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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 95

 

Geschichte. 2016 hat man gesagt, nein, das geht dort nicht, da ist eine Bundesstraße daneben, da darf man nichts bauen. Es ist abgelehnt worden. Der Betreffende bekommt von der Baupolizei einen Negativbescheid, da steht drinnen: Nein, du darfst nicht bauen! - Was macht die Person? Sie baut das Haus.

 

Der stellt das Haus wider besseres Wissen einfach trotzdem hin. Er weiß genau, er darf nicht bauen, er baut einfach trotzdem. Jetzt steht dieses Haus dort. Wir kriegen jetzt wieder den Akt in den Planungsausschuss und sollen uns damit befassen, ob es diesmal erlaubt ist. Denn der wesentliche Unterschied ist, dass er ursprünglich gesagt hat, er will ein Wohnhaus bauen. Jetzt ist das Wort Wohnhaus im Akt ausgebessert, da steht jetzt Wirtschaftsgebäude drauf und ein Wirtschaftsgebäude an der Bundesstraße wäre ja erlaubt.

 

Dann haben wir uns den Plan angeschaut: Der schaut irgendwie wie eine Wohnung aus, da gibt es ein Vorzimmer und neben dem Vorzimmer sind ein Bad und ein WC, und auf der anderen Seite war einmal eine Küche, 12 m², geradeaus war einmal ein Wohnraum, 29 m². In beiden Fällen steht im Plan jetzt Abstellraum drauf. Also dort, wo vorher im Plan Küche gestanden ist, steht jetzt Abstellraum und dort, wo vorher Wohnzimmer gestanden ist, steht jetzt auch Abstellraum drauf.

 

Wir haben dann im Planungsausschuss heftig diskutiert und die Frau Stadträtin hat dann sogar - na gut, auf meinen Vorschlag hin - gesagt, dann vertagen wir doch wenigstens das Aktenstück und schauen uns das noch einmal an. Das gibt es doch nicht, was da passiert ist, da macht sich doch jemand über uns lustig.

 

Kollege Valentin ist dann zur Ehrenrettung des Bauwerbers ausgerückt und hat mir dann erklärt, wie die Bauordnung funktioniert. Ich nenne das jetzt den Valentin‘schen Rechtsanspruch. Er hat gesagt, wenn einer so kommt in ein Bausperrgebiet - da ist er eh, der Kollege Valentin -, dann hat er einen Rechtsanspruch drauf. Das war Ihre Aussage. Und daher muss man das jetzt genehmigen, auch dann, wenn er sich über uns lustig macht.

 

Auf Rückfrage haben wir dann noch geklärt, wer denn dann bitte zuständig ist, wenn wir etwas genehmigen, was jemand eigentlich illegal gebaut hat. Na, das geht dann natürlich nicht den Planungsausschuss etwas an. (GR Erich Valentin: Ich kann mich erinnern!) - Ja, Sie können sich erinnern, ich weiß. Das ist natürlich nicht Angelegenheit des Planungsausschusses - wir genehmigen ja nur, ob er es grundsätzlich bauen darf, selbst dann, wenn er es eh schon illegal errichtet hat -, denn für diese Prüfung ist dann die Baupolizei zuständig. (GR Peter Kraus, BSc: Genehmigen tut der Planungsausschuss gar nichts, der gibt eine Stellungnahme ab.) - Genau, der Planungsausschuss genehmigt …Für das Protokoll, der Zuruf von Kollegen Kraus hat gelautet: „Genehmigen tut der Planungsausschuss gar nichts, er gibt nur eine Stellungnahme ab.“ Richtig, formal gesehen, und das ist jetzt genau der Hund. Ich habe ja mehrere schriftliche Anfragen zu diesem Thema gestellt, sowohl an die damalige Planungsstadträtin als auch an die Wohnbaustadträtin, und da wird jetzt Pingpong gespielt.

 

Wenn du im Wohnbauressort anfragst und sagst, okay, da steht jetzt etwas, was eigentlich dort nicht stehen darf, dann bekommst du als Antwort: Pfff, da ist Bausperre, wir überprüfen nur, ob das Bauwerk technisch in Ordnung ist, was da steht, ist uns wurscht, denn der Planungsausschuss hat ja gerade gesagt, dass es eh passt. Dann gehst du zum Planungsausschuss und sagst, na, Entschuldigung, aber wieso genehmigt man denn so etwas, denn das ist ja ein Schwarzbau. Dann bekommst du Antworten wie die, die Kollege Kraus jetzt gerade gegeben hat: Na, geh bitte, wir geben ja nur eine Stellungnahme ab, die MA 37, die Baupolizei ist diejenige, die das dann zu prüfen hat.

 

Herr Kollege Kraus, die Baupolizei überprüft nur, ob das Bauwerk technisch steht. Sie überprüft, ob das, was der schon illegal gebaut hat, jetzt vereinfacht gesagt, wenigstens stehen bleibt und nicht einstürzt. (GR Gerhard Kubik: Nein, nein, nein, bitte!) - Das ist genau dieses Pingpongspielen mit den Zuständigkeiten abseits der Rechtssicherheit.

 

Ein Wort noch zum sogenannten Valentin‘schen Rechtsanspruch, von dem ich das letzte Mal erstmals gehört habe: Danke, Herr Professor Valentin für diesen Input! (Heiterkeit bei GR Erich Valentin: Professor ist der Kopietz, ich Kommerzialrat!) Entschuldigung, kein Professor, er ist nur Doktor, auch gut. (GR Erich Valentin: Nicht verwechseln!)

 

Also wie auch immer, der wissende Herr Valentin mit seinem Rechtsanspruch hat dann beim nächsten Aktenstück - wir haben jetzt gelernt, es gibt bei einer Bausperre einen Rechtsanspruch auf Annahme -, das nächste Aktenstück hat dann 3 Hochhäuser betroffen, jeweils 35 m hoch, von einem bekannten Bauträger, der schon sehr regelmäßig mit politischer Mehrheit auch Genehmigungen in Bausperrgebieten bekommen hat. Dieses Mal hat das Aktenstück genau gefühlt 45 Sekunden gebraucht und wurde abgelehnt, und wurde abgelehnt! - Soll ja sein.

 

Spannend ist halt nur, dass ein Bauträger, der einen fixfertigen Bauakt vorlegt - wenn so ein Akt bei uns in den Ausschuss kommt, ist der fixfertig durchgeplant, drei Hochhäuser mit jeweils 35 m, wissen Sie, was das normalerweise kostet, alleine die Architektur- und Planungskosten gehen da in die hunderttausende Euro; ein fixfertig geplanter Bauakt landet im Planungsausschuss, noch dazu von einem Bauträger, der nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen ist, sondern der schon öfter im Zusammenhang mit solchen politisch entschiedenen Bausperrgebieten genannt worden ist -, dieses Mal aber leider keine Genehmigung bekommt.

 

Was ich damals im Ausschuss nicht wusste, dort haben wir uns nur gewundert, ist, dass wenige Tage vor dieser Ausschusssitzung diese freiwillige Nachschau, Hausdurchsuchung war es ja keine, bei der MA 21 stattgefunden hat. Und da bekommt die ganze Sache auf einmal ein bisschen ein anderes Gesicht. Ich weiß nicht, ob das Zufall ist, ich weiß nicht, ob es Absicht ist. Keine Ahnung, allein, es schaut ungewöhnlich aus.

 

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