Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 95
nicht das Seine. (Heiterkeit bei den GRÜNEN und GR Mag. Josef Taucher.) Er ist ein begeisterter Erzähler, er ist ein begeisterter Visionär, er steckt Menschen mit den Projekten, die er machen will, an, er versucht, für diese Ideen Verbündete zu finden. Was er aber braucht, sind Leute, die hinterherarbeiten. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.)
Das haben andere gemacht und auch das hat er bereits veröffentlicht, gleich nach den Anwürfen im Oktober 2017, wo er dann klar gemacht hat, dass derjenige, der für die Akquirierung von Spenden zuständig war, soweit ich mich erinnere, Herr Hemetsberger war. Er war nicht nur für die Spenden zuständig, sondern er ist auch einer der größten Geldgeber, und die Hauptsponsoren sind ebenfalls, soweit ich weiß, seit Oktober 2017 nachlesbar, alle von Christoph Chorherr selbst bekannt gegeben. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Na ja!)
Die letzte Frage ist, wie weit die gesamte Spendenliste bekannt gemacht werden kann. Es tut mir leid, aber auch da halte ich mich wieder an die Gesetze: Das kann nur der Verein selbst machen. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Na eh!) - Na ja, eh.
Was bei dieser Sache auch schwierig ist: Wenn man nicht von vornherein Spenden mit dem Hinweis darauf sammelt, dass die Namen für die Spenden auch öffentlich gemacht werden könnten, ist man sofort in einem Graubereich des Datenschutzes.
Das stimmt tatsächlich, ich sammle übrigens für einen anderen Verein auch Spenden und kenne daher diese Schwierigkeit. Es ist eine Entscheidung, die der Verein in Absprache mit den Spenderinnen und Spendern zu treffen hat. Sie können es von uns verlangen, wir können es uns wünschen, machen kann es nur jemand anderer.
Ich hoffe also, ich habe ein bisschen zu den Fakten beitragen können, ein wenig von den großen Verschwörungen abbauen können, denn ich glaube, die Sachlage ist relativ gut nachvollziehbar. Wir werden hoffentlich bald Ermittlungsergebnisse haben und es wird dann herauskommen, ob Anklage erhoben wird oder eben nicht. Auf diesem Stand des Ermittlungsverfahrens sind wir, und alles andere werden wir wahrscheinlich aus den Medien erfahren. Ich hoffe, dass Sie, wie soll ich sagen, den Leistungen des Herrn Chorherr genau so positiv gegenüberstehen, wie ich es noch immer tue. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist nunmehr GR Pawkowicz, ich erteile ihm das Wort.
GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Gleich direkt an meine Vorrednerin gerichtet: Keine Sorge, ich habe mir fix vorgenommen, das laufende Verfahren selbst nicht zu kommentieren und auch keine konkreten Details oder Vermutungen zum laufenden Verfahren anzustreben. Ich möchte aber im selben Zusammenhang schon auch sagen, dass mich schon bei der Anfragebeantwortung von Seiten der Amtsführenden Stadträtin für Stadtplanung heute in der Früh die Art und Weise, wie Sie unsere Anfragen, die mündlichen nämlich, beantwortet haben, sehr gewundert hat.
Ich habe ein bisschen den Eindruck, Sie verstecken sich auch hinter dieser Amtsverschwiegenheit, und ich darf auf ein sehr konkretes Beispiel eingehen. Ich habe da das unkorrigierte stenographische Protokoll dieser mündlichen Anfrage. Heute in der Früh haben Sie zunächst einmal eingestanden, dass das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung am 25. Februar 2019 ein Amtshilfeersuchen gestellt hat.
Ich zitiere wörtlich, Sie haben gesagt: „Auch wurde die Beantwortung eines weiteren ergänzenden Amtshilfeersuchens vom 25. Februar 2019, mit dem nach weiteren Widmungsverfahren und Liegenschaften gefragt wurde, vorgenommen.“ Zitat Ende. Das Bundesamt für Korruptionsprävention frägt also nach weiteren Widmungsverfahren und Liegenschaften. Wegen dieses konkreten Satzes habe ich meine ursprüngliche Frage abgehakt und habe Sie stattdessen dann Folgendes gefragt, nämlich wollte ich von Ihnen wissen, ob sich das auch auf Bausperrgebiete bezieht.
Konkret hat meine Frage gelautet, ich zitiere: „Hat sich in irgendeiner Form dieses Amtshilfeersuchen oder die Rückfrage der Staatsanwaltschaft auch auf Dokumente bezogen, die im Zusammenhang mit Beschlüssen des Planungsausschusses stehen, also auf Gebiete, auf denen Bausperre besteht?“ Zitat Ende. Also: Die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Bundesamt ermittelt wegen Flächenwidmungen, ich frage, ob es auch Bausperren betrifft, daraufhin antworten Sie zunächst: „Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil ich keinen Einblick in den Akt habe.“
Das wundert mich insofern ein bisserl, weil Sie ja wissen werden, welche Akten die angefordert haben, sonst hätte ja Ihre Dienststelle diese Akten - Flächenwidmungen - nicht hergeben können. Ich gehe also daher davon aus, dass Sie grundsätzlich wissen, ob das dann auch Dokumente aus Bausperrgebieten betrifft oder nicht. Sie sagen, Sie wissen es nicht, weil Sie keinen Einblick in den Akt haben. Gut, soll sein, und dann der Zusatz: „Ich gebe Ihnen noch eine sehr allgemeine konkrete Antwort. Ich habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, weil, wie Sie wissen, ich auch an bestehende Verschwiegenheitspflichten gebunden bin.“ - Also das Amt frägt im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens nach Flächenwidmungen. Ich frage, betrifft es eine Bausperre, Sie sagen, ich weiß es nicht, und außerdem ist es Amtsverschwiegenheit. - Na, was jetzt?
Wenn Sie es nicht wissen, dann fällt es mir jetzt ein bisschen schwer, zu erkennen, worauf sich die Amtsverschwiegenheit bezieht, denn wenn Sie es nicht einmal wissen, dann können Sie auch nicht wissen, dass da Amtsverschwiegenheit drauf ist. Oder aber Sie wissen es und wollen es uns nicht sagen, weil vielleicht Amtsverschwiegenheit besteht. Na, das lasse ich schon eher durchgehen. Die entscheidende Frage ist nur - gehen wir einmal davon aus, Sie wüssten es doch, weil sonst können Sie ja nicht sagen, dass Amtsverschwiegenheit besteht -: Warum besteht Amtsverschwiegenheit? (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP.)
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