnikfreie und möglichst biologische Verpflegung zu sichern, und zwar eben allen Wiener Kindern, daher auch diese strengen Maßgaben für alle.
Für die Entscheidungsfindung der gewünschten Essenslieferanten an ganztägig geführten öffentlichen Pflichtschulen gibt es auch einen klaren, verständlichen, unbürokratischen Prozessablauf, der aber gewisse Mindestanforderungen beinhaltet, auch hinsichtlich der Legitimation und der Vertretungsbefugnis der für den einzelnen Elternverein auftretenden Mitglieder, und einen zeitlich, wie ich glaube, angemessenen Fristenverlauf. Die Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren für fast alle Standorte - wir haben mehrere Hundert Standorte - als problemlos und praktikabel dargestellt. Dieser definierte Prozessablauf sieht auch vor, dass für die Standorte, die zum ersten Mal eine schulische Tagesbetreuung anbieten, im ersten Betriebsjahr der Landesverband für Elternvereine den Lieferanten nach bestimmten Kriterien auswählt, und zwar den jeweiligen Billigstbieter
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