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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 22.05.2013, Sitzungsbericht  -  Seite 2 von 7

 

4. (01805-2013/0001- MDLTG) Mitteilung der amtsführenden Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung VBgmin Mag Maria Vassilakou zum Thema "Radfahren in Wien".

 

(PGL - 01887-2013/0001 - KVP/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Dr Wolfgang Ulm und GR Martin Flicker betreffend Stopp der Makierung der Fahrradfahrwege durch grüne Sicherheitslinien wird abgelehnt.

 

(PGL - 01888-2013/0001/GAT) Der Beschluss-(Resolutions-)Antrag von GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Rüdiger Maresch, GRin Mag Martina Wurzer, GRin Dr Jennifer Kickert, GR Gerhard Kubik, GRin Susanne Bluma und GR Siegi Lindenmayr betreffend Grundsatzbeschluss Radfahren in Wien wird angenommen.

 

(Rednerin bzw Redner: GR Dr Wolfgang Ulm, GR Mag Christoph Chorherr, GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S., GR Siegi Lindenmayr, GR Martin Flicker, GR Mag Rüdiger Maresch, GR Wolfgang Irschik, GRin Susanne Bluma, GR Michael Dadak und GR Anton Mahdalik.)

 

5. An schriftlichen Anfragen wurden eingebracht: Von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 3 und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 2:

 

(PGL - 01878-2013/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S., GRin Mag Dr Barbara Kappel und GR Mag Dietbert Kowarik an den Bürgermeister betreffend Privatnutzung von Dienstautos.

 

(PGL - 01879-2013/0001 - KFP/GF) Anfrage von GR Dominik Nepp und GR Mag Dietbert Kowarik an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend Zwischenbericht zur Verwendung öffentlicher Gelder, ergangen an den Weissen Ring für das Projekt "Hilfe für Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Wiener Jugendwohlfahrt".

 

(PGL - 01880-2013/0001 - KFP/GF) Anfrage von GRin Uta Meyer an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft betreffend Luc Bondy.

 

(PGL - 01881-2013/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Ing Isabella Leeb und GRin Mag Karin Holdhaus an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke und an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und Wissenschaft betreffend die geschäftliche Entwicklung der Musicalsparte der Vereinigten Bühnen Wien.

 

(PGL - 01882-2013/0001 - KVP/GF) Anfrage von GRin Ing Isabella Leeb und GRin Mag Ines Anger-Koch an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport betreffend Sporthalle Pastorstraße II.

 

(PGL - 01834-2013/0001 - KFP/MDGAT) GR Mag Johann Gudenus, M.A.I.S., GR Mag Gerald Ebinger und GR Wolfgang Seidl haben einen Antrag betreffend "Abberufung des AKH - Generaldirektoriums" eingebracht und gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien die dringliche Behandlung verlangt.

 

6. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzender GR Mag Dietbert Kowarik feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(01326-2013/0001-GFW; MA 5, P 6) Die MA 5 wird ermächtigt mit der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, die vorgelegte Vereinbarung über die Leistung eines Beitrages der Stadt Wien an den Bund in Höhe von 35 % der dem Bund aus der Ansiedlung und Unterbringung des Büros des Sonderrepräsentanten des Generalsekretärs für die Sustainable Energy for All-Initiative (SE4All) in Wien erwachsenden Kosten abzuschließen. Für die gegenständliche Kostenbeteiligung ist die entsprechende Deckung des Beitrages für das Jahr 2013 auf Haushaltsstelle 1/9000/750 des Voranschlages 2013 gegeben. Für das Erfordernis der Folgejahre ist in den künftigen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(01469-2013/0001-GFW; MA 5, P 7) Die Stadt Wien gewährt der Firma Park u. Ride Spittelau Ges.mbH zur teilweisen Finanzierung der Erweiterung der Park & Ride-Anlage Spittelauer Lände ein zinsenfreies Darlehen für 85 % der Nettogesamtbaukosten, maximal 6 978 500 EUR. Diese verpflichtet sich im Gegenzug, sich an die Tarifvorgaben der Stadt Wien zu halten. Der Magistrat wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dieser Darlehensgewährung notwendigen Schritte zu setzen. Der Darlehensbetrag in Höhe von 6 978 500 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/7822/245 im Voranschlag 2013 bedeckt.

 

(01481-2013/0001-GFW; MA 5, P 9) 1) Die Subventionen bzw Beiträge an die nachstehend angeführten Vereinigungen und Einrichtungen in der Höhe von 669 996,99 EUR werden genehmigt und zwar:

Haushaltsstelle

 

 

1/0600/757

Bruno Kreisky Forum für internationalen Dialog

363 365,00 EUR

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Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF)

61 361,81 EUR

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Wiener Psychoanalytische Vereinigung

43 473,36 EUR

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Auslandsösterreicher-Weltbund

42 071,82 EUR

1/0610/757

Österreichisches Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum

69 000,00 EUR

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White Ribbon Österreich, Verein von Männern zur Prävention von männlicher Gewalt

50 000,00 EUR

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Schumpeter Gesellschaft

24 000,00 EUR

1/0610/785

Jerusalem Foundation

16 725,00 EUR

 

 

669 996,99 EUR

2) Zur teilweisen Deckung der Lehrlingsausbildungskosten wird gemäß den Ausführungen in der vorgelegten Beilage, wobei für die Bedeckungen der Erfordernisse in den Jahren 2014 bis 2021 auf Haushaltsstelle 1/0600/757 entsprechend Vorsorge zu treffen ist, folgendes beantragt: Dem Jüdischen Beruflichen Bildungszentrum (JBBZ) wird im Zeitraum 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2021 (im Falle der Auflösung der bestehenden Rahmenvereinbarung zwischen JBBZ und Arbeitsmarktservice Österreich bis zu deren Gültigkeitsende aliquot) eine jährliche Subvention von maximal 861 314 EUR wertgesichert im Ausmaß der relativen Bezugserhöhung im öffentlichen Dienst der Stadt Wien (Basis 2013), zusätzlich gedeckelt mit maximal 17 226,28 EUR pro Lehrling wertgesichert im Ausmaß der relativen Bezugserhöhung im öffentlichen Dienst der Stadt Wien (Basis 2013), maximal 60 Lehrlingen und maximal 41,42 % der tatsächlich anerkannten Lehrlingsausbildungskosten, wobei die jeweils niedrigere Grenze schlagend wird – analog zur bisherigen Förderung in den Jahren 2003 bis 2013 – gegen Abrechnung gewährt. Für die Erfordernisse in den Jahren 2014 bis 2021 ist in den jeweiligen Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

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