«  1  »

 

Gemeinderat, 5. Sitzung vom 23.02.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 114

 

haben auch damals eine Initiative gestartet. Was aber ist geschehen? – Das wurde von Wien wieder ignoriert.

 

Herr Bürgermeister! Ich fordere Sie auf: Geben Sie den Wienern und Wienerinnen ihr Eigentum zurück, und verwenden Sie all Ihre Kräfte dafür, dass dieses Semmelweis-Areal dieser Klinik, in der viele Wiener geboren wurden, den Bürgern erhalten bleibt und nicht in die Hände von Spekulanten fällt!

 

Was mich auch besonders enttäuscht hat, war, dass Sie heute nicht die Kraft hatten zu sagen, dass die drei weiteren Objekte den Wienern erhalten bleiben, sondern dass Sie noch immer erwägen, das den Schulbetreibern zu geben und den Bürgern aus den Händen zu reißen. Ich darf daher einen Beschlussantrag einbringen, der wie folgt lautet:

 

„Der Wiener Gemeinderat spricht sich für die Rückabwicklung der Veräußerung von Teilen des Semmelweis-Areals und für einen sofortigen Privatisierungsstopp der restlichen Teile des Areals aus.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrages verlangt.“ – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Nach der Begründung hat sich zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Herr Bürgermeister zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

16.16.09

Bgm Dr. Michael Häupl|: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Diese Thematik wurde in der heutigen Fragestunde schon einigermaßen ausführlich diskutiert und besprochen. Ich möchte daher gleich auf die einzelnen Fragen eingehen.

 

Zur Frage 1: Die Verwertung erfolgte auf Basis eines Konzepts, welches die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt und speziell des Bezirks berücksichtigt. Zielsetzungen waren unter anderem die Erhaltung des Grünraumes, der Ausbau der Infrastruktur und die Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit des Areals für die Öffentlichkeit. Das Projekt der Amadeus Vienna Campus Eigentümergesellschaft erfüllte optimal sämtliche Punkte des Konzeptes für die Verwertung der Liegenschaft und versprach eine für die Stadt Wien positive kulturelle und wirtschaftliche internationale Resonanz.

 

Zur Frage 2: Im Rahmen einer Beteiligung der betroffenen Kreise hat es entsprechende Sondierungen gegeben. So wurde etwa die im Rahmen dieser Sondierungen gewünschte Durchgängigkeit des Areals hergestellt.

 

Zur Frage 3: Zwecke der Reise nach Singapur waren - wie Sie der Meldung der Rathauskorrespondenz vom 18.4.2012 und auch meiner vormittäglichen Beantwortung der Frage entnehmen können - weitere Kooperationen zwischen der Universität Wien, Medizinischen Universität Wien und der Nanyang Technological University sowie eine Kooperation zwischen der Stadt Singapur und dem Austrian Institute for Technology.

 

Weiters stand ein Besuch bei Singapurs Staatspräsident Tony Tan Keng Yam auf dem Programm. Am Rande dieser Reise wurden die öffentliche Schule der Raffles Institution besichtigt und der besagte Vertrag zwischen dem Schulgründer und der RI-Direktorin unterzeichnet.

 

Zur Frage 4: Vertragspartner der Stadt Wien ist die Amadeus Vienna Campus Eigentümergesellschaft und jedenfalls nicht der von Ihnen angesprochene Investor beziehungsweise Financier. Ich hatte 2012 keinerlei Informationen über den Investor.

 

Zur Frage 5: Eine allfällige strafrechtliche Beurteilung der Ihrerseits geschilderten Umstände obliegt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde. Mir ist lediglich bekannt, dass Herr Kremb aus Gründen der Meinungsverschiedenheit über die Zukunft der Entwicklung dieser Schule entlassen wurde, nicht aber, dass es sich hier um ein Angebot zur Bestechung handelte.

 

Zur Frage 6: Die Amadeus Vienna Campus Eigentümergesellschaft wurde vertraglich verpflichtet, in der Zeit bis Ende Juni 2027 den Vertragsgegenstand ausschließlich zu Bildungszwecken und kulturellen Zwecken zu nutzen. Davon umfasst ist jede Nutzung, die mit dem Bildungszweck und den kulturellen Zwecken in Zusammenhang steht oder diese unmittelbar fördert. Dazu zählt insbesondere auch die Schaffung von temporären Wohnmöglichkeiten für Auszubildende, Lehrende, Gäste und im Rahmen des Betriebes tätige Personen.

 

Zur Frage 7: Bekanntlich ist die Schule in Betrieb. Ihre Frage zur Interessenlage der Investoren wäre allerdings an diese zu richten.

 

Zu den Fragen 8 und 9: Details über die Auslastung des Schulbetriebs und Maßnahmen zur weiteren Entwicklung wären an den Schulbetreiber zu richten.

 

Zur Frage 10: Das ist die „Raubersg’schicht“, die ich heute Vormittag schon erwähnt habe. – Sie haben mir jetzt zwar angeraten, dass man, um all das zu wissen, keine Kontakte zu den Geheimdiensten braucht. Sie haben aber in Ihrer Anfrage Geheimdienste aufgezählt, Sie reden hier von entsprechenden Kontakten zu gewissen Geheimdiensten. – Es tut mir leid! Ich habe – ich wiederhole es – keine Kontakte zu den Geheimdiensten! Ich verfüge daher auch nicht über Ihre offensichtlichen Informationen oder über die des Redakteurs und beantworte daher formell die Frage 10: Die Ihrerseits behaupteten Umstände waren nicht bekannt.

 

Zur Frage 11: Derzeit befinden sich die verbliebenen Pavillons auf dem Semmelweis-Areal noch in Betrieb. Im Laufe des Jahres 2016 werden die Abstimmungen zwischen dem Krankenanstaltenverbund und dem Immobilienmanagement der Stadt Wien hinsichtlich möglicher zukünftiger Nutzungen erfolgen. Auch das haben wir am Vormittag besprochen.

 

Zu den Fragen 12, 13, 14 und 15 verweise ich auf das derzeit geltende Plandokument 7757. Für die Bereiche der Pavillons wurde Bauland, Wohngebiet mit Bauklasse III und mit offener Bauweise ausgewiesen. Es obliegt den Grundeigentümern, in welcher Form und in welchem Ausmaß bei einer entsprechenden Nachnutzung die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Plandokuments angestrebte öffentliche Nutzung weiterhin gewährleistet werden soll. Dementsprechend kann derzeit über das Ausmaß einer potenziellen Wohnnutzung noch keine Aussage getroffen werden.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular