Gemeinderat, 51. Sitzung vom 24.03.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 80
Verhandlungen der Finanzausgleichspartner ist auf Grund der Knappheit der Mittel ein einseitiger Verzicht ohne Zugeständnisse des Bundes in anderen Bereichen aus Wiener Sicht nicht vorstellbar, sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe vorher klargemacht, der Bund hat ohnehin den größten Anteil, der Bund hat eine Sonderabgabe geschaffen, aus verständlichen Gründen, denn ich verstehe, dass es für den Bund eine große Herausforderung darstellt, aber auch für uns, denn auch wir leiden noch immer unter den Folgen dieser Krise.
Hinsichtlich des zweiten Teils betreffend die Frage des Haushaltsrechtes und was es da an Diskussionen gibt, darf ich Ihnen mitteilen, dass der Bund auf Grund des geltenden Finanzverfassungsgesetzes lediglich über die Kompetenz zur Regelung der Form und Gliederung der Voranschläge und der Rechnungsabschlüsse von Ländern und Gemeinden verfügt. Eine bundesgesetzliche Regelung, die über diese formellen Vorgaben hinausgeht, also auch materiellen Inhalt hätte, wäre jedenfalls verfassungswidrig. Die Länder und Gemeinden haben sich aber von sich aus zum Grundsatz der möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage bekannt und arbeiten derzeit auf Beamtenebene intensiv an der Erstellung eines Vorschlages für ein integriertes Verbundrechnungswesen.
Ich habe ja hier schon öfter berichtet, dass wir der Meinung sind, dass das System des Bundes nicht eins zu eins zu übertragen ist – zum Beispiel die Frage „Problematik der Bewertungen“ haben wir schon öfter diskutiert –, dass wir uns aber keinesfalls gegen eine Reform verwehren. Ganz im Gegenteil! Wir haben einiges schon an Vorschlägen vorgebracht, und das Ganze wurde in der letzten Finanzlandesreferentensitzung institutionalisiert, indem eben diese Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Bund darstellen.
Was nicht vorstellbar ist, ist eine Eins-zu-eins-Übernahme des Systems des Bundes, weil natürlich diese Regelung sehr deutlich auf die Bedürfnisse des Bundes abgestimmt ist und für Länder und Gemeinden – man muss bedenken, wir verhandeln hier ja auch für kleine Gemeinden mit ein paar Hundert oder ein paar Tausend Einwohnern – in dieser Form nicht geeignet ist. Aber wir sind dabei, eigene Vorschläge zu erarbeiten, und über die wird dann verhandelt.
Also: Ja zu Reformen. Nein zur Übernahme des Systems des Bundes eins zu eins.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Ich danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau GRin Mag Dr Kappel. – Bitte.
GRin Mag Dr Barbara Kappel (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin!
Danke für die Anfragebeantwortung. Sie haben sicherlich gestern auch in der „Pressestunde“ gehört, dass Herr Finanzminister Spindelegger wiederum bekräftigt hat, dass es schon in allernächster Zukunft einen Gesetzesentwurf geben wird, der im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen des Hypo-Desasters für die Länder maßgebliche Änderungen vorsieht: Ein Spekulationsverbot soll umgesetzt werden – das hat die Gemeinde Wien ja schon getan –, weiters soll es Haftungsobergrenzen für die Bundesländer geben, ebenso soll ein einheitliches Rechnungswesen eingeführt werden – auch das haben Sie bereits kurz angesprochen – und die Bundesländer sollen auf ihren Anteil an der Bankenabgabe oder Stabilitätsabgabe verzichten, wie Sie es bezeichnet haben, als Beitrag für dieses budgetäre Mehrbedürfnis, das jetzt auf Grund der Hypo-Anstaltslösung notwendig ist.
Sie haben gesagt, dass die Gemeinde Wien in Bezug auf die Rechnungslegung nicht vorsieht, auf die Standards des Bundes umzustellen, sprich, auf das neue Haushaltsrecht des Bundes umzustellen. Sie wissen, dass es natürlich möglich ist, dass der Finanzminister im Einklang mit dem Rechnungshof eine solche Verordnung erlässt, die das vorsieht. Ich glaube nicht, dass er dies tun wird. Ich bin auch der Meinung, dass man besser verhandeln und dann eine einvernehmliche Lösung am Verhandlungstisch finden soll. Dennoch glaube ich aber, dass es zu Umstellungen kommen wird, weil man das System der Rechnungslegung zwischen Bund und den Bundesländern in Österreich harmonisieren muss; das sieht auch die Finanzrahmenrichtlinie der Europäischen Kommission vor.
Meine Frage nun an Sie wäre: a) Welche Maßnahmen setzen Sie hier?
b) Es ist klar, wenn die Länder auf die Stabilitätsabgabe oder Bankenabgabe verzichten sollen – wobei ich natürlich auch verstehe, dass Sie jetzt von Wiener Seite „nein, das wollen wir nicht“, sagen, es aber durchaus möglich ist, dass das dann seitens des Bundes einfach durchgesetzt wird, sozusagen als Solidarbeitrag für die ganzen Haftungen, die übernommen wurden –, dann würde es zu einem Ausfall im Wiener Budget kommen. Meine Frage dazu wäre nun: Wie hoch wird dieser Ausfall sein, und wie haben Sie vor, diesen Ausfall dann zu kompensieren?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.
VBgmin Mag Renate Brauner: Ich kann es kurz machen, Frau Kollegin, denn alle Fragen, die Sie mir gestellt haben, habe ich in meiner ersten Wortmeldung schon beantwortet, aber ich werde es gerne noch einmal kurz zusammenfassen.
Spekulationsverbot haben wir schon. Schön, dass der Herr Finanzminister jetzt auch draufkommt. Wir haben das schon längst erledigt.
Haftungsobergrenzen haben wir schon. Alles in Wien längst erledigt.
Beim Rechnungswesen – das habe ich beschrieben – arbeiten wir daran, und zwar gemeinsam mit allen anderen. Die Bedenken, die wir haben, sind ja nicht die Privatbedenken der Renate Brauner, nicht einmal die des Landes Wien, sondern von allen gemeinsam. Niederösterreich hat den Vorsitz in der Arbeitsgruppe, nebenbei bemerkt.
Und auch das andere habe ich Ihnen schon beantwortet. Der Bund kann eine Verordnung erlassen, was das Haushaltswesen betrifft, wo er die Form vorgibt – so wie auch jetzt; die VO gibt es ja –, aber er kann nicht den Inhalt vorgeben. Das wäre verfassungswidrig, und ich glaube nicht, dass der Bund das möchte. Abgesehen
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