Gemeinderat, 27. Sitzung vom 28.09.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 102
Ausbau der städtischen Kindergärten wird durch gute Kooperationen mit verlässlichen privaten Teilorganisationen weiterhin ein vielfältiges Platzangebot zur Verfügung stehen.
Zu Frage 8: Der Wiener Bildungsplan ist gemäß den einschlägigen Landesgesetzen verpflichtend umzusetzen.
Zu den Fragen 10 und 11: Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes. Aber ganz grundsätzlich: Wie man sieht, habe ich etwas über für einen ordentlich gewürzten Schopfbraten und ich habe auch keine Probleme mit religiösen Symbolen, die sich in Kindergärten befinden.
Zu Frage 12: Es steht außer Frage, dass sich alle Menschen, die in Wien und in Österreich leben, an die Grundwerte der österreichischen Verfassung wie auch an die Menschenrechte und Kinderrechte zu halten haben. Diese sind nicht verhandelbar.
Zu den Fragen 13 und 18: Die Vergabe von Förderungen im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ hatte zum Ziel, ein ausreichendes und beitragsfreies Angebot an Plätzen zu schaffen, wodurch den Wiener Kindern der Besuch einer geeigneten elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtung ermöglicht wird. Eingebrachte Förderansuchen werden nach einem standardisierten Verfahren geprüft. Wenn Förderbedingungen nicht eingehalten werden beziehungsweise ein begründeter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, Unklarheiten, und so weiter besteht, setzt die MA 10 unterschiedliche Maßnahmen. So können etwa Förderungen vorübergehend eingestellt werden, es kann zu einer Rückforderung der ausgeschütteten Fördermittel kommen bis hin zur Auflösung der Fördervereinbarung. Beim Verdacht strafbarer Handlungen, etwa versuchte missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln und andere grobe Verfehlungen, erfolgt die entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Zu Frage 14: Im Jahr 2015 betrug die Summe zurückbezahlter Förderungen rund 276.000 EUR, im Jahr 2016 waren es rund 897.000 EUR.
Zu Frage 15: Die Bewilligung von Info-Ständen auf öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung. Bei diesem Verfahren werden unter anderem auch die Wirtschaftskammer und die Exekutive einbezogen. Nach vorliegenden Informationen wurden bisher seitens der Polizei keine Bedenken gemeldet.
Zu Frage 16: In den Jahren 2016 und 2017 wurde 51 Trägerorganisationen die Bewilligung für den Betrieb eines Kindergartens entzogen beziehungsweise wurde die Fördervereinbarung beendet. Die Gründe, die zur Kündigung beziehungsweise zum Widerruf der Bewilligung eines Kindergartens führen, sind meist vielfältig und reichen von unzureichenden baulichen Gegebenheiten über wirtschaftliche Probleme bis hin zu pädagogischen Mängeln.
Zu Frage 19: Die Wiener Polizei und die Stadt Wien haben einen gemeinsamen systematischen Prozess zur Minimierung der Risiken von Rammangriffen mit mehrspurigen Fahrzeugen im öffentlichen Raum aufgesetzt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Monaten schrittweise umgesetzt. Dieser Prozess wird übrigens vom Bundesministerium für Inneres als Best Practice und damit als Vorbild für andere Bundesländer gesehen. Im Übrigen haben wir das auch in der jüngeren Vergangenheit gemacht, allerdings immer unter dem Auspizium, dass wir den Menschen etwa den Weihnachtsmarkt nicht vermiesen wollen. Wir wollen Angst nehmen und nicht Angst schüren. Also haben wir auch in der Vergangenheit vor diesem Hintergrund unsere Maßnahmen gesetzt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Ruf bei der FPÖ: Haben wir gesehen, ja!)
Zu Frage 20: Die Sicherung der öffentlichen Einrichtungen erfolgt nutzerspezifisch, bei Bedarf in Zusammenarbeit und in enger Kooperation mit der Landespolizeidirektion Wien. Auf Grund der zugrundeliegenden Beurteilung werden sowohl organisatorische als auch sicherheitstechnische Maßnahmen gesetzt. Bei allen Sicherheitsüberlegungen muss aber auch der Dienstleistungs- und Servicecharakter für die Wienerinnen und Wiener Berücksichtigung finden.
Zu Frage 21: Dieses Thema wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach in diesem Haus diskutiert, und ich kann Ihnen mitteilen, dass sich auch nach wiederholter Anfrage nichts an der grundsätzlichen politischen Haltung der Wiener Stadtregierung ändern wird. Es besteht daher nach wie vor keine Veranlassung, die derzeitigen, klar strukturierten, Sauberkeits-, Wach- und Ordnungsdienste zu einem Gemeindewachkörper zusammenzuziehen. Im gegebenen Zusammenhang ist überdies darauf hinzuweisen, dass nach Art. 78d Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz für das Gebiet einer Gemeinde, in der die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von einer anderen Gebietskörperschaft ein Wachkörper nicht errichtet werden darf. Für Wien verbietet sich daher ein Wachkörper im Sinne dieser Bestimmungen der Bundesverfassung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Langanhaltender Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke dem Herrn Bürgermeister für die Beantwortung und eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr VBgm Mag. Gudenus zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist.
VBgm Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Damen und Herren!
Zuerst einmal Danke für diese schneidige Beantwortung der Fragen. Ich habe schon befürchtet, Sie werden einige Fragen ausklammern. Sie sind dann doch auf fast alles eingegangen, denn es hätte ja sein können, Sie verstecken sich hinter formal-juristischen Gründen, um nicht darauf einzugehen. Es stellt sich jedoch die Frage: Was ist die Quintessenz der ganzen Sache? Mir bleibt irgendwie als Zusammenfassung Ihrer Beantwortung: Alles ist okay, es gibt kein Problem. Wir haben in Wien kein Problem mit Islamisierung, mit dem Islam, mit der Radikalisierung. Alles ist perfekt, falscher Alarm. Die
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