Gemeinderat, 39. Sitzung vom 27.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 84 von 85
weise zustehende unantastbare Menschenwürde sein.“ (Zwischenruf von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Ja, Sie haben recht, das steht auch jeder Frau zu!
Ich setze fort: „Diese erfordert die achtungsvolle Behandlung durch andere. Tatbildlich sollte eine würdeverletzende Beleidigung auch ohne eine Mindestpublizität sein.
Weiters spricht sich der Wiener Gemeinderat dafür aus, dass Österreich auch gegen verbale sexuelle Belästigung gemäß Art. 40 der Istanbul-Konvention des Europarates Sanktionen schafft. Es sollen möglichst niederschwellige Regelungen gefunden werden, damit Frauen ohne großes Prozessrisiko Ansprüche auf Unterlassung von solchen Nachrichten haben und Bestrafungen durchgesetzt werden können.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.“ (Beifall bei GRÜNEN und spö. - Zwischenruf von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Es geht um etwas sehr Essenzielleres!
Stimmen Sie bitte diesem Antrag zu, und unterstützen Sie auch das Projekt „peppa“, das für die Mädels wirklich eine ganz wichtige Anlaufstelle ist! Ich würde mir wünschen, dass wir „peppa“ in jedem Bezirk haben! (Beifall bei GRÜNEN und spö.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Emmerling. Ich erteile ihr das Wort.
GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Herr Vorsitzender! Verehrte Berichterstatterin!
Zu diesem Antrag, den Sie eingebracht haben, möchte ich mich jetzt noch ganz kurz äußern.
Ich glaube, die Problematik ist jedem bewusst, und zwar weit über diesen einen Fall, den Sie ausgeführt haben, hinaus! - Wenn man sich überlegt, dass man da eigentlich nichts tun kann, dann muss man sagen: Das ist schon sehr arg! Man kann es kaum glauben!
Wir sollten diesbezüglich jedenfalls - Sie haben es auch angesprochen - an einem Strang ziehen und auch auf Bundesebene gemeinsam Initiativen setzen. Trotzdem glauben wir, dass dieser rot-grüne Antrag jetzt ein bisschen in die falsche Richtung geht und dass wir das Thema Strafrecht und Gerichte jetzt nicht mit einem Initiativantrag hier angehen sollten.
Es geht dabei um die Mindestpublizität, über die man natürlich diskutieren muss. In diesem Fall meinen wir aber, dass es besser wäre, sich auch anzusehen, wie es mit dem Tatbestand der wiederholten psychischen Gewalt aussieht. Das schlagen auch Frauenschutzorganisationen vor, und sie fordern, dass man das umsetzt. Im Hinblick darauf können wir mit dem gleichen Gedanken in der Sache leider keine Zustimmung zu diesem Antrag geben. - Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar. Ich erteile ihr das Wort.
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Frau Berichterstatterin!
Sehr geehrte Frau Kollegin Huemer! Sie haben heute ein sehr wichtiges Thema angesprochen. Ich möchte klarstellen, dass wir und meine Fraktion uns dieses Themas und dieses Problems sehr wohl bewusst sind. Das ist ein wichtiges Thema, und das ist ein Problem in Anbetracht unserer immer mehr vernetzten Welt und auch der zunehmenden Anonymität gerade in den sozialen Medien oder auch in den Massenmedien.
Ich möchte aber in eine ähnliche Kerbe schlagen wie meine Vorrednerin Bettina Emmerling. Der Antrag, den Frau Kollegin Huemer eingebracht hat, zielt auf eine Adaptierung des StGB bezüglich Mindestpublizität ab. - Das sehen wir ein bisschen kritisch. Für uns ist es jetzt schwierig, die Abstimmung über diesen Antrag mit Ja oder Nein vorzunehmen. Ich glaube, dieses Thema ist sehr komplex und sehr vielschichtig, und daher bedarf es aus unserer Sicht auch eines wirklich vielseitigen Diskurses.
Wir möchten, dass dieses Thema nicht nur hier im Haus diskutiert wird, wie Sie es jetzt hier beantragen wollen, sondern gerade auch auf Bundesebene. Sie haben angesprochen, dass unsere Staatssekretärin Edtstadler auch schon die ersten Signale gesetzt hat, dass diesbezüglich etwas geschehen muss. Wir werden uns natürlich gerne - in diesem Zusammenhang spreche ich auch für meine Fraktion - an dieser politischen Diskussion beteiligen, können aber Ihrem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Wir werden das aber gerne auch auf Bundesebene mitnehmen und in dieser Taskforce Strafrecht auf Bundesebene mitdiskutieren. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von GRin Mag. Barbara Huemer.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin GRin Waltraud Karner-Kremser, MAS: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich freue mich, dass offensichtlich niemand etwas gegen das Geschäftsstück hat. Wir können dieses offensichtlich einstimmig abstimmen.
Ansonsten möchte ich zum Antrag nur einen Satz sagen: Es ist dies eine Willensbezeugung, und es wäre schön, wenn sie dieser als solcher zustimmen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 44. Wer der Postnummer 44 seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung von NEOS, ÖVP, SPÖ und GRÜNEN gegen die FPÖ mehrstimmig angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung des Beschluss- und Resolutionsantrages von Kollegen und Kolleginnen der GRÜNEN und der SPÖ betreffend besseren Schutz von Betroffenen von sexistischen Online-Übergriffen. Es wird die sofortige Abstimmung des Antrages beantragt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle fest: Zustimmung bei der SPÖ und den GRÜNEN gegen NEOS, ÖVP und FPÖ und somit mehrstimmig angenommen.
Wir kommen zur Postnummer 46 der Tagesordnung. Der gemeldete Redner hat sich streichen lassen. Das
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