(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen des Wiener Gemeinderates!
Ich eröffne die 46. Sitzung.
Entschuldigt während des gesamten Tages ist GRin Schubert. Dann habe ich noch einzelne temporäre Entschuldigungen, die ich mir erspare, vorzulesen.
Die 1. Anfrage (FSP - 04039-2013/0001 - KU/GM) wurde von Herrn GR Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Während des letzten Nationalratswahlkampfes beschwerten sich Eltern, die ihr Kind in einem Kindergarten der Wiener Kinderfreunde betreuen lassen, über einen Wahlwerbe-brief einer SPÖ-Kandidatin, der auf dem Briefpapier der Trägerorganisation verfasst wurde. Parteipolitische Aktivitäten in Kindergärten, die mit Steuergeldern finanziert werden, sind unzulässig. Welche Konsequenzen haben Sie aus dieser Werbeaktion im Kinder-garten gezogen?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Einen wunderschönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Sie fragen betreffend politische Werbung im Kindergarten und stellen richtig fest, dass, ähnlich wie im Bereich des Schulgesetzes, ganz klar auch gesetzlich geregelt, selbstverständlich politische Werbung innerhalb von Kindergärten nicht zulässig ist.
Es war insofern keine unmittelbare Konsequenz notwendig, weil nach Bekanntwerden der Tatsache, dass es hier tatsächlich zur Verteilung von Briefen innerhalb von Kindergärten gekommen ist, die Wiener Kinderfreunde selbst veranlasst haben, dass die Teilorganisation in einem Bezirk die entsprechende Werbung nicht durchführen kann und nicht durchführen soll. Tatsache ist auf der anderen Seite, und ich weise auch darauf hin, dass es selbstverständlich immer sehr schwierig ist, die entsprechende Trennlinie zu ziehen, wenn Funktionärinnen und Funktionäre innerhalb von Vereinen tätig sind, dort für ein öffentliches Amt kandidieren und letztendlich natürlich auch innerhalb ihrer Vereinsstruktur für dieses öffentliche Amt werben.
Nichtsdestotrotz, die Konsequenz ist relativ klar. Es werden alle Kindergartenträger wieder darauf hingewiesen, dass politische Werbung innerhalb von Kindergärten nicht zulässig ist. Gleichzeitig kann aber selbstverständlich auch jenen, die innerhalb einer Vereinsstruktur tätig sind, letztendlich nicht die Möglichkeit genommen werden, innerhalb ihrer Vereine tätig zu werden. Aber die Kindergärten sind sicherlich nicht der geeignete Ort für politische Werbung.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 1. Zusatzfrage stellt GR Dr Aigner. - Bitte.
GR Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Stadtrat, guten Morgen!
Ich danke für diese klarstellenden Worte. Auch anhand Ihrer Person sieht man, dass man natürlich oft in die Situation kommt, das trennen zu müssen, weil Sie haben in den Kinderfreunden eine hohe Funktion und gleichzeitig sind Sie als Stadtrat politisch und auch als Behörde verantwortlich dafür, dass die Regeln eingehalten werden.
Meine Zusatzfrage geht dahin, ob in den betreffenden Kindergärten, wo dieser Brief verteilt oder versendet wurde, den Eltern eine Klarstellung diesbezüglich zugegangen ist oder ob das sozusagen stehen geblieben ist.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Herr Gemeinderat!
Diesbezüglich ist mir nichts bekannt.
Ich will jetzt keinen Exkurs über die Organisationsstruktur der Kinderfreunde machen, die letztendlich ein Dachverband von einzelnen Ortsgruppen sind und wo jede Ortsgruppe einen eigenständigen Verein darstellt. Insofern ist mir auch in meiner Funktion als Bundesvorsitzender nicht die Tätigkeit jeder entsprechenden Ortsgruppe bekannt.
Aber Tatsache ist, dass - noch einmal - die Wiener Kinderfreunde als Dachorganisation der Bezirksorganisationen klar darauf hingewiesen haben, dass das auf der einen Seite einzustellen ist, dass auf der anderen Seite aber natürlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb des Vereins, wenn deren Vorsitzende kandidiert, darauf hingewiesen werden können.
Wir wissen alle nicht, wie groß eigentlich die - unter Anführungszeichen – Verteilung in den einzelnen Kindergärten tatsächlich stattgefunden hat. Es liegt, glaube ich, eine Beschwerde diesbezüglich vor. Wenn es hier eine Information gegeben hat, dann ist sie mir nicht bekannt. Ich weiß es nicht, ganz offen gesprochen.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 2. Zusatzfrage stellt GRin Mag Anger-Koch. - Bitte schön.
GRin Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Wir wissen über die Problematik der Verbote der Traditionen in Kindergärten und Schulen Bescheid. Es ist jetzt auch bekannt geworden, dass das Aufstellen von Adventkränzen in Schulen künftig untersagt ist.
Jetzt ist meine Frage: Ist das Aufstellen von Adventkränzen auch in Wiens Kindergärten künftig untersagt?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Frau Gemeinderätin!
Es gibt kein Nikolo-Verbot. Es gibt kein Adventkranzverbot. Auch das Ungeheuer von Loch Ness taucht alljährlich wieder auf, wie in diesem Fall.
Tatsache ist natürlich, dass Fragen des Brandschutzes, Fragen von Feuer und offenem Feuer in Unterrichtsräumen immer eine besondere Problematik darstellen. Darauf wird seit Jahrzehnten hingewiesen, nichts Neues. Es gibt hier keinen entsprechend neuen Passus in dieser Frage, sondern dass offenes Feuer in Schulen, in Kindergärten natürlich eine besondere Problematik darstellt, wie in vielen anderen Einrichtungen auch, ist eine Tatsache. Gleichzeitig sind für den organisatorischen Brandschutz die entsprechenden Schulleiter zuständig. Deshalb gibt es schlicht und ergreifend seit Jahrzehnten
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