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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 138

 

das Gelände dort abrutscht. Jetzt ist nach meinem Verständnis und nach dem von einigen Experten, die ich befragt habe, auch diese Grundierungsarbeit tatsächlich als Bauführung zu werten, kam aber im Baubewilligungsverfahren gar nicht vor.

 

Nun liegt dieses Gebiet im Parkschutzgebiet. Parkschutzgebiet bedeutet ganz konkret, das ist „bestimmt für das Anlegen von Gartenanlagen“. So steht es im § 6 Abs. 4 der Bauordnung. Inwieweit 260 Sitzplätze inklusive Ausschankanlagen, mobile WC-Anlagen und dergleichen tatsächlich als Gartenanlage zu werten sind, wäre durchaus eine Beurteilung der Baubehörde gewesen. Mir fällt aber im ähnlichen Zusammenhang dann noch etwas auf, wenn wir in ein anderes „Grünland“ gehen. Hier haben wir ein „Parkschutzgebiet“. Wenn wir ins „Grünland - Erholungsgebiet“ gehen, beispielsweise „Erholungsgebiet - Kleingärten - Ekl“, dann kommt es zu Hauf vor, dass Kleingärtner Bauaufträge erhalten, weil beispielsweise die Wintergärten vermeintlich überdimensioniert sind, und die dann dort einzelne Glasscheiben rausnehmen müssen und dergleichen, obwohl es hier durchaus die Möglichkeit gäbe, auch mit § 71-Ausnahmegenehmigungen so etwas zu ermöglichen.

 

Meine Frage ist: Wieso agiert Ihr Ressort so hart, wenn es auf der einen Seite um die Belange von Kleingärtnern geht, aber so teilweise ganz besonders nachgiebig oder wohlwollend, wenn es um Interessen von Lokalbetreibern, insbesondere im Grünland, hier im Konkreten sogar im Parkschutzgebiet geht?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Die Parkanlage ist eine historische Parkanlage, und alle Änderungen dort werden ja auch in enger Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt getroffen. Meines Wissens ist auch nicht vorgesehen, die Fläche der von Ihnen angesprochenen Terrasse zu asphaltieren, sondern das ist dort eine temporäre Nutzung, soviel ich weiß mit einer Holzausstattung, also nicht eine Asphaltierung des Bodens, sondern mit einem Holzboden, der natürlich auch temporär nutzbar sein wird. Von daher wird hier neben der MA 19 vor allem die Meinung des Bundesdenkmalamtes mitberücksichtigt.

 

Zum Vergleich mit den Kleingartenanlagen kann ich nur davor warnen, den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern zu signalisieren, dass es sinnvoll ist, über die bis jetzt maximale Grundausstattung von 50 m² hinausgehend fixe Bauwerke vorzusehen. Meine Sorge ist in dem Zusammenhang, und ich habe sie schon öfter artikuliert, dass es durchaus möglich ist, wenn da im Vergleich der Kleingartensiedlungen mit Gartensiedlungen, die ja bis zu 80 m² Grundfläche ausstatten können, dieser Unterschied zu eng wird, sodass vor den Höchstgerichten eine Entscheidung getroffen wird, dass sich die Kleingartenpächterinnen und -pächter oder Eigentümer an den Gartensiedlungen orientieren, was bedeuten würde, dass die bisherige Widmung Grünland dann mit Bauland vorzusehen ist, mit ganz anderen Auflagen.

 

Das ist also nicht eine zusätzliche Erschwernis, die die Baubehörde vorsieht, sondern ich würde meinen, dass es da durchaus rechtliche und politisch sinnvolle Gründe gibt, dass die Quadratmeteranzahl der bebauten Fläche sich nicht zu sehr annähert, um nicht vor Höchstgerichten negative Auswirkungen für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu bewirken. Dessen muss man sich bewusst sein und wenn man verantwortungsvolle Politik betreibt, dann muss man gerade auch solche Auswirkungen mit im Auge haben. Wie gesagt, das ist also keine Schikane der Baubehörde, sondern Sorge, dass vor Gerichten unter Umständen solche ähnlichen Ausstattungen der Grundfläche zu Entscheidungen führen, die wir alle gemeinsam nicht wollen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von NEOS, Frau GRin Mag. Meinl-Reisinger, bitte.

 

9.48.44

GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Stadtrat, für Ihre Ausführungen, die, und da schließe ich mich meinem Kollegen Dr. Ulm an, natürlich sehr juristisch waren, und das ist sicherlich ein richtiger Zugang, wenn es um solche Fragestellungen geht, wo es unterschiedliche Interessen gibt - keine Frage.

 

Ich möchte an der Stelle anmerken, dass natürlich auch uns bewusst ist, dass es hier wirtschaftliche Interessen gibt und es grundsätzlich etwas Positives ist, wenn hier jemand auf eigenes Risiko so ein Projekt wagt. Sie haben auch richtig angemerkt, dass es dort schon einmal eine Gaststätte gab, allerdings, und jetzt komme ich zu einem ganz entscheidenden Punkt in dieser Frage, nämlich auch politischen Punkt, ist die Dimension schon in hohem Ausmaß unterschiedlich. Ich glaube, damals waren bis zu 100 Plätze dort, und jetzt werden im Vollausbau, wenn alles ausgeschöpft wird, bis zu 880 Plätze dort in diesem Belvedere-Stöckl sein. Das ist natürlich auf Grund der Dimension doch ganz anders, als es bis jetzt war.

 

Ein kurze Anmerkung noch zu der Frage dieses Parkschutzgebietes: Diese temporäre Terrasse soll schon, so ist es in den Plänen, von einer fixen Schankanlage und einer fixen WC-Anlage begleitet werden. Hier zu insinuieren, dass das also einfach nur so Holzbretter sind, die da halt im Sommer aufgelegt werden, ist nicht ganz richtig, weil das natürlich hier schon auch feste Bauwerke sein werden, weil es eine feste Schank- und WC-Anlage geben wird, und mir nicht ganz nachvollziehbar ist, wie man in so einem historischen Garten kein Problem darin sieht.

 

Ich möchte aber auch zu einem anderen Aspekt kommen, der jetzt noch nicht angesprochen wurde, um noch eine Frage zu stellen. Laut Medienberichten gibt es die Auflage für vier zusätzliche Stellplätze. Da gibt es natürlich die Sorge der Anrainerinnen und Anrainer, und wir definieren das ein bisschen weitergehend, als es in der Bauordnung passiert, also nicht nur die, die jetzt unmittelbar bei der Prinz-Eugen-Straße wohnen. Ich verstehe schon, dass da natürlich auch andere, etwas weiter weg liegende Anrainer und Anrainerinnen Interesse daran haben, dass dort der Verkehr nicht massiv steigt. Halten Sie also 4 zusätzliche Stellplätze für den gesamten Gastronomiebereich mit einer Dimension von bis zu 880 Plätzen für ausreichend?

 

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