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Gemeinderat, 39. Sitzung vom 27.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 85

 

Leistungen in den Bundesländern zu erkundigen. Ich schlage vor, Sie fangen bei Oberösterreich an, setzen in Salzburg fort, gehen weiter nach Tirol und enden in Vorarlberg. Machen Sie sich die Arbeit! Rufen Sie in Ihren Parteizentralen an! Lassen Sie sich die Zahlen geben! Ich will Sie Ihnen jetzt gar nicht vorlesen, ich erspare Ihnen die Peinlichkeit, dass ich sie vorlese. Aber wenn Sie ernsthaft der Meinung sind, es liegt an der Höhe der Mindestsicherung, dann kann ich Ihnen nur sagen, Sie sind schief gewickelt, das ist falsch. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Zweite Korrektur (GR Mag. Manfred Juraczka: Das ist aber eine eigenwillige tatsächliche Berichtigung! Was berichtigen Sie? - GR Klaus Handler: Was berichtigen Sie? - Ruf bei der FPÖ: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) - Ich habe Ihre Aussage berichtigt, dass es in Wien die höchste Mindestsicherungszahlung gibt. Das ist falsch, was Sie erzählen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Ich habe Ihnen gerade die vier Bundesländer, die mehr zahlen, genannt. (Widerspruch bei FPÖ und ÖVP.) - Na, recherchieren Sie es halt! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Zweite tatsächliche Berichtigung der Aussage, dass Pensionisten, die in der Ausgleichszulage sind, nicht betroffen sind. Da haben Sie offensichtlich nicht ordentlich gelesen, was im Mindestsicherungsgesetz steht, nämlich dass Menschen mit Ausgleichszulagenrichtsatz auch zusätzlich Mietbeihilfe aus der Mindestsicherung bekommen. Es sind 12.282 Pensionistinnen und Pensionisten im Regelpensionsalter im Mai 2018. Tatsächliche Berichtigung: Es ist falsch, dass diese nicht von den Plänen betroffen sein werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Dritte Korrektur: Es ist falsch, dass Kinder nicht betroffen sein werden. Und jawohl, man kann auf der Grundlage der Aussagen bereits Berechnungen machen.

 

Vierte Korrektur: Es ist falsch, zu behaupten, dass der Großteil der Mindestsicherungsbezieher arbeitsscheues Gesindel ist. (GR Mag. Manfred Juraczka: Na, na, na! - Zwischenruf bei der FPÖ.) Nur 42 Prozent der Mindestsicherungsbezieher … (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik (unterbrechend): Herr Stadtrat! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass tatsächliche Berichtigungen mit einem Zeitlimit von drei Minuten begrenzt sind. (GR Christian Oxonitsch: Ich dachte, fünf!) § 20 … (GR Christian Oxonitsch: Seite 289!)

 

Amtsf. StR Peter Hacker (fortsetzend): Ich mache nur noch einen Satz. Darf ich noch einen machen, einen Satz?

 

Nur 42 Prozent der Mindestsicherungsbezieher stehen, wie es so schön heißt, überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weil der Rest Kinder, arbeitsunfähige Personen, Pensionisten sind. Und diese 42 Prozent (GR Mag. Wolfgang Jung: Der Satz ist aus, Ihre Zeit ist abgelaufen!) unterteilen sich in zwei Gruppen, Herr Jung, nämlich in die Erwerbstätigen, die zu wenig verdienen und diejenigen, die gerade beim Arbeitsamt sind. Die haben eine durchschnittliche Bezugsdauer von 4,3 Monaten beziehungsweise von 6,9 Monaten - das ist die durchschnittliche Bezugsdauer dieser Gruppen. Das sei als tatsächliche Berichtigung hier gesagt, um nicht einen falschen Eindruck zu vermitteln. - Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Über die Frage, wie viele Minuten man bei der tatsächlichen Berichtigung in der Aktuellen Stunde reden darf, kann man diskutieren, es ist nicht ganz klar geregelt, soll so sein, aus meiner Sicht nicht. (GR Christian Oxonitsch: Das ist ganz klar geregelt, 15 Minuten!) - 15 Minuten tatsächliche Berichtigung? Also, das kann ich nicht herauslesen.

 

Wir haben eine Meldung zur Geschäftsordnung. - Bitte, Herr Klubobmann.

 

11.35.32

GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP)|: Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es ist mir durchaus bewusst, dass der Herr Stadtrat erst einen Monat im Amt und mit den Gepflogenheiten des Parlamentarismus vielleicht noch nicht so gut vertraut ist, aber bei einer tatsächlichen Berichtigung haben Fakten klargestellt zu werden, Herr Stadtrat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Empörung bei SPÖ und GRÜNEN. - GR Mag. Rüdiger Maresch: Was machen Sie? Sie polemisieren!) Wenn Sie hier behaupten, irgendjemand hätte von arbeitsscheuem Gesindel gesprochen, so ist das erstens nicht die Diktion meiner Fraktion und zweitens kann ich Ihnen eines sagen: Für Polemik und ideologisch getragene Vorträge sind Wortmeldungen da, jedenfalls keine tatsächliche Berichtigung, auch wenn man in der Stadtregierung sitzt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung liegt vor, Herr Klubobmann Oxonitsch hat sich gemeldet. - Bitte, Sie haben das Wort.

 

11.36.39

GR Christian Oxonitsch (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Kollege Juraczka, wenn Sie hier schon dem Herrn Stadtrat Nachhilfe in der Geschäftsordnung geben wollen, dann sollten Sie sich wenigstens in der Wortmeldung zur Geschäftsordnung daran halten, dass Sie zur Geschäftsordnung sprechen und nicht inhaltlich (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), dann würde das wahrscheinlich Sinn machen.

 

Tatsache ist, und da ist die Geschäftsordnung sehr klar, dass der zuständige Amtsführende Stadtrat - ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass er der zuständige Stadtrat ist - das Recht zur Vorbringung tatsächlicher Berichtigungen hat, wobei die Redezeit jeweils - er könnte es auch drei Mal machen, denn wenn man will, kann man es auch nach jedem einzelnen Redner machen - maximal 5 Minuten beträgt und maximal 15 Minuten diese tatsächliche Berichtigung nicht überschreiten darf. Das ist eindeutig geregelt, insofern braucht man sich darüber nicht zu unterhalten.

 

Und wenn Sie der Wortmeldung zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass zu allen Punkten ganz klar die tatsächliche Berichtigung erbracht wurde. Diese könnte man auch zur Kenntnis nehmen, dann bräuchte

 

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