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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 105

 

tragstext jene Wörter genommen, die uns die Leute näherbringen und sagen: Kümmert euch um dieses Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es war mir klar, dass es kommen muss. Wir haben hier nicht die Beschwichtigungssprache strapaziert mit marginalisierte Personen, alkoholkrank und Ähnlichem, wie es halt so üblich ist, nein, wir haben hier die härtere Version genommen, und das war für Sie offenbar die einzige Begründung, warum Sie uns da kritisieren. Vom Herrn Ornig war eigentlich nichts zu hören, außer, dass er gesagt hat, mit dem kommt er nicht zurecht. Dann ist unsere Aufgabe gelungen, Sie damit aufzurütteln. Dann haben Sie über die Schmuddelecken und über die schlechte Infrastruktur am Praterstern geredet, aber über das Problem, das dort besteht, habe ich von Ihnen nichts gehört. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Auch Schaumschlägerei!)

 

Genauso ist der Kollege Kubik, der hat mir offenbar nicht zugehört. Es ist eindeutig von mir angesprochen worden, dass es schwer ist, diese Flüssigkeiten zu testen, aber es gibt, wie gesagt, Hilfsmittel dafür, und jeder leert nicht den Alkohol in eine andere Flasche. Es wird aber der Sommer kommen, und dann haben wir ganz einfach das Problem, dass diese Baumscheiben, Parkbänke, die Stiegen beim Tegetthoff-Denkmal dazu genutzt werden, sich auszuruhen und vielleicht alkoholische Getränke zu konsumieren. Ich bin davon überzeugt, dass wenigstens die, außer die die Polizei hinters Licht führen oder provozieren wollen, sich irgendetwas umleeren, sondern die gehen zum Billa, oder wo auch immer, hin und holen sich die Getränke und konsumieren sie vor Ort. Dann ist es für die Polizei ein Leichtes, hier einzuschreiten, wenn es hier ein Verbot gäbe. So schwer, glaube ich, kann das also nicht sein.

 

Für die Frau Kollegin Abrahamczik: Dieser § 287 StGB ist keine Verschärfung, sondern eigentlich ein Milderungsgrund. Das ist ein Rauschzustand, der die Zurechnungsfähigkeit ausschließt, beziehungsweise wenn keine Zurechnungsfähigkeit vorhanden ist, und sie ein Delikt begehen, dann werden sie nicht für das Delikt bestraft, das sie begangen haben, sondern für diesen Tatbestand nach § 287 StGB. Sie haben gesagt, dass das sogar eine Strafverschärfung ist.

 

Die Aufzählung, die aus dem Kulturstadtratsbüro von diesen ganzen rechtlichen Möglichkeiten gekommen ist, ist zwar lieb, aber wir wissen, dass die Körperverletzung im Strafgesetzbuch zu ahnden ist. Es geht aber darum, dass man den Zustand, der jetzt zwar mit Sicherheit besser geworden ist, aber nur, weil wahnsinnig viele Maßnahmen gesetzt werden, zu optimieren. Es kommt der Sommer, und irgendwann einmal sollte die Polizei von dort auch wieder abziehen, und die Leute sollten ganz normal den Praterstern frequentieren können, ohne Angst zu haben oder sich sonst irgendwie belästigt zu fühlen. Andauernd gibt es irgendwen, der entweder überfallen wird oder, wenn er sich einmischt, weil er jemand anderem helfen will, dass er eine auf die Nase bekommt, Sportler oder Ähnliche, die ja da in den Medien vorgekommen sind. Das muss das Ziel sein, dass diese Fläche ganz einfach wieder ohne Polizeischutz für jedermann ohne Angst begehbar ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Dr. Aigner. Ich erteile es ihm.

 

17.45.54

GR Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren!

 

Ich möchte auf etwas zurückkommen, was ganz am Anfang der Debatte mein Kollege Dr. Ulm in die Diskussion, wie ich meine, ganz richtig eingebracht hat. Hinter dem Praterstern verbirgt sich ja ein viel generelleres Problem, ob wir es nämlich als Rechtsstaat zulassen können, dass sukzessive der öffentliche Raum und öffentliche Orte für die normalen, rechtschaffenen Bürger zum Angstraum werden und zum Tummelplatz für mehr oder weniger, teilweise auch gewaltbereite sogenannte Randgruppen. Auf diese Problematik haben Sie überhaupt keine Antworten, außer uns wortreich zu erklären, warum man zwar alles andere verbieten kann und strafen soll, man aber gerade in diesem Bereich halt nichts machen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich meine, gerade die GRÜNEN, die sonst sofort mit Verboten, mit dem Strafrecht daherkommen! Denken Sie gerade an die hysterische Debatte um das Phänomen, das neue Phänomen der Hass-Postings. Da hört man nichts von Sozialarbeit, von Antizipativem, auf Augenhöhe, niederschwellig, sondern da heißt es, Sonderstaatsanwälte, es gehört sofort eingesperrt. Wenn man im öffentlichen Raum auf einem Bahnhof angepöbelt, angestänkert, vergewaltigt wird, dann heißt es, das sind Randgruppen, da kann man eigentlich nicht viel machen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wenn Sie jetzt unsere Bahnhöfe anschauen, die mit viel Steuergeld, teilweise missglückt, neu gebaut worden sind, gut, da hat der Kollege Ornig völlig recht, also Wohlfühlorte sind das nicht. Es ist viel Geld verbaut worden, es ist zugig, es ist nicht gut beleuchtet, es sind eigentlich unsympathische Orte. Wenn Sie aber daran denken, warum es dort das Wireless gibt - nicht für uns, für die normalen Bürger, sondern das ist gekommen, wie die Flüchtlingswelle über uns hereingebrochen ist. Und was geschieht jetzt? Jetzt wird das Wireless sukzessive abgedreht, weil man sagt, das ist ja nicht dafür gedacht, dass dort Leute, die vielfach nicht einmal einen Aufenthaltstitel haben, sich den ganzen Tag aufhalten. Und schauen Sie sich an, wie es den Geschäften in ihren Bahnhöfen geht. Die machen alle zu, die machen kein Geschäft. Da ist schon mehr, es ist die Sicherheit, es geht um die Wirtschaft, und sich jetzt einfach hinzustellen und zu sagen, da kann man nichts machen. Bei den Tschikstummeln, beim Hundekot, da wird auch mit Verboten gearbeitet, und völlig zu Recht wird mit Verboten gearbeitet, wenn das Zureden nichts hilft.

 

Ich meine aber, ein Alkoholverbot, ein Alkoholkonsumverbot ist doch eine sehr gelinde Maßnahme. In der Hausordnung der Wiener Linien, da haben wir das alles schon drinnen. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Gibt es ja schon! Ist ja lächerlich!) Jetzt also schon so zu tun, als ob das so furchtbar wäre, dass da persönliche Freiheiten eingeschränkt werden, wenn man sich nicht bis zum § 287 betrinken kann, das glaube ich nicht.

 

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