Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 82 von 105
Hobek und Schmidt betreffend Alkoholverbot auf dem Praterstern. Es wurde sofortige Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Die Zustimmung geben die ÖVP und die FPÖ, gegen die Stimmen von NEOS, SPÖ und GRÜNEN. Das ist daher die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Antrag der ÖVP-Gemeinderäte Ulm, Schwarz, Kugler betreffend Erstellung eines Gesamtkonzeptes für den Praterstern. Die sofortige Abstimmung wurde beantragt. Wer dem Antrag zustimmt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Zustimmung ist von der ÖVP und der FPÖ, gegen die Stimmen von NEOS, SPÖ und GRÜNEN und daher abgelehnt.
Wir setzen nun in der Tagesordnung fort.
Es gelangt nunmehr Postnummer 1 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an den Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, GRin Akcay, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Safak Akcay: Ich ersuche um Zustimmung.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Damnjanovic. Ich erteile es ihm.
GR Nemanja Damnjanovic, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätztes Publikum!
In meiner linken Hand halte ich den Subventionsantrag des Vereines Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen mit seiner Projektbeschreibung für das Jahr 2017, inklusive Tätigkeitsbericht 2015 und Veranstaltungen. In meiner rechten Hand ist die vom Stadtrechnungshof Wien durchgeführte Prüfung und Gebarung des Vereines in den Jahren 2012 bis 2014. Die beiden Dokumente betrachte ich als wichtige Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung eines klaren Vereinsbildes und damit verbundenen Entscheidung bezüglich der Subventionsvergabe.
Nach den eigentlichen Prüfungshandlungen, die im Zeitraum September 2015 bis Dezember 2015 vorgenommen worden sind, hat der Wiener Stadtrechnungshof insgesamt 36 Empfehlungen zusammengefasst, davon 4 an die MA 17 und 32 an den Verein. Die 36 Empfehlungen sind als Resultat gewisser Unregelmäßigkeiten und Verstöße entstanden, die in diesem Verein leider vorgekommen sind. Wenn uns von einem Teil der regierenden Parteien vorgeworfen wird, dass wir solchen Subventionen nicht zustimmen, dann können wir darauf Folgendes sagen: Ja, wir haben wieder ein Mal mehr mit unserer Ablehnung recht behalten und die einzig richtige Entscheidung getroffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich rate, diesen 36 Empfehlungen - 36 zusätzliche Gründe - der Subvention nicht zuzustimmen. Ich werde selbstverständlich nicht alle Empfehlungen erwähnen, einige schon. Was für mich nicht nachvollziehbar ist, wenn es sich um die Vergabe der Subvention handelt, ist die fehlende Transparenz im Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal. Sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle zwei Fragen an uns alle: Welche Konsequenzen gibt es für gewisse Vereine, die sich an das Vereinsgesetz nicht halten und dieses verletzen? Wieso hat die Wiener Regierung die Subvention dieses Vereines immer wieder bewilligt, als Kontrollapparat zu spät reagiert und sozusagen versagt? Meine Antworten sind: Besonders diese Vereine, die jede Menge an Steuergeldern bekommen, sollen in Wahrheit die Rolle der Vorzeigevereine annehmen und im Falle der vereinsgesetzwidrigen Tätigkeiten sollten sie auch die angemessenen Konsequenzen tragen. Die Wiener Regierung ist für die Bewilligung von Subventionen zuständig und trägt damit automatisch die volle Verantwortung für eine Kontrolle bezüglich der richtigen Verwendung von Steuergeldern. Wenn sich die Wiener Regierung um diese Angelegenheit nicht kümmern will, dann muss sie auch mit Konsequenzen rechnen. Letztendlich handelt es sich um sehr viel Geld unserer Steuerzahler. Das habe ich schon mehrmals gesagt, aber das wiederhole ich noch einmal. Für viele Vereine, deren Mitglieder eine gute ehrenamtliche Arbeit leisten, gibt es keine Subvention. Aber für einige Vereine, die das Vereinsgesetz verletzen, wenig Erfolg zeigen und keine exakten Wirkungsziele definieren, gibt es unglaublich viel Geld. Umso trauriger finde ich die Äußerungen, die im letzten Plenum stattgefunden haben, die sich in Wahrheit total widersprechen.
Zur Erinnerung: Die Subventionsansuchen wurden mit den ehrenamtlichen Arbeiten begründet und verglichen, wozu ich nur eines sagen möchte: Für eine ehrenamtliche Arbeit braucht man keine Subvention. Gott sei Dank, dass es in Österreich so viele Menschen gibt, die eine ehrenamtliche Arbeit leisten. Und ich bin stolz, sagen zu können, dass ich selber jahrelang ehrenamtliche Leistung gemacht habe, wofür ich aber nie eine Subvention in Anspruch genommen habe.
Beim Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen sind laut Wiener Stadtrechnungshof einige Unklarheiten und Verletzungen des Vereinsgesetzes aufgedeckt worden. Ich werde nur folgende erwähnen: Die Rechnungsprüfer waren Vereinsangestellte. Laut dem Vereinsgesetz müssen die Rechnungsprüfer eines Vereines unabhängig und unbefangen sein, also auf keinen Fall die Angestellten eines Vereines, weil sie finanziell vom Verein abhängig sind, und als solche erfüllen sie die vom Vereinsgesetz geforderte Unabhängigkeit nicht.
Weiters: Der Stadtrechnungshof empfahl dem Verein, beratungsrelevante Prozesse im Verein zu verschriftlichen und diese zu standardisieren, weil er festgestellt hatte, dass in der Organisation des Vereins die Haupttätigkeit des Beratens, welche den Kernprozess des Vereins darstellte, nicht dokumentiert wurde. Die Prozessabläufe beider von der MA 17 geförderten Bereiche fehlten auch.
Auch im Bericht zu finden: Der Stadtrechnungshof Wien empfahl dem Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, die Vor- und Nachteile des Übergangs auf eine doppische Buchhaltung zusammen mit seinen steuerlichen Vertretern zu evaluieren und einen entsprechenden Systemwechsel anzustreben. Weiters wurde der Magistratsabteilung 17 empfohlen, ein erhöh
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular