Gemeinderat, 24. Sitzung vom 01.06.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 96
(Beginn um 9.01 Uhr)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich darf bitten, die Plätze einzunehmen, und darf Sie recht herzlich zur 24. Sitzung des Wiener Gemeinderates begrüßen. Die Sitzung des Gemeinderates ist eröffnet.
Entschuldigt sind Herr GR Mag. Kasal und Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar, beide sind erkrankt. Frau GRin Mag. Emmerling ist von 15 bis 18 Uhr dienstlich verhindert und daher entschuldigt, Frau GRin Korosec von 9 bis 12 Uhr dienstlich verhindert und entschuldigt und Frau GRin Mag. Meinl-Reisinger bis 10.30 Uhr sowie ab 17.30 Uhr dienstlich verhindert und entschuldigt.
Bevor wir zur Fragestunde kommen, gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. - Bitte, Herr Klubobmann Nepp.
GR Dominik Nepp (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher aus Simmering Pauli Stadler!
Ich habe mich auf Grund des § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung zu Wort gemeldet, denn bezüglich der Fragestunde werde ich den Verdacht nicht los, dass sich hier die Wiener Stadtregierung irgendwie das Recht so biegt, wie sie es gerade braucht, um vielleicht unliebsame Fragen der FPÖ zu blockieren und uns undemokratisch eigentlich ständig Prügel zwischen die Füße zu werfen. Fragen werden nicht zugelassen, weil sie unangenehm sind. Diese eine Frage, die wir stellen wollten, war eine Frage bezüglich der Parkpickerlbefragung in Simmering. Was sich bei dieser Parkpickerlbefragung in Simmering abspielt, ist nämlich echt eine Farce, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Es geht darum, dass wir nachfragen wollten, warum eine Befragung, die zum Beispiel in Währing - dort sogar zwei Mal - und in Döbling möglich war, auf einmal im 11. Bezirk, nur weil es dort einen blauen Bezirksvorsteher gibt, anscheinend nicht mehr möglich ist. Es geht darum, wer zu befragen ist. Wir wollen genauso wie in Döbling, genauso wie in Währing die zur Bezirksvertretungswahl Wahlberechtigten abstimmen lassen und eben nicht Drittstaatsangehörige.
Und als dann diese mündliche Anfrage, die wir heute an Frau StRin Brauner stellen wollten, mit einem erstens schlechten und zweitens auch fadenscheinigen Rechtsgutachten abgedreht wurde, haben wir nicht eingesehen, warum die Argumentation dieses Rechtsgutachtens schlüssig sein soll. Es wird behauptet, und auch der Vorsitzende steht auf dem Standpunkt, dass die Datenübertragung im 11. Bezirk keine Information im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit im öffentlichen Interesse des Bezirkes ist. Aber genau das Gleiche war eben im 18. und im 19. Bezirk möglich. Und da wollten wir Frau Brauner fragen, warum dies so ist.
Ich verstehe schon, dass das vielleicht unangenehm sein kann. Ich habe hier auch eine an den Herrn Bezirksvorsteher Stadler gerichtete Antwort der Frau Brauner, in der sie übrigens - (ein Schriftstück in die Höhe haltend) das ist ihr Papier - auch schreibt: „Im Übrigen darf ich abschließend festhalten, dass alle bisherigen Befragungen der Bezirke zur Parkraumbewirtschaftung als Personenkreis die gesamte betroffene Bezirksbevölkerung umfasst haben.“
Diese Aussage ist nachweislich unwahr, Frau Stadträtin! Und wir wollen einfach wissen, wie Sie zu so einer Aussage kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Es wird dann in diesem Rechtsgutachten weiters behauptet, dass es sich um mittelbare Bundesverwaltung handelt und dass wir auf Grund dieser mittelbaren Bundesverwaltung kein Interpellationsrecht haben. Da möchte ich nur darauf verweisen, dass dieses Thema durchaus schon mehrmals behandelt wurde, auch im Rahmen der damaligen Befragung in der Mariahilfer Straße. Da gab es ja auch Petitionen und eine Meinungsumfrage des Bezirkes. Ich habe mir aus dem stenographischen Protokoll des Gemeinderates die damaligen Anfragen herausgesucht: Sie betreffen das Gleiche, was wir jetzt von Frau StRin Brauner wissen wollen. Ein Mal erging die Anfrage an Bgm Häupl, der uns diese Fragen beantwortet hat, ein Mal an die Vizebürgermeisterin, Frau Vassilakou, die uns diese Fragen beantwortet hat. Aber jetzt ist es anscheinend nicht mehr möglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, und da frage ich mich echt.
Das ist kein Fair Play im parlamentarischen Bereich. Es zeugt nicht von politischer Etikette. Sich vor solchen Fragen zu drücken, ist einfach nur feig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Wir haben ja in der Präsidiale lang und breit diskutiert, auch das Rechtsgutachten. Ich kann natürlich meine Entscheidungen nur auf Basis von rechtlichen Gutachten fällen, auch wenn vielleicht in der Frage selbst unter Juristen mehrere Auslegungen möglich sind. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das Haus hat diese Auslegung getroffen. Ich muss mich an die Verfassung halten und habe daher auch so gehandelt.
Aber wir haben das lang und breit in der Präsidiale diskutiert. Ich nehme Ihre Kritik an meiner Entscheidung zur Kenntnis, so wie Sie meine Entscheidung auch zur Kenntnis nehmen müssen, Herr Klubobmann, und würde jetzt mit der Fragestunde fortfahren.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 01523-2017/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Georg Fürnkranz gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. (Bundesminister Drozda schrieb kürzlich in einer Anfragebeantwortung zum Thema Weltkulturerbe und Hochhaus: 'Seitens des Bundeskanzleramtes wurde die Stadt Wien wiederholt darauf hingewiesen, dass (…) mit einer Streichung von der Liste des Weltkulturerbes spätestens nach Baubeginn zu rechnen ist. (…) Daher ist es eine Forderung als Bundesminister, (…) die zwischen dem Bund und den Ländern geteilte Verantwortung für die österreichischen Welterbestätten (…) beim Bund zu zentralisieren'. Das bedeutet: Wien geht mit seinem Weltkulturerbe so verantwortungslos um, dass man der Stadt Wien die Kompetenzen entziehen muss! Mit welchen konkreten Änderungswünschen bezüglich der Kompetenzlage ist die
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