Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 94
Stadtrechnungshofes im Sinne von mehr Kontrolle, mehr Transparenz und mehr Oppositionsrechten geschaffen haben.
Natürlich wird uns niemand davon abhalten, in Zukunft weitere Ideen einzubringen, damit es weitere Verbesserungen und Weiterentwicklungen gibt. Ich bringe jetzt auch das Stichwort Interpellationsrecht ins Spiel.
Wie auch immer: Hier und jetzt sage ich noch einmal von Herzen recht herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich GR Mag Kowarik: Ich erteile es ihm.
GR Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Danke für die Möglichkeit, dass ich jetzt reden kann und nicht oben sitzen muss! Herr Berichterstatter! Herr Doktor! Meine Damen und Herren beziehungsweise meine Herren vom Stadtrechnungshof! Herr Magistratsdirektor!
Wir haben von den Kolleginnen schon viel über den vorliegenden Tätigkeitsbericht gehört, der in Wirklichkeit alle Berichte von 2014 umfasst. Zusätzlich zu diesem Tätigkeitsbericht gibt es auch noch den Tagesordnungspunkt 45 der letzten Ausschusssitzung, bei der vom Stadtrechnungshof vor allem statistisch dargestellt wurde, wie sich die Arbeit darstellt. – Der Bericht ist sehr interessant und sehr informativ, und Frau Kollegin Holdhaus und auch Frau Kollegin Hebein haben daraus schon sehr viel berichtet und zitiert.
Frau Kollegin Hebein hat auch, was ich natürlich verstehe, Bezug auf die Novelle der Wiener Stadtverfassung im Zusammenhang mit dem Stadtrechnungshofes genommen. Im Hinblick darauf darf ich in Erinnerung bringen, dass im Zusammenhang mit dieser Novelle nicht nur rot-grüne Arbeit, sondern auch Oppositionsarbeit geleistet wurde! Wir haben das also gemeinsam geschafft.
Nun noch eine Anmerkung zu dieser Statistik: Kollegin Hebein hat schon gesagt, dass es 801 Empfehlungen gegeben hat, und sie hat auch schon ausgeführt, dass es bereits sehr viele Umsetzungen gegeben hat und sich einige Angelegenheiten teilweise noch in der Umsetzungsphase befinden beziehungsweise die geplante Umsetzung noch aussteht und auch einige Empfehlungen auf Grund der Meinung der jeweiligen Dienststelle nicht umgesetzt wurden.
Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit, das muss man auch dazusagen: Das sind die Maßnahmenbekanntgaben der geprüften Stelle. Sie haben es auch angeführt.
Interessant wäre natürlich jeweils eine Nachprüfung. Das ist wohl kaum möglich, ganz klar. Zumindest mit den jetzigen Personalressourcen ist es nicht durchführbar, dass man automatisch jedes Mal eine Nachprüfung macht. Wahrscheinlich ist das aber auch nicht jedes Mal wirklich notwendig. In vielen Fällen wäre das aber natürlich schon interessant, und vielleicht wird darauf auch noch mehr Wert gelegt werden. Sicherlich wäre das in dem einen oder anderen Fall interessant!
Die vielen Statistiken, die wiedergegeben sind, sind sehr interessant und auch aussagekräftig und in die Tiefe gehend.
Einen Punkt möchte ich anführen: Sie haben richtigerweise gesagt, Frau Kollegin Hebein, dass in nur 3 Prozent der Fälle die geprüfte Stelle mitgeteilt hat, dass nicht geplant ist, den Empfehlungen nachzukommen. Wenn man sich das im Detail anschaut, fällt dabei etwas auf, und zwar in der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales: In der Statistik ist diesfalls zu lesen, dass der Prozentanteil der jeweiligen Mitteilungen betreffend nicht geplante Umsetzung der Empfehlung bei 19 Prozent liegt. Dieser Prozentsatz ist mir aufgefallen, denn er ist relativ hoch. Im Hinblick auf fast jede fünfte Empfehlung des Stadtrechnungshofes ist gar nicht geplant, diese umzusetzen! Das ist, wie man womöglich sagen könnte, ein gewisses Maß an Beratungsresistenz. Man muss sich dann natürlich im Detail genauer anschauen, welche Fälle das sind, das muss man fairerweise auch dazusagen. Dass das, wie gesagt, nicht automatisch vom Stadtrechnungshof nachgeprüft werden kann, ist zwar schade, aber nachvollziehbar.
Ich möchte jetzt auch ein bisschen auf die Inhalte der Berichte eingehen. Frau Kollegin Holdhaus hat uns darüber schon ein bisschen etwas erzählt. Offensichtlich ist, dass es – ich sage es jetzt einmal vorsichtig – oftmals Probleme bei großen Bauprojekten oder auch bei diversen Vergabeverfahren gibt. Das haben wir von meiner Vorvorrednerin schon gehört.
Interessant wird auch sein, wie das bei den großen Projekten aussieht, die auch in aller Munde beziehungsweise in vielen Medien waren und abgehandelt wurden und worüber es auch schon einen Stadtrechnungshofbericht beziehungsweise damals noch Kontrollamtsbericht gegeben hat, Stichwort Stadthallenbad. Vielleicht bekommen wir darüber noch einen Nachprüfungsakt! Das würde ich mir wünschen. Vielleicht können wir das auch im Gemeinderat beschließen. Die Möglichkeit dazu hätten wir. Zur Not könnten wir auch ein Minderheitsrecht dafür einsetzen. – Es wird nämlich sicherlich interessant sein, wie die Endabrechnung aussieht!
Betreffend Krankenhaus Nord wird geprüft. Auch darauf sind wir schon sehr neugierig!
Wir reden jetzt ja über den Tätigkeitsbereich 2014, was kein Problem ist. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass das natürlich teilweise Fälle sind, die schon relativ weit zurückliegen. Es ist leider Gottes wirklich ein gewisses Problem, dass wir auch im Ausschuss selbst Berichte bekommen, die teilweise schon recht alt sind, wofür aber der Stadtrechnungshof nichts kann.
Jetzt verhandeln wir, wie gesagt, den Tätigkeitsbericht 2014, das heißt, diese Fälle liegen natürlich noch weiter zurück. Trotzdem: Der Bericht liegt jetzt vor, und das ist unser Verhandlungsgegenstand. Darum bringe ich nun ein Beispiel aus dem Jahr 2014, wonach ein Bauprojekt wirklich sehr schlecht umgesetzt worden ist, um es einmal vorsichtig zu formulieren: Ich meine den Bericht betreffend das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, Generalsanierung eines Pensionistenwohnhauses. Dabei geht es um den Bauskandal – ich
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