Gemeinderat, 37. Sitzung vom 26.04.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 46
dass Sie der MA 46 eine Anweisung dahingehend gegeben haben, dass bei der Schaffung neuer Einbahnen automatisch ein Fahrradstreifen geschaffen werden soll?)
Bitte, Frau Vizebürgermeister.
VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort lautet Nein!
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke für die präzise Beantwortung. (GR Mag Wolfgang Jung: Das ist ein Unterschied zum Vorgänger!) – Die 1. Zusatzfrage stellt Herr GR Dipl-Ing Stiftner.
GR Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Einen schönen guten Morgen, Frau Stadträtin!
Danke für diese ganz klare Aussage. Wir werden das natürlich auch entsprechend hier überprüfen, was die weiteren direkten Maßnahmen betrifft, ob es dann eventuell eine Korrelation dazu gibt. Aber vielleicht hat ja auch diese Frage, und das würde uns besonders freuen, dazu beigetragen, hier auch eine entsprechende Sensibilität walten zu lassen, das wäre damit ja schon ein kleiner politischer Erfolg.
Aber lassen Sie mich zum Thema Fahrradstraßen zurückkommen. Sie kennen ja sicherlich die neue StVO-Novelle, wo Sie ja auch durchaus den einen oder anderen Wunsch geäußert haben. Im novellierten § 68 der StVO ist ja eine Möglichkeit gegeben, die Fahrradbenützungspflicht von Behördenseite aufzuheben.
Meine Frage an Sie, nachdem Sie auch einige Male schon öffentlich gesagt haben, dass Sie das für gut finden: Nach welchen Kriterien werden Sie als verantwortliche Stadträtin vorgehen, um diese allfälligen Aufhebungen der Benützungspflicht dann auch umsetzen zu lassen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.
VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Da Sie gesagt haben, dass diese Antwort sozusagen dazu beiträgt, hier die notwendige Sensibilisierung zu erreichen, muss ich ehrlich sagen, dass ich insofern nicht weiß, wovon Sie sprechen, weil eine derartige Weisung von mir völlig überflüssig ist. Denn das, was Sie hier ansprechen, ist vom Wiener Gemeinderat bereits beschlossen worden, und zwar in der 34. Sitzung des Gemeinderats am 4. November 2003. Es ist enthalten im Masterplan Verkehr 2003. Und hier steht übrigens – nur zur Information – unter anderem, ich zitiere:
„Öffnen der Einbahnen für den Radverkehr. Radfahren gegen die Einbahn soll Regelfall werden: Bei jedem Straßenneubau, der eine Einbahnstraße vorsieht, ist die Fahrbahnbreite so zu wählen, dass ein Radfahren gegen die Einbahn möglich ist. Bei jeder Umwandlung einer Straße mit Begegnungsverkehr in eine Einbahnstraße ist das Radfahren gegen die Einbahnrichtung zu gestatten – Klammer: Ausnahmen nur bei zu geringer Straßenbreite. Das bestehende Einbahnstraßennetz ist zu überprüfen und dort, wo es möglich ist, ist eine Öffnung umzusetzen.“
So beschlossen vom Wiener Gemeinderat bereits im Jahre 2003. Sie werden daher verstehen, dass eine derartige Weisung von mir völlig überflüssig ist, denn das ist alles schon beschlossene Materie und ist umzusetzen. Allenfalls müsste ich nur einmahnen, dass man sich daran erinnert, aber das ist nicht nötig.
Was Ihre konkrete Frage zur Öffnung beziehungsweise zur Gestattung, dass man die Radwege nicht benützen muss, betrifft, gibt es keine Kriterien, die ich hier festzulegen habe. Die MA 46 ist angewiesen worden, sämtliche entsprechende Radwege in Wien zu überprüfen und dort, wo es zulässig ist, weil es im Wesentlichen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, beziehungsweise dort, wo es keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für den Verkehr bedeutet, eine entsprechende Öffnung, sprich, den entsprechenden Wegfall der Benutzungspflicht, um es konkret zu sagen, zu veranlassen.
Ich werde mich selbstverständlich den Ergebnissen dieser Prüfung anschließen. Und das heißt, Ziel ist es, überall noch einmal die Benutzungspflicht fallen zu lassen, wo es keine Beeinträchtig für die Verkehrssicherheit bedeutet und wo es keine unzumutbare Beeinträchtig für die Flüssigkeit des Verkehrs mit sich bringt.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt GR Irschik. – Bitte.
GR Wolfgang Irschik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin! Guten Morgen auch auf die Galerie!
Nun ist der Ring-Radweg um viele Millionen Euro umgebaut, erweitert worden, Bäume sind gefällt worden, und ein Teil der Fußgängerzone Meidlinger Hauptstraße wurde für den Radfahrverkehr freigegeben. Und da kommt es halt dort nicht nur in den exponierten Bereichen immer wieder zu Problemen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Und zwar nicht nur mit „gesunden Fußgängern“, sondern auch mit Menschen mit Behinderung, also auch mit blinden, sehbehinderten Menschen. Da gibt es gemäß der ÖNORM V 2102 vom 1.11.1997 technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, also taktile Bodeninformationen, taktile Blindenleitsysteme. Erschwerend zu dieser Situation kommen auch noch – wie zuvor vom Kollegen Stiftner angesprochen – Begegnungszonen und die Aufhebung der Benützungspflicht bei Radwegen hinzu, das macht die Situation nicht besser. Wir Freiheitliche haben das auch im Nationalrat abgelehnt.
Frau Vizebürgermeisterin, meine Frage: Gibt es Pläne, diese taktilen Blindenleitsysteme zumindest an exponierten Stellen wie dem Ring-Radweg einzuführen, beziehungsweise wann wird das geschehen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Vizebürgermeister.
VBgmin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Wir sind bemüht, das entsprechende Netz der Stadt laufend zu erweitern und diese auch überall dort anzubringen, wo sie Sinn machen. Insbesondere bei Neugestaltungen werden sie automatisch mitgedacht.
Was ich Ihnen nur an dieser Stelle sagen möchte, ist:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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